190.000 Euro sind keine Gefälligkeit
15. Januar 2025, 09:57 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 15.01.2025 (lifePR) - Ein innerhalb der Familie überlassener größerer Geldbetrag kann über eine Gefälligkeit hinausgehen und ein Darlehen darstellen. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, bei dem ein Schwiegersohn zur Rückzahlung eines sechsstelligen Darlehens verpflichtet wurde (Az.: 2-23 O 701/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung desOLG Frankfurt.