Eckart Seith: Erneuter Gerichtstermin für den Cum-Ex-Aufklärer in der Schweiz
Der renommierte Anwalt Eckart Seith, bekannt als Aufklärer der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland, sieht sich im Dezember einem weiteren Prozess in der Schweiz gegenüber. Dieser neue Verhandlungstermin resultiert aus einem Berufungsverfahren, nachdem Seith im Jahr 2019 vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage zunächst freigesprochen worden war. Die neue Verhandlung ist beim Obergericht in Zürich auf den 9. Dezember angesetzt und soll an einem einzigen Tag stattfinden. Unklar ist bislang, wann mit einem endgültigen Urteil gerechnet werden kann. Im Zentrum der Anschuldigungen steht die Beschaffung interner Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin durch Seith, die er deutschen Ermittlungsbehörden übermittelte. Während diese Informationen in Deutschland zu einer Verurteilung der Bank führten, hat die rechtliche Aufarbeitung in der Schweiz eine Anklage gegen Seith wegen Wirtschaftsspionage zur Folge.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Mandat, das Seith für den Drogeriekettenbesitzer Erwin Müller übernommen hatte. Müller fühlte sich von der Bank schlecht beraten, insbesondere in Bezug auf die verlustreichen Cum-Ex-Transaktionen, die den deutschen Staat massiv finanziell schädigten. Der Bundesgerichtshof hatte bereits zuvor festgestellt, dass solche Geschäfte strafrechtlich relevant sind und beteiligte Aktienhändler, Investoren sowie Banken zur Verantwortung gezogen.