Selbst entschuldigen ab 18?

MoSt_WaNtEd

Gratis Lotto :-)
ID: 25900
L
3 Oktober 2006
3.420
190
Hallo,

ich habe eine Frage. Ich bin ja nun seit einiger Zeit 18. Und ab 18 darf man
sich doch selbst Entschuldigen wenn man fehlt. Nun hat mein Lehrer
uns gestern folgendes mitgeteilt : "Aufgrund der hohen Anzahl an Fehltagen
in letzter Zeit, darf man nur noch mit ärztlichem Attest oder mit Entschuldigung der Eltern fehlen". Meine Frage : Darf der das überhaupt ? Ich bin ja 18 und was würde er machen, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern leben würde ? Würde mich echt mal interessieren, wie das rechtlich und so geregelt ist. Habe im Internet leider nichts zu meinem Fall passendes gefunden.

Vielen Dank schon mal und Grüße,

Most_Wanted
 
Hi,

da du schon 18 > bist haben aus rechtlicher Sicht deine Eltern nichts mehr zu melden, aber der Lehrer hat das Recht ein Ärztliches Attest zu bekommen

Hellimai
 
Also meiner Ansicht nach darf er das, aber ich denke mal er möchte eher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anstatt ein Attest (das kostet nämlich glaube ich Geld). Aber bei uns war das auch schon bei unter 18jährigen so, dass wenn sie häufig gefehlt haben eine Bescheinigung vom Arzt brauchten. Der Lehrer lässt euch ja die Wahl ob ihr euch eine Entschuldigung vom Arzt holt oder von den Eltern, ich persönlich finde das nicht so schlimm, vielleicht schwänzen dadurch ja auch einige weniger.

MfG Anja
 
Mmmh.. ich versteh das nicht. Ich habe ja keinen Arbeitsvertrag oder so,
wo das schriftlich geregelt ist, wie bei einem Arbeitgeber. Von wo hat er
also das Recht, sich dann ein ärztliches Attest geben zu lassen ? Ist ja
eigentlich meine private Angelegenheit..

Achja, als ich ihn darauf genauer ansprach sagte er :
Das mit den Eltern sei auf gegenseitige Vertrauensbasis, zwischen Schule
und Eltern. Was ich aber auch nicht wirklich nachvollziehen kann(nur bei denen unter 18, aber da ist es ja klar).
 
Jo, das ist geil wenn man die Entschuldigungen selbst schreiben darf !
Bei uns gabs dann öfters Entschuldigungen wie "Fussballfieber" oder sonstiges :) Meistens habens die Lehrer auch unterschrieben...

Kannst ja mal auf eine "Planungen für Amoklauf" draufschreiben ^^ obwohl das würde ich nicht tun, wenn du die nächste Nacht nicht in Polizeiverwahrung verbringen willst.

Aber ansonsten muss man bei Entschuldigungen kreativ sein ;)
 
Ja ja, das kommt mir bekannt vor, auch wenn es schon lange her ist. :biggrin:

Er kann eine Entschuldigung deiner Eltern wünschen, nicht verlangen.
Das hat seinerzeits, also weit im letzten Jahrtausend auch mal ein Lehrer von mir verlangt, darauf hin habe ich ihn korrigiert, dass er das eben nur wünschen kann. ;)

Ob er eine Krankschreibung verlangen kann? Ich denke, eher nicht. Da bin ich aber nicht sicher.
 
Ja ja, das kommt mir bekannt vor, auch wenn es schon lange her ist. :biggrin:

Er kann eine Entschuldigung deiner Eltern wünschen, nicht verlangen.
Das hat seinerzeits, also weit im letzten Jahrtausend auch mal ein Lehrer von mir verlangt, darauf hin habe ich ihn korrigiert, dass er das eben nur wünschen kann. ;)

Ob er eine Krankschreibung verlangen kann? Ich denke, eher nicht. Da bin ich aber nicht sicher.

Ja, genau der Auffassung bin ich nämlich auch.
Also ich bau bei mir immer den Sazt rein "Aufgrund einer Grippe, konnte ich leider nicht am Unterricht teilnehmen" he he he..
 
Na ja, wg. einer Grippe fehlt man nicht nur einen Tag, und kommt einen Tag später mit einem dicken Kopp in die Schule, das fällt natürlich auf. ;)

Ich habe festgestellt, dass es auch ein wenig darauf ankommt, ob man sich das Fehlen "leisten" kann.
 
Na ja, wg. einer Grippe fehlt man nicht nur einen Tag, und kommt einen Tag später mit einem dicken Kopp in die Schule, das fällt natürlich auf. ;)

Ich habe festgestellt, dass es auch ein wenig darauf ankommt, ob man sich das Fehlen "leisten" kann.

Ja, wenn ich mal fehl, fehl ich nie nur einen Tag. Das lohnt sich ja nicht.

Also das mit dem "leisten" können stimmt schon. Aber bei mir ist das der
Fall, dass mir im Moment alles sehr leicht fällt, was die Schule betrifft. Und
ich weiß auch wo dann meine Grenzen sind, von daher..
 
Mmmh.. ich versteh das nicht. Ich habe ja keinen Arbeitsvertrag oder so,
wo das schriftlich geregelt ist, wie bei einem Arbeitgeber.
Du bzw. deine Eltern haben den Schulvertrag unterschrieben...;)

Von wo hat er
also das Recht, sich dann ein ärztliches Attest geben zu lassen ? Ist ja
eigentlich meine private Angelegenheit.
Das darf dein Arbeitgeber auch, wenn du eine AUsbildung machst oder irgendwo angestellt bist.
Und wo liegt das Problem? Wegen Schnupfen wirst du kaum ein Attest brauchen, zumal ich damit nicht zum Arzt renne, sondern einen Tag zu Hause bleibe.
Und wenn du länger fehlst, dann bekommst du wohl automatisch ein Attest von deinem behandelnden Arzt, das du dann vorzeigen kannst.
 
Moin.

Einen Arbeitsvertrag wohl nicht - aber "oder so" hast du schon. Bist ja schließlich Schüler der Schule. Was sich daraus dann alles für lustige Rechte und Pflichten ergeben, kannst du im ASchO nachlesen - und den schulinternen Richtlinien. Wie der Vorposter schon sagte, hast entweder du oder deine Eltern etwas entsprechendes unterschrieben. Ich würde in die Unterlagen einfach mal reinschauen. Dann dürfte auch die Frage nach dem "Recht, sich ein Attest geben zu lassen" geklärt sein... :)

Um's kurz zu machen: Nein, "einfach deine private Angelegenheit" ist's nicht. Es sei denn, du möchtest aus dem Bildungsverhältnis austreten (Schulpflicht besteht imho ja nicht mehr).

Grüße,
Markus
 
Du bzw. deine Eltern haben den Schulvertrag unterschrieben...;)


Das darf dein Arbeitgeber auch, wenn du eine AUsbildung machst oder irgendwo angestellt bist.
Und wo liegt das Problem? Wegen Schnupfen wirst du kaum ein Attest brauchen, zumal ich damit nicht zum Arzt renne, sondern einen Tag zu Hause bleibe.
Und wenn du länger fehlst, dann bekommst du wohl automatisch ein Attest von deinem behandelnden Arzt, das du dann vorzeigen kannst.

Schulvertrag? Seit wann gibt es so etwas?

Sicher, ab einer bestimmten Krankheitsdauer kann die Schule sicherlich eine Krankmeldung verlangen.

Aber ob ein Lehrer das von sich aus verlangen kann? Auch für einen oder zwei Tage?
 
Mmmh.. ich versteh das nicht. Ich habe ja keinen Arbeitsvertrag oder so,
wo das schriftlich geregelt ist, wie bei einem Arbeitgeber. Von wo hat er
also das Recht, sich dann ein ärztliches Attest geben zu lassen ? Ist ja
eigentlich meine private Angelegenheit..

Es gibt keinen Arbeitsvertrag, aber bei uns in der Schulordnung stand damals drin, dass ein Lehrer ne Krankmeldung vom Arzt verlangen kann. Und die Schulordung wurde entweder von deinen Eltern oder von dir unterschrieben.
Wir mussten die damals mit 18 nochmals selber unterschreiben und akzeptieren.
mfg Haumann
 
Moin.

Schulvertrag? Seit wann gibt es so etwas?

Sicher, ab einer bestimmten Krankheitsdauer kann die Schule sicherlich eine Krankmeldung verlangen.

Aber ob ein Lehrer das von sich aus verlangen kann? Auch für einen oder zwei Tage?

Schulvertrag - Schulordnung.. wie sich's nun nennt, ist egal. Mir ist jedenfalls keine Bildungseinrichtung bekannt, in der sowas nicht existiert.

Ob's der Lehrer von sich aus verlangen kann? k.A. - in meinen Augen wäre das aber auch nur die Abkürzung des "offiziellen" Verwaltungsweges. Und meist existiert der nette Passus "bei berechtigtem Zweifel" (s. ASchO hinsichtlich dem letzten Tag vor den Ferien). Leider wurde/wird in den meisten Schulen davon zu wenig Gebrauch gemacht, vielleicht aus Angst vor zu hohem Verwaltungsaufwand oder klagewütigen Eltern :)

Grüße,
Markus
 
Der Lehrer kann sogar einen Amtsarzt holen lassen, der dich dann durchcheckt. Und auch ein ärztliches Atest (oder wie man es nennen mag) kann er verlangen, besonders dann, wenn ihr eine Arbeit schreibt.
 
das lustige ist, dass der Lehrer sehr wohl eine ärztliche Bescheinigung verlangen kann, wenn du wegen Krankheit fehlst.

Grund: In Deutschland herrscht die Schulpflicht, geregelt in diversen Gesetzen.

Fehlst du nun, ohne nachvollziehbaren Nachweis, kann er eine Meldung über den Direktor ans Schulamt leiten, diese wiederum verlangen dann von dir eben einen Nachweis, dass du am Tage X krank warst.

Verlangen kann er das daher schon, ob du es machst, das ist etwas anderes, aber wenn es zu oft passiert, wird er wohl den Weg irgendwann übers Schulamt gehen und dir dann damit Schwierigkeiten bereiten.
 
hmm, über 18 und das schon seit einiger Zeit...
Lass mich raten, du bist nicht mehr in der 10. Klasse?
Die Regelschulzeit endet mit Abschluss der 10. Klasse, danach bist du freiwillig dort.

Bei wiederholtem ... (unentschuldigten) Fehlen kann natürlich eine ärztliche Bescheinigung eingefordert werden, vorallem wenn die Gründe jedes mal nur vorgeschoben sind, oder man häufig nur eintägig fehlt.

ASchO schrieb:
(4) Der Schüler hat die Pflicht, daran mitzuwirken, daß die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann; er ist insbesondere verpflichtet,

1. seine Teilnahmepflicht zu erfüllen (§ 8 )
...

Schlimmer noch kann es sogar zum Verweis kommen...

§ 7 Beendigung des Schulverhältnisses schrieb:
(1) Das Schulverhältnis endet, wenn
i) der nicht schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Verwarnung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt,
j) der Schüler aufgrund einer Ordnungsmaßnahme entlasse oder verwiesen wird (§ 19,§ 20).

und nun ... der absatz der für dich wichtig ist:

§ 9 Schulversäumnis schrieb:
(3) Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja,

i) der nicht schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Verwarnung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt,

ist ja auch ziemlich heftig, "früher" war das in einem Halbjahr die ~ "Höchstgrenze".