Leipzig (dts) - Der sogenannte "Post-Mindestlohn" ist rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über "zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche ...

Kommentare

(1) k218236 · 28. Januar 2010
OK, dann bin ich ab sofort Aufstocker.....
 
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