Aufklärung im Cum-Ex-Steuerskandal: Wiesbadener Gericht stellt Verfahren gegen Geldauflage ein
Im spektakulären Cum-Ex-Steuerskandal zieht die hessische Justiz ein weiteres Kapitel ihrer Aufklärungsarbeit zu einem vorläufigen Ende. Das Landgericht Wiesbaden hat das Verfahren gegen einen ehemaligen Börsenhändler eingestellt – gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2,8 Millionen Euro. Diese Entscheidung folgt auf zahlreiche Medienberichte, die den Fall an die Öffentlichkeit brachten.
Der in Rede stehende Börsenhändler hatte einst erhebliche Beträge an Provisionen bei Cum-Ex-Geschäften der HypoVereinsbank (HVB) erzielt. Diese Angelegenheiten reichen bis zur Cum-Ex-Anklage von 2017 zurück, die auch zur Verurteilung des Steueranwalts Hanno Berger führte. Das Verfahren gegen den besagten Händler war ursprünglich aus dem Hauptverfahren ausgegliedert worden.
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hatte in Zusammenhang mit den in London getätigten Cum-Ex-Transaktionen der HVB Anklage erhoben. Projektiert wird, dass diese Geschäfte dem Staatshaushalt einen Verlust von etwa 113 Millionen Euro bescherten. Mitbeteiligte waren mehrere ehemalige Angestellte der HVB.
Nach einer komplexen juristischen Auseinandersetzung um seine Auslieferung aus der Schweiz wurde Berger ab Juni 2022 in Wiesbaden vor Gericht gestellt. Im Mai 2023 erging das Urteil über mehr als acht Jahre Haft wegen schwerer Steuerhinterziehung. Die Cum-Ex-Geschäfte gelten als der bislang größte Steuerbetrug in der deutschen Geschichte, wobei der Staat mindestens zehn Milliarden Euro einbüßte. Die Politik reagierte mit einer Gesetzänderung im Jahr 2012, um solch perfide Finanzmachenschaften zu unterbinden.