Deutsche Bahn: Milliardeninvestitionen erzielen Teilerfolg bei marodem Schienennetz
Die Deutsche Bahn konnte durch umfangreiche Investitionen von fast 20 Milliarden Euro im vergangenen Jahr den Verfall ihres Schienennetzes teilweise aufhalten. Laut des Netzberichts 2024 bleibt die allgemeine Bewertung des Bahnnetzes unverändert bei der Schulnote 3,0. Diese Stabilisierung geht vor allem auf Investitionen zurück, die von der vorherigen Bundesregierung initiiert wurden.
Besonders kritisch bleibt die Situation trotz dieser Investitionen, da fast 110 Milliarden Euro der Anlagen als sanierungsbedürftig gelten. Fahrgäste erleben die Folgen tagtäglich, wobei allein im März ein Drittel aller Fernzüge verspätet waren. Die Pünktlichkeitsquote soll bis 2027 auf 75 bis 80 Prozent gesteigert werden, doch derzeit ist man von diesem Ziel weit entfernt.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen wurden bereits Projekte wie die Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim abgeschlossen, was dort zu einer erheblichen Verbesserung des Zustands führte. Zukünftige Projekte, wie die Sanierung der Strecke Hamburg–Berlin geplant für dieses Jahr, sollen dazu beitragen, ähnliche Erfolge zu erzielen.
Der Zustand von Empfangsgebäuden und Aufzügen in Personenbahnhöfen bleibt problematisch, wobei in diesen Bereichen leichte Verbesserungen erzielt wurden. Die alternde Bediener-Technik in den Stellwerken stellt jedoch weiterhin eine Herausforderung dar.
Die derzeitige Regierung plant, die Investitionen in die Bahninfrastruktur weiter zu erhöhen, um das Schienennetz zu erneuern und zu digitalisieren. Ein Infrastrukturfonds, der im Koalitionsvertrag verankert ist, könnte dabei eine wichtige Rolle spielen. Insgesamt prognostiziert die Deutsche Bahn einen zukünftigen Finanzbedarf von bis zu 150 Milliarden Euro bis 2034.
Mit Hoffnung auf eine bessere Zukunft und ambitionierten Plänen seitens der Regierung bleibt abzuwarten, wie schnell spürbare Verbesserungen eintreten werden. Die Nachfrage nach Schienenverkehr soll in den kommenden Jahren erheblich steigen, auch wenn sich die Zielsetzungen in den Koalitionsverträgen verändert haben.