EU-Kommission verklagt Deutschland wegen bayerischem Familiengeld
Die Europäische Kommission plant, Deutschland aufgrund mutmaßlich diskriminierender Familienleistungen in Bayern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Im Mittelpunkt steht das bayerische Familiengeld, eine Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern, die unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt wird. Kritisiert wird, dass EU-Staatsangehörige, deren Kinder in Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten als Bayern leben, geringere Leistungen erhalten. Dies bewertet die EU-Kommission als Diskriminierung mobiler Beschäftigter und als Verstoß gegen das EU-Recht zur Koordinierung sozialer Sicherungssysteme. Deutschland habe die Bedenken der Kommission bislang nicht ausräumen können, weshalb der Fall nun dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Sollte die Bundesrepublik in dem Streit nicht nachgeben, droht ein Gerichtsverfahren vor dem EuGH. Eine Verurteilung könnte eine beträchtliche Geldstrafe nach sich ziehen. Bereits im Juni 2022 hatte der EuGH eine ähnliche Regelung in Österreich für EU-rechtswidrig erklärt. Parallel dazu plant die Kommission auch eine Klage gegen Italien. Dort wurde vor rund zwei Jahren eine Familienleistung eingeführt, die nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommt, die mindestens zwei Jahre in Italien wohnhaft sind, oder deren Kinder im Land leben. Auch diese Regelung sieht die EU-Kommission als Verstoß gegen EU-Recht.