Aus für Call-by-Call: Ein Abschied von den Sparvorwahlen
Die Aera der Call-by-Call-Telefonvorwahlen neigt sich dem Ende zu. Wie die Deutsche Telekom und der Verband der Telekom-Wettbewerber VATM mitteilten, wird dieses Marktmodell zum Jahreswechsel eingestellt. Diese Entwicklung betrifft lediglich Anrufe vom Festnetz; Mobiltelefonate bleiben unberührt.
Gründe für das sinkende Interesse an diesen Sparvorwahlen sind die Verbreitung von Flatrate-Tarifen und Internet-basierten Anrufdiensten, die Gespräche ohne Extrakosten ermöglichen. In den frühen 2000er Jahren war das Call-by-Call-Verfahren ein weitverbreitetes Mittel zur Senkung von Telefonkosten.
Nach dem Ende des Monopols der Deutschen Telekom im Jahr 1998 öffnete sich der Markt für private Anbieter wie 01051 Telecom, 01050 com, Talkline und Tele2. Diese Unternehmen boten attraktive Minutenpreise an, die laut VATM bis zu 90 Prozent günstiger waren als Gespräche über die Telekom—ein wahrer Segen für kostenbewusste Haushalte.
Mit der technologischen Evolution kamen jedoch Alternativen: Internetdienste wie Facetime, Whatsapp und Signal ermöglichten kostenfreie Anrufe über das Netz. Zudem führten Flatrates dazu, dass der Bedarf an den günstigen Vorwahlen langsam verschwand.
Die Regulierung dieses Nischenmarkts durch die Bundesnetzagentur endete schließlich 2020. Frederic Ufer, Geschäftsführer des VATM, hebt hervor, dass Call-by-Call lange eine essentielle Option für Menschen mit niedrigem Budget war, besonders für ältere und technisch weniger versierte Bürger sowie Menschen, die internationale Kontakte pflegen wollen.
Auch wenn eine Lücke für günstige Auslandsanrufe entsteht, stehen Flatrates und Internetdienste als Alternativen bereit. Verbraucher sollten sich proaktiv über entsprechende Tarife informieren.
Trotz des Abschieds von Call-by-Call bestehen andere Sparmöglichkeiten, etwa Callthrough-Nummern, die sowohl vom Festnetz als auch mobil genutzt werden können. Allerdings gibt es hierbei einige Einschränkungen, wie Verivox erläutert: Jeder Anruf wird berechnet, selbst wenn er nicht zustande kommt, und Tarifansagen bei diesen Diensten erfolgen freiwillig.