BGH-Entscheidung: Apples Marktstellung im Fokus
Der Bundesgerichtshof steht vor der richtungsweisenden Entscheidung, ob Apple als Unternehmen mit herausragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft werden soll. Sollte der BGH dem Bundeskartellamt in dieser Einschätzung zustimmen, müsste sich das Tech-Gigant Apple einer intensivierten Kontrolle durch die Wettbewerbshüter unterziehen. Diese Entscheidung wird in erster und letzter Instanz über die von Apple eingereichte Beschwerde gefällt.
Mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 2021 hat das Bundeskartellamt eine stärkere Handhabe gegenüber großen Digitalunternehmen. Ziel ist es, die Wettbewerbsstellung von Unternehmen über verschiedene Marktbereiche hinweg zu prüfen und gegebenenfalls ein Eingreifen zu erleichtern. Sollte ein Unternehmen als marktübergreifend bedeutsam eingestuft werden, kann das Kartellamt Maßnahmen ergreifen, um wettbewerbsgefährdende Praktiken zu verhindern.
Mit Spannung wird erwartet, wie der BGH sich in dieser Angelegenheit positionieren wird, und welche Auswirkungen dies auf zukünftige Marktregulierungen haben könnte.