BGH-Urteil: Energieverträge bei separater Zimmervermietung betreffen Vermieter
23. April 2025, 17:40 Uhr · Quelle: Eulerpool News
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass bei Wohnungen mit einem einzigen Strom- und Gaszähler Energieverträge mit dem Vermieter abzuschließen sind, sofern keine schriftlichen Verträge bestehen. Der Fall betraf eine Vermieterin, die ihre Räume einzeln vermietete, jedoch nur einen gemeinsamen Strom- und Gaszähler für die Wohnung hatte.
Der Rechtsstreit mit einem Energieversorger drehte sich um die Zahlung für die Grundversorgung. Der BGH entschied zugunsten des Energieversorgers und gegen die Revision der Vermieterin.