Bundesrat erteilt grünes Licht für Krankenhausreform: Ein Weg zu ambitionierterer Versorgung
Der Bundesrat hat der umfassenden Krankenhausreform zugestimmt, die eine wesentliche Umgestaltung der Kliniken in Deutschland vorsieht. Diese Reform, initiiert von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, zielt darauf ab, den finanziellen Druck auf Krankenhäuser zu lindern und eine stärkere Spezialisierung zu fördern.
Der Versuch, den gemeinsamen Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterte an der notwendigen Stimmenmehrheit. Damit ist der Weg frei, die Reform umzusetzen, die ab dem Jahr 2025 in Kraft treten soll. Ein zentrales Element der Reform ist die Umstellung der bisherigen Vergütungssysteme.
Anstatt Fallpauschalen sollen Kliniken künftig 60 Prozent der Vergütung allein für das Vorhalten spezifischer Angebote erhalten. Dies soll die Anreize reduzieren, medizinisch fragwürdige Eingriffe in Angriff zu nehmen. Neue "Leistungsgruppen" sollen die Finanzierung durch Krankenkassen bestimmen, um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen.
Zur finanziellen Unterstützung der Reorganisation ist ein milliardenschwerer Transformationsfonds vorgesehen. In der kontroversen Debatte der Länderkammer mahnte Lauterbach eindringlich, dies sei eine einmalige Gelegenheit, die Versorgung zehntausender Menschen zu verbessern. Er warnte, dass grundlegende Änderungen den Kern der Reform gefährden könten.
Bedenken wurden unter anderem seitens Rheinland-Pfalz und Niedersachsen laut, die davor warnten, dass eine Verzögerung im Vermittlungsausschuss das gesamte Vorhaben gefährden könnte. Dennoch wiesen mehrere Länder auf bestehende Probleme hin. Nordrein-Westfalen betonte den Bedarf an Anpassungen bei der Facharztversorgung in ländlichen Regionen, während Bayern und Sachsen-Anhalt vor finanziellen Ungleichheiten und unklaren Folgen warnten.
Nichtsdestoweniger traten andere Länder für die Reform ein und unterstrichen die Notwendigkeit sofortiger finanzieller Wirkungen. Das Gesetz wird schrittweise bis 2029 umgesetzt, und es wird erwartet, dass das Netz der derzeit 1.700 Krankenhäuser kleiner wird. Auch wurde die Forderung nach einer Überbrückungsfinanzierung laut, um die Krankenhäuser bis zur vollständigen Umsetzung der Reform abzusichern.