Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz– theoretisches Grundlagenwissen mit System gefragter denn je
IT-Grundlagen gehen alle Mitarbeiter etwas an, neue Gesetzgebung muss im Blick behalten werden
Karlsruhe, 02.12.2024 (PresseBox) - Jeder vierte Verantwortliche für IT-Sicherheit muss sich von Vorgesetzten anhören, Cybersicherheit sei doch ganz einfach. In der Praxis gestaltet sich dies zumeist sehr viel komplexer. Auch bei Mitarbeiterumfragen stellt sich unabhängig von Vorwissen und konkretem Stellenprofil die Frage: wie fit sind wir im Umgang mit Sicherheitsfragen, Social Media Einsatz, Datenschutz, BYOD und KI-Tests? In der Regel führt dies zu umfangreichen Diskussionen mit Fallbeispielen aus Medien und Praxis. Fazit: Die Fragen bleiben, es muss mit Blick auf die Schwachstellen kontinuierlich und mit Experten Know-how geschult werden. Hinzu kommen zahlreiche gesetzliche Regelungen wie der EU AI Act. Hier müssen schon ab Februar 2025 laut Art. 4 der KI-Verordnung die Mitarbeitenden in Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder auch nur betreiben, verpflichtend ihre KI-Kompetenz nachweisen. In der Praxis kann dies Prozesse betreffen, wenn zum Beispiel externe KI-Tools wie Chatbots für den Kundenservice genutzt werden oder wenn man intern den Mitarbeitenden ChatGPT zur Verfügung stellt. Es wird also nichts dem Zufall überlassen und die Personalabteilung muss in der Regel schon jetzt neue Schulungen zum Thema KI planen. Auch bei den Sicherheitsfragen geht es neben der DSGVO um weitreichende gesetzliche Regelungen ab September 2025. Dann gelten die neuen Regeln des Data Act der Europäischen Union. Diese ergänzen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ziehen neue Rechte und Pflichten nach sich, die für fast alle Bereiche in Wirtschaft und Gesellschaft relevant sein werden.
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Überblick über den unkomplizierten Einstieg und Terminelive:
6. Februar 2025 // 14-14.45 Uhr //Zur Anmeldung
Checklisten und Trends
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