Elektronische Patientenakte: Wichtige Neuerungen im Gesundheitswesen stehen bevor
Der Gesundheitssektor in Deutschland steht vor einer bedeutenden digitalen Transformation: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende April flächendeckend bereitgestellt und bis Oktober 2023 in sämtlichen Arztpraxen und Krankenhäusern zur Pflicht werden. Dies geht aus einem kürzlich bekannt gewordenen Schreiben von Karl Lauterbach, dem scheidenden Gesundheitsminister, an die Gesellschafter der Gematik hervor.
Die Gematik ist verantwortlich für die fortschreitende Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen – eine Initiative, die auf eine effizientere und modernisierte Patientenversorgung abzielt. Seit Mitte Januar haben bereits 70 Millionen der insgesamt rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland eine elektronische Patientenakte von ihrer Krankenkasse erhalten.
Um sicherzustellen, dass die ePA nahtlos im klinischen Alltag funktioniert, wurden ihre Anwendungsmöglichkeiten zunächst in drei ausgewählten Regionen erprobt. Diese Testläufe sollen sicherstellen, dass sowohl Arztpraxen als auch Kliniken optimal auf die landesweite Einführung vorbereitet sind.
Der entscheidende Stichtag für die landesweite Verfügbarkeit der ePA ist der 29. April. Ab dem 1. Oktober wird die Nutzung der ePA für sämtliche Dienstleister im Gesundheitswesen, einschließlich Ärzte und andere medizinische Fachkräfte, verbindlich.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz der Gesundheitsdienste zu erhöhen und die administrative Last sowohl für Patienten als auch für medizinisches Personal zu verringern.