Einzelhandel unter Corona-Druck: Schadenersatzklage abgewiesen
Im Spannungsfeld zwischen Pandemieregeln und wirtschaftlichen Interessen hat das Landgericht Stuttgart eine weitreichende Entscheidung getroffen, die für die B.H. Holding GmbH, Muttergesellschaft der Kaufhausketten Woolworth und Tedi, einen herben Rückschlag bedeutet. Diese hatte eine Schadenersatzklage über mehr als 32 Millionen Euro eingereicht, um Verluste aus den Corona-Lockdowns der Jahre 2020 und 2021 zu kompensieren. Die 7. Zivilkammer des Gerichts entschied jedoch, dass der Firmengruppe keine Entschädigungsansprüche zustehen.
Nach den Ausführungen der Richter waren die auferlegten Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg nicht nur rechtmäßig, sondern auch verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz im Einklang. Woolworth und Tedi fühlten sich dennoch in ihren Rechten verletzt und kritisierten insbesondere das Gleichheitsgebot als missachtet. Sie argumentierten, dass Non-Food-Händler wie sie ihre Geschäfte schließen mussten, während Supermärkte und andere privilegierte Märkte wie Drogerien uneingeschränkt auch Non-Food-Artikel verkaufen durften.
Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Sie sahen in der Bevorzugung bestimmter Einzelhandelssegmente, die den Grundbedürfnissen der Bevölkerung dienen, eine gerechtfertigte Maßnahme. Die Anpassung an das dynamische Infektionsgeschehen erfordere flexible Regelungen, bei denen gewisse Benachteiligungen, solang sachlich nachvollziehbar, hingenommen werden müssten.
Nichtsdestotrotz bleibt die Tür für weitere juristische Auseinandersetzungen offen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Klägerin beabsichtigt, auf die schriftliche Urteilsbegründung zu warten, um dann weitere Schritte zu prüfen – möglicherweise bis hin zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der bereits in vergleichbaren Fällen von Friseuren und Gastronomen zugunsten der bisherigen Regelungen entschieden hat.