Bundesverfassungsgericht entscheidet über Abschöpfung von Überschusserlösen
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitweisen Abschöpfung sogenannter Überschusserlöse im Zuge der Strompreisbremse steht an: Am 28. November wird das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe sein Urteil verkünden. Insgesamt 22 Beschwerdeführer aus der Branche der Erneuerbaren Energien, darunter Betreiber von Wind-, Solar- und Biomassenanlagen, haben sich gegen diese Maßnahme haftbar gemacht und ihre Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die temporäre Strompreisbremse war eine Reaktion auf die drastisch gestiegenen Energiepreise im Rahmen der Energiekrise, mit dem Ziel, die Last für Verbraucher zu mildern. Zur Refinanzierung der Kosten für die Strompreisbremse führte die Regierung eine umstrittene Praxis ein: Die Abschöpfung der Mehrerlöse, die durch die unerwartet hohen Marktpreise entstanden waren.
Diese Gewinne resultierten aus den stark gestiegenen Gaspreisen infolge des russischen Angriffskrieges, wodurch auch andere Energieerzeuger indirekt profitierten, ohne dass sich ihre Produktionskosten erhöhten. Die Betreiber von Ökostromanlagen sehen in dieser Maßnahme jedoch einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Aus ihrer Sicht sollte die Bewältigung einer solchen Krisensituation durch staatliche Mittel und nicht auf den Schultern der Unternehmen getragen werden. Die Bundesregierung hält dem entgegen, man habe auf eine Ausnahmesituation reagieren und einen stabilisierenden Beitrag von Seiten der Erzeuger einfordern müssen.