Entscheidung im Wirecard-Insolvenzverfahren: Warten auf höchstrichterliches Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im Oktober die Ansprüche von Aktionären im Rahmen des Wirecard-Insolvenzverfahrens behandeln. Zentral dabei ist die Klärung, ob geschädigte Anteilseigner mit ihren Schadensersatzforderungen als reguläre Gläubiger behandelt werden und somit von der Verteilung der Insolvenzmasse profitieren können.
Die oberste zivilrechtliche Instanz Deutschlands hat dazu eine Verhandlung für den 16. Oktober in Karlsruhe angesetzt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München im September 2024 ein Zwischenurteil erlassen, das den Aktionären ermöglichte, ihre Forderungen als Insolvenzforderungen geltend zu machen.
Bisher fehlt dazu jedoch die endgültige Entscheidung durch den BGH, die endgültig klären soll, ob diese Ansprüche den gleichen Rang wie jene von Gläubigern haben, die dem insolventen Unternehmen direkt Geld geliehen haben. Die finanziellen Dimensionen des Falls sind beträchtlich: Rund 50.000 Wirecard-Aktionäre haben Schadensersatzansprüche in Höhe von etwa 8,5 Milliarden Euro geltend gemacht.
Insgesamt belaufen sich die Forderungen der Wirecard-Gläubiger auf 15,4 Milliarden Euro, wobei die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse lediglich 650 Millionen Euro beträgt. Es steht bereits fest, dass die Gläubiger nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erwarten können.