Zeitarbeit

Es ist und bleibt moderner Sklavenhandel.
Habe es 3 mal versucht.
Bei der ersten Fa. wurde Ich aufgrund einer Berufskrankheit entlassen,da nicht mehr tragbar.

Bei der 2ten (namhaften)Fa. wurde Ich entlassen,da Ich mit Grippe arbeiten gegangen bin,aber mit 39,9 Grad Fieber doch lieber zu Hause geblieben bin.
Ich wurde aber einen Monat später wieder eingestellt,bis zur nächsten AU.

Das einzigste,was Ich denFirmen zugute halten kann,ist,das der Lohn pünktlich kommt.

Doch mittlerweile arbeite ich in der gleichen Brance,aber mit 3 fachem Lohn.

Ergo,man wird immer über den Tisch gezogen.
Brauchen Sie Dich,bist du gut.
Brauchen Sie Dich nicht,bist Du der letzte Ar...!

Entlassen wegen Krankheit eigentlich nicht möglich.einen Monat später wieder eingestellt und still gehalten.
wieder einer der seine rechte nicht kennt .du sagtest namhaften zaf.
kurzer Anruf beim br und dein dispo hätte ein Problem mehr gehabt.
 
Wieso nicht?

Marty

Weil Krankheit kein Entlassungsgrund ist.
WENN auf der Kündigung als Grund Krankheit steht und es kommt zur klage ,verliert in der Regel der Arbeitgeber.

selbst bei befristeten Arbeitsverträgen ist das so, meist müssen die Leute bis zum ende der Befristung weiter beschäftigt werden.

es muss nur mal nicht nur stillhalten werden bei einer Kündigung zum Anwalt oder wenn Mitglied einer Gewerkschaft dann mal rechtschutz anrufen und gegebenenfalls klage einreichen.

keine Auflösungsverträge unterschreiben gibt sonst ärger mit der arge.
wenn vorhanden br anrufen .
weis nicht bei welcher Firma der koll arbeitet.

Jetzt wäre noch zu klären welche tarifgemeinschaft zuständig ist denn das was der kollege da geschildert hat könnte auch über die tarifgemeindschaft geklärt werden und das könnte eng für den dispo .
werden.
 
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Weil Krankheit kein Entlassungsgrund ist.
WENN auf der Kündigung als Grund Krankheit steht und es kommt zur klage ,verliert in der Regel der Arbeitgeber.
Falsch, eine krankheitsbedingte Kündigung ist ein ganz normaler Vorgang im deutschen Arbeitsrecht und wird auch häufig angewandt. Vergleiche hier. Häufige Kurzerkrankungen reichen dabei schon als Kündigungsgrund.

es muss nur mal nicht nur stillhalten werden bei einer Kündigung zum Anwalt oder wenn Mitglied einer Gewerkschaft dann mal rechtschutz anrufen und gegebenenfalls klage einreichen.
Wegen was?

Marty
 
Falsch, eine krankheitsbedingte Kündigung ist ein ganz normaler Vorgang im deutschen Arbeitsrecht und wird auch häufig angewandt. Vergleiche hier. Häufige Kurzerkrankungen reichen dabei schon als Kündigungsgrund.
Naja, laut deinem Link stimmt das aber nur bedingt. Ich weiß aus Erfahrung (nicht eigener ;)), das vor allem die negative Gesundheitsprognose ein Fakt ist, an dem viele krankheitsbedingte Kündigungen scheitern... ;)
 
Falsch, eine krankheitsbedingte Kündigung ist ein ganz normaler Vorgang im deutschen Arbeitsrecht und wird auch häufig angewandt. Vergleiche hier. Häufige Kurzerkrankungen reichen dabei schon als Kündigungsgrund.

Wegen was?

Marty

mal deinen Link muss zugeben das wusste ich so nicht,aber wenn du weiter liest wirst du schnell merken das es ausnahmen gibt.
da es sich bei den betreffenden um einen Zeitarbeiter handelt und ich nicht weis ob die zaf einen br hat.
aber es schon so die Regel vor allen bei Leuten die noch nicht lang dabei sind.


Wegen was könnte ich dir sagen darf aber nicht.(DA BIN ICH SEHR VORSICHTIG)aber vielleicht hilft es dir wenn du mal die Tarifverträge liest oder vielleicht doch mal zu zoom gehst da sitzen die Fachleute.
 
Naja, laut deinem Link stimmt das aber nur bedingt.
Was stimmt nur bedingt? Ein Unternehmer darf wegen Krankheit kündigen, das habe ich behauptet, weil Katzer das Gegenteil behauptet hat.

Das an eine solche Kündigung arbeitsrechtlich enorme Hürden gestellt sind, weiß ich selber. Ich habe aber schon Kündigen und anschliessende Verfahren erlebt, wo ein Richter dem Kollegen erklärt hat, dass 18 2-Tages-Erkrankungen wegen Rückenschmerzen nicht zu seinem Job als Lagerist passen und es deshalb dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. (Das war eine Kurzform, es gab da schon vorher Versuche des Arbeitgebers mit Angebot eines anderen Platzes etc...)

Wegen was könnte ich dir sagen darf aber nicht.
Du sagst, ein Arbeitnehmer soll bei einer Kündigung wegen Krankheit klagen, aber darfst nicht sagen, worauf er klagen soll?

aber vielleicht hilft es dir wenn du mal die Tarifverträge liest oder vielleicht doch mal zu zoom gehst da sitzen die Fachleute.
Ich bin Betriebsrat, ich kenne die Tarifverträge.

Marty
 
Du sagst, ein Arbeitnehmer soll bei einer Kündigung wegen Krankheit klagen, aber darfst nicht sagen, worauf er klagen soll?


Irgendwie reden wir aneinander vorbei.

Ich sage nicht was das ist; wenn du br Mitglied bist und auch die Verträge kennst.
muss ich mal annehmen das in einem br bei einer zaf bist?
Wenn ja es gibt wenige zaf,s mit br.
Das grenzt das schon mal ein wenig ein.

Verätst du mir wer du bist.als pn mus nicht jeder wissen.

aber mal zurück zum thema wenn ein an gekündigt wird und einen monat später wieder eingestellt dan ist es in der regel.frag mal beim br nach.

das machen die dispos oft so mal als erziehungs Maßnahme.

geht aber meines wissens nur in der probezeit .

wenn du br Mitglied bist dann hilf mir bitte in Sachen Arbeitsrecht weiter.