
München - Die Kosten für einen Umzug in eine neue Wohnung, um dort ein Arbeitszimmer einzurichten, sind in der Regel nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Diese Regelung gilt demnach auch dann, wenn ...