
Discord testet Altersverifikation per Gesichtsscan und Ausweisdokument

In einem Feldversuch mit gewichtiger Signalwirkung führt Discord - die Kommunikationsplattform mit über 150 Millionen aktiven Nutzern weltweit - erstmals eine strengere Altersverifikation ein. In Großbritannien und Australien testet das Unternehmen derzeit ein System, das von bestimmten Nutzern einen Gesichtsscan oder die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments verlangt, um auf sensibel gekennzeichnete Inhalte zugreifen zu dürfen.
Hintergrund dieser Maßnahme ist der zunehmende regulatorische Druck beider Länder, Minderjährige besser vor problematischen Inhalten im Internet zu schützen. Während bisherige Altersabfragen oft lediglich auf der Eingabe eines Geburtsdatums beruhten - ein Verfahren, das sich leicht umgehen lässt - greift Discord nun zu deutlich robusteren Methoden.
Das Unternehmen spricht selbst von einem "Experiment", das ausgewählte Nutzer betrifft. Wer mit dem sogenannten "sensitive media filter" konfrontiert wird oder seine Einstellungen ändern möchte, um explizite Inhalte freizugeben, muss sich einer der beiden Prüfmethoden unterziehen.
Entweder erfolgt die Authentifizierung per Gesichtsscan über die Kamera eines Endgeräts, oder durch das Einscannen eines amtlichen Lichtbildausweises via QR-Code - etwa eines Reisepasses oder Führerscheins. Die technische Abwicklung übernimmt ein automatisiertes System, das laut Discord in der Regel binnen weniger Minuten Rückmeldung gibt.
Nach erfolgreicher Verifikation informiert Discord die Nutzer zunächst systemseitig über das Ergebnis. Danach folgt eine Nachricht vom offiziellen Discord-Konto mit dem ermittelten Altersstatus. Sollte dieser nicht korrekt sein, etwa wenn ein Erwachsener fälschlich als minderjährig eingestuft wurde, bietet das Unternehmen die Möglichkeit zur erneuten Überprüfung - entweder erneut automatisiert oder auf Wunsch auch manuell.
Für besonders junge Nutzer kann das System auch Konsequenzen haben: Wird das Mindestalter unterschritten, droht ein temporärer Ausschluss von der Plattform - es sei denn, die betroffene Person legt im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens glaubhaft dar, dass ein Irrtum vorliegt.