Einbürgerung statt Ausreise: Die neue Dynamik der syrischen Diaspora in Deutschland
Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen aus Syrien hat zuletzt einen leichten Rückgang verzeichnet. Dieser Wandel ist primär auf die zunehmenden Einbürgerungen zurückzuführen, welche die im Jahr 2015 und 2016 eingetroffenen Flüchtlinge nun in Anrecht nehmen können. Sobald diese zu deutschen Staatsbürgern werden, fallen sie nicht mehr in die Kategorie der Ausländer – selbst wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit beibehalten.
Ende März meldete das Bundesinnenministerium, dass laut dem Ausländerzentralregister 968.899 syrische Staatsangehörige in Deutschland verblieben. Darunter befanden sich 10.729 Personen mit Ausreiseverpflichtung, von denen jedoch 9.649 eine Duldung genossen. Ein Monat zuvor, am 28. Februar, belief sich die Zahl noch auf 972.470 Syrerinnen und Syrer – also 3.571 mehr als Ende März.
Bereits seit 2012 finden keine Abschiebungen nach Syrien statt. In Fällen, wo eine Rückreise unter Zwang erforderlich wird, erfolgt diese gemäß den Dublin-Regeln in ein anderes europäisches Land, das für das Asylverfahren zuständig ist.
Trotz dieser rechtlichen Rahmenbedingungen hält sich das Interesse an Rückkehrförderungsmaßnahmen in Grenzen. Laut dem Bundesinnenministerium sind seit Anfang 2024 über 600 Menschen durch finanzielle Unterstützung deutscher Behörden nach Syrien zurückgekehrt. Diese Initiative, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem 13. Januar begleitet wird, ist Teil eines Bund-Länder-Programms, das freiwillige Ausreisen nach Syrien fördert.
Der Bund hat im Jahr 2024 zudem 87 Rückkehrreisen finanziell unterstützt, die über Länderprogramme initiiert wurden. Hingegen wurde im ersten Quartal für 77 derartige Ausreisen eine anteilige Kostenübernahme beantragt. Der Sprecher des Ministeriums weist jedoch darauf hin, dass nicht jeder Antrag auf staatliche Förderung zurückgreifen möchte oder kann.
Im Jahr 2023 wurde einer Rekordzahl von 75.485 Syrerinnen und Syrern die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen, im Vergleich zu rund 48.000 im Vorjahr. Die Zahlen für 2024 stehen jedoch noch aus. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz von Juni 2024 verspricht schnellere Einbürgerungsprozesse, fordert jedoch nach wie vor die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse sowie eine untadelige rechtliche Vergangenheit von den Kandidaten.
Unterdessen überschatten politische Umwälzungen in Syrien die Entwicklungen: Eine Rebellengruppe unter der Führung der Haiat Tahrir al-Scham übernahm am 8. Dezember die Kontrolle in Damaskus. Der ehemalige Machthaber Baschar al-Assad hat sich Berichten zufolge nach Russland abgesetzt.