Abschiebungen nach Griechenland: Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Abschiebungen von alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Migranten nach Griechenland gelten als zulässig. Trotz bestehender Mängel im griechischen Aufnahmesystem sah das Gericht keine akute Gefährdung, die extreme Not bedeuten würde, für diese Personengruppe. Damit wurden die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers abgewiesen.
Beide Männer hatten ursprünglich in den Jahren 2017 und 2018 ihre Heimatländer verlassen und reisten über die Türkei nach Griechenland, wo sie internationalen Flüchtlingsschutz erhielten. Nach ihrem weiteren Umzug nach Deutschland scheiterten ihre Asylanträge auch vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das ihre Abschiebung nach Griechenland anordnete. Gerichte des Landes haben bisher nicht anders entschieden, wodurch die Annahme gestützt wird, dass keine erhebliche Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Griechenland besteht.
Das Urteil entfachte eine Debatte, da andere Institutionen die Bedingungen in Griechenland teilweise kritischer einschätzen. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl äußern starke Bedenken und kritisieren, dass die Rückführungspolitik Migranten vor unmenschliche Verhältnisse stelle.
Die Bundesrichter hingegen folgen der Definition von „Brot, Bett und Seife“ als Mindestmaßstab, wobei sie anerkennen, dass dies ein strenges Kriterium darstellt. Richter Robert Keller betonte, dass die Lebensbedingungen in Griechenland zwar fordernd, aber nicht grundrechtsverletzend seien. Der Zugang zu Grundrechten durch administrativen Aufwand erschwert, sei dennoch möglich.
Der Sichtweise der Bundesregierung stehen Organisationen wie Pro Asyl kritisch gegenüber: Andreas Meyerhöfer warnte, dass Rückführungen die Situation in Griechenland verschärfen könnten, indem sie die Verelendung der Migranten fördern. Diese Kontroverse verdeutlicht die Komplexität migrationspolitischer Entscheidungen im europäischen Kontext.