Deadline-Verlängerung für BOI-Berichte gewährt: Ein Aufatmen für Unternehmen
Die Finanzwelt erhält eine Atempause: Das Financial Crimes Enforcement Network hat bekannt gegeben, dass die Frist zur Einreichung von Berichten über wirtschaftlich Berechtigte (BOI) für die meisten Unternehmen bis zum 13. Januar 2025 verlängert wurde. Ursprünglich sollte die Frist bereits am 1. Januar 2025 enden. Diese Entscheidung folgt einem Urteil eines Bundesberufungsgerichts vom 23. Dezember 2024, das Unternehmen aufruft, ihre Berichte nun erneut einzureichen.
Die BOI-Berichte enthalten Informationen über Personen, die direkt oder indirekt Eigentum oder Kontrolle über ein Unternehmen innehaben. Die Verlängerung gewährt den betroffenen Unternehmen zusätzlichen Spielraum, um den Compliance-Anforderungen gerecht zu werden, nachdem vorherige gerichtliche Anordnungen einen Aufschub bewirkten.
Für Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2024 gegründet oder registriert wurden, endet die neue Frist am 13. Januar 2025. Jene, die zwischen dem 3. und 23. Dezember 2024 entstanden, haben 21 weitere Tage ab ihrem ursprünglichen Fristende. Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2025 gegründet werden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden ihrer effektiven Registrierung melden. Ausnahmen gelten für Unternehmen, die von Katastrophenhilfe profitieren, sowie für Kläger im Fall „National Small Business United gegen Yellen“. Diese spezifische Gruppe, dazu gehören unter anderem die National Small Business Association und Isaac Winkles, ist momentan von der Meldepflicht befreit.