In der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_4425_1.PDF?1639465385 steht folgendes das geimpfte nur als geimpft gelten wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung also bei mrna die zweite bei johnson die 1te nicht länger als 6 Monate her ist.
Ergo heist das das ich dort als 2 fach geimpfter aber ungeboosteter nach 6 Monaten als ungeimpft gelte.
Die Verfügungen des Bundes sieht dies jedoch nicht vor aktuell zumindestens darf sich eine Stadt über Staatsrecht stellen?
Ergo heist das das ich dort als 2 fach geimpfter aber ungeboosteter nach 6 Monaten als ungeimpft gelte.
Die Verfügungen des Bundes sieht dies jedoch nicht vor aktuell zumindestens darf sich eine Stadt über Staatsrecht stellen?