Der Soli bleibt – Karlsruher Urteil sorgt für Aufatmen in Berlin
Der Solidaritätszuschlag darf vorerst weiter erhoben werden. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt eine bedeutende Entlastung für die Haushaltsplanung der künftigen Bundesregierung dar, da die Abgabe jährlich Milliarden in die Staatskasse spült. Eine Klage, die von sechs FDP-Politikern eingebracht wurde, wurde abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass der Solidarzuschlag nach dem Auslaufen des Solidarpakts II verfassungswidrig geworden sei.
Der Fortbestand des Soli ist für die Bundesregierung ein Segen, angesichts der bereits angespannten Haushaltslage. Zugleich stellte das Gericht klar, dass der Zuschlag nicht uneingeschränkt bestehen bleiben darf und einer regelmäßigen Prüfung bedarf. Diese Abgabe könnte verfassungswidrig werden, falls sich der Mehrbedarf aus der Wiedervereinigung erübrigen sollte.
Richterin Christine Langenfeld betonte, dass der Soli – ein Zuschlag auf Einkommen-, Körperschaftsteuer und Kapitalerträge – keine unumstößliche Belastung darstelle. Die derzeitige Erhebung sei nicht ungerecht, auch wenn sie nur noch einen kleinen Teil der Steuerpflichtigen betreffe. Kritik kam von den klagenden FDP-Politikern; der ehemalige Fraktionschef Christian Dürr sprach von gesetzlichen Grenzen und forderte politische Entlastungen. Auch die Union schloss sich der Forderung nach steuerlichen Erleichterungen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.
Wirtschaftsverbände forderten gleichfalls die Abschaffung des Soli, während der geschäftsführende Finanzminister Jörg Kukies die Entscheidung begrüßte. Dies erlaube eine veranschlagte Aufstellung des Bundeshaushalts. Ursprünglich eingeführt zur Finanzierung der deutschen Einheit, besteht der Soli seit 1995 dauerhaft, wobei er für 90 Prozent der Steuerpflichtigen seit 2020 abgeschafft ist.
Das Bundesverfassungsgericht hob hervor, dass der Zuschlag bis 2030 aufgrund der fortdauernden Belastungen aus der Wiedervereinigung Bestand haben wird. Ökonomische Gutachten unterstreichen, dass die Mehrkosten noch bestehen. Damit bleibt der Soli, zumindest vorerst, ein fester Bestandteil der deutschen Steuerlandschaft.