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5 der Hauptgrund ist ja, dass die JA bisher als Verein angemeldet und rechtlich organisiert ist. Als solcher ist sie verfassungsrechtlich viel leichter zu verbieten als als Partei. Wenn die Jugendorganisation jetzt der Partei angegliedert ist, ist das dann nicht mehr der Fall, ein Verbot hat dann genauso hohe Hürden wie bei der Partei selbst.