Eindringliches Urteil gegen ehemalige Wirecard-Vorstände: Schadensersatz in Millionenhöhe
Das Landgericht München hat drei ehemalige Vorstände der Wirecard zur Zahlung von insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen verpflichtet. Vorsitzender Richter Helmut Krenek stellte fest, dass die Vorstände mindestens fahrlässig agiert haben, als sie einen Kredit vergaben und Schuldverschreibungen zeichnen ließen. Zum Schadenausgleich hatte Insolvenzverwalter Michael Jaffé Klage eingereicht, um Gelder für die Gläubiger zu sichern. Betroffen sind der ehemalige Vorstandsvorsitzende Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände. Der Schuldspruch beruht auf der unbesicherten Vergabe eines Kredits und einer fehlerhaften finanziellen Überprüfung bei der Zeichnung der Schuldverschreibungen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird mit Berufungen gerechnet, wie Prozessbeobachter berichten (Az.: 5 HK O 17452/21). Ein Teil der Klage von Jaffé blieb allerdings ohne Erfolg. Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil wurde nicht zur Zahlung verurteilt. Trotz der attestierten Verletzung seiner Aufsichtspflichten folgte daraus keine Haftung, da frühere Maßnahmen des Aufsichtsrats wirkungslos geblieben waren. Das Gericht sah bei den drei Vorständen jedoch eine klare Verantwortung. Markus Braun und der Finanzvorstand wurden direkt aus ihren Ressortzuständigkeiten zur Rechenschaft gezogen. Der Produktvorständin wurde mangelnde Wachsamkeit gegenüber fragwürdigen Praktiken bei der Kreditvergabe vorgeworfen. Gegenstand des Verfahrens war ein Kredit über 100 Millionen Euro sowie die Zeichnung von Schuldverschreibungen über weitere 100 Millionen Euro an das Unternehmen OCAP. Der Schaden beschränkt sich auf 140 Millionen Euro, da ein Teil des Kredits durch die später gezeichneten Schuldverschreibungen getilgt wurde. Trotz der Schadenersatzverurteilung bleibt ungewiss, wie viel Geld Insolvenzverwalter Jaffé tatsächlich für die Gläubiger sichern kann. Die Vorstände haften zwar mit ihrem Privatvermögen, doch dessen Deckungskraft ist fraglich. Eine Manager-Haftpflichtversicherung könnte die Summe decken, zahlt jedoch nicht bei Straftaten. Der Verdacht auf Betrug lastet auf Braun und zwei weiteren Managern, während der ehemalige Vertriebsvorstand Jan Marsalek untergetaucht ist. Stefan Klestil hingegen sind keine Straftaten nachgewiesen worden. Klestils Anwälte zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, während ein Sprecher des Insolvenzverwalters die Urteilsverkündung nicht kommentierte.