Bafög-Reform: Erhöhung der Wohnkostenpauschale und Anpassung des Grundbedarfs geplant
Im Zuge der neuen Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD steht eine bemerkenswerte Reform des Bafög-Systems auf der Agenda. Zentrale Maßnahme ist die Anhebung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben. Diese soll von 380 Euro auf 440 Euro pro Monat erhöht werden. Der Startschuss für diese Anpassung fällt im Wintersemester 2026/2027 und soll die Studierenden finanziell entlasten.
Darüber hinaus ist eine Angleichung des Bafög-Grundbedarfs vorgesehen. Dieser wird aktuell mit 475 Euro im Monat bemessen und soll in zwei Stufen angepasst werden. Ab dem Wintersemester 2027/2028 sowie ein Jahr später möchte man den Grundbedarf auf das Niveau der Grundsicherung anheben. Diese Entscheidung resultiert aus der anhaltenden Kritik des Deutschen Studierendenwerks, das die Diskrepanz zu anderen Sozialleistungen angeprangert hat.
Trotz der Pläne bleibt der eigentliche Bafög-Satz weiterhin individuell. Er berücksichtigt das Einkommen der Eltern und andere entscheidende Faktoren, um eine bedarfsorientierte Unterstützung der Studierenden zu gewährleisten.