EU-Kommission schlägt Liste sicherer Herkunftsländer vor – schnellerer Asylprozess angestrebt
Die Europäische Kommission hat eine neue Initiative zur Optimierung der Asylverfahren vorgestellt. Ziel ist es, die Verfahren für Anträge aus bestimmten Ländern wie dem Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien zu beschleunigen. Ein solcher Schritt erfordert allerdings noch die Zustimmung sowohl des EU-Parlaments als auch der Mitgliedstaaten.
Besonders bemerkenswert ist die geplante Möglichkeit für Mitgliedstaaten, eigene Herkunftsstaaten zu bestimmen, für die ebenfalls beschleunigte Verfahren oder Grenzverfahren zulässig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass weniger als 20 Prozent der Anträge aus diesen Ländern bewilligt werden. Diese neue Regelung könnte eine Harmonisierung innerhalb der EU fördern, aber auch die Dauer von beispielsweise Widerspruchs- und Klageverfahren bei abgelehnten Anträgen verkürzen.
Im aktuellen Kontext führen viele EU-Staaten bereits nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten. Deutschland zählt dazu auch Länder wie die Westbalkanregion, Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. Jedoch liegt derzeit ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof zur Festlegung dieser Kriterien an. Ein wegweisendes Urteil hierbei wird in den kommenden Monaten erwartet.
Einheitliche EU-weite Regelungen könnten nicht zwangsläufig mehr Abschiebungen nach sich ziehen. Die Möglichkeit besteht, dass bestimmte Migrantengruppen weiterhin Schutz genießen, etwa wenn sie aus spezifischen sozialen Gruppen oder Regionen stammen. Auch EU-Beitrittskandidaten werden im Grundsatz als sicher eingestuft, wobei dennoch individuelle Ausnahmen in Betracht gezogen werden könnten.
Die Kommission kommt damit einer langjährigen Forderung der Mitgliedstaaten nach, die sich bereits 2023 im Rahmen des Europäischen Rates für eine verstärkte Verwendung sicherer Herkunftsländer zur Beschleunigung der Asylverfahren aussprachen. Trotz der potenziellen Vorteile mahnen Kritiker eine sorgfältige Prüfung der Sicherheitslage in den betreffenden Ländern an.