Debatte um Amnestie für Corona-Verstöße: Müller's Vorschlag löst Kontroverse aus
Die jüngste Initiative von Michael Müller, der als ehemaliger Regierender Bürgermeister Berlins nun als Bundestagsabgeordneter amtiert, hat parteiübergreifend für Diskussionen gesorgt. Seine Anregung, Amnestien für Corona-Regelverstöße zu erwägen, erfährt nicht nur Zustimmung. Insbesondere in den eigenen Reihen wird Kritik laut. Sonja Eichwede, SPD-Bundestagsfraktionssprecherin für Rechtspolitik, betonte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit aller Corona-Maßnahmen und stellte klar, dass diese nicht im Rahmen von Amnestieregelungen geklärt werden können. Nach ihrer Aussage tragen Regeln nur dann, wenn sie befolgt werden.
Ähnliche Kritik äußerte der CDU-Parlamentssprecher für Rechtspolitik, Günter Krings, der die Idee einer Amnestie, wie sie auch von der AfD in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen wurde, entschieden ablehnt. Er warnt davor, dass eine solche Maßnahme das Prinzip der Gewaltenteilung durchkreuzen und den Rechtsstaat destabilisieren könne. Krings befürchtet, dass die Arbeit von Juristen und Ordnungshütern durch eine Amnestie nachträglich in Misskredit gebracht werden könnte.
In anderen politischen Lagern trifft der Vorstoß von Müller jedoch auch auf Zustimmung. Helge Limburg, der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, merkte gegenüber dem RND an, einige der zu Beginn der Pandemie aufgestellten Regelungen erschienen im Nachhinein als übertrieben. Er appelliert an die Ordnungsbehörden, insbesondere bei kleineren Erstverstößen großzügig zu sein und offene Verfahren möglicherweise einzustellen.
Die FDP zeigt sich ebenfalls offen für eine mögliche Amnestie. Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Christoph Meyer erkennt in Müller's Idee eine dringende Notwendigkeit der Corona-Aufarbeitung gegenüber den Bürgern. Martin Schirdewan, Parteivorsitzender der Linken, befürwortet ebenfalls eine solche Amnestie und verweist dabei auf oft mangelnde Verhältnismäßigkeit während der Pandemie.
Müller selbst hatte in einem Gespräch mit dem "Tagesspiegel" darauf hingewiesen, dass man aus heutiger Perspektive einige Pandemie-Maßnahmen als nicht zwingend erachten könne und dadurch eine Amnestieüberlegung begründet sei. Allerdings müsse es nachvollziehbar sein, auf welcher Basis Verfahren eingestellt werden. (eulerpool-AFX)