Berlin (dts) - Die Bundesregierung hat sich offenbar auf einen Gesetzentwurf zur Lohngleichheit geeinigt. Das berichtet die ZDF-Nachrichtensendung "Heute" auf ihrer Internetseite. Demnach sollen Frauen künftig einen Anspruch auf ein Auskunftsrecht über das Gehalt von Kollegen auf einer ...

Kommentare

(3) raptor230961 · 10. Januar 2017
... und die Zahl 200 haben die wohl genommen, weil es auch kleinere Misiterien gibt. Ich hätte - um die Zahl der betroffenen Betriebe niedrig zu halten - eher auf die Zahl 177.300 genommen (die Zahl der Bundeswehr) ;o)
(2) raptor230961 · 10. Januar 2017
@1: Nur Frauen haben einen Auskunftsanspruch wegen des Grundgesetzes: Artikel 3 - Inhalt: (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. / Das Gesetz ist wie immer wie bei RADIO ERIWAN: Frage: "Müssen Auskünfte erteilt werden?" Antwort: "Im Prinzip ja - aber bei Betrieben unter 200 Peronen ..." <link>
(1) Mehlwurmle · 10. Januar 2017
Und warum haben nur Frauen einen Auskunftsanspruch? Ist sich der Gesetzgeber so sicher, dass Männer nicht auch in manchen Bereichen diskriminiert werden (könnten)?
 
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