Roller geklaut? - Nein, abgeschleppt!

burberry

Mg - City
ID: 114614
L
20 April 2006
149
5
Hallo erstmal...

ich fang direkt mal an,

am 27.02.07 bin ich mit meinem roller zum arzt gefahren, dort habe ich dann einen gipsarm verpasst bekommen...logische konsequenz war, dass ich den roller dort stehen lassen hab ( wollte denn dann am folgetag von freunden abholen lassen). tja und am nächsten tag, wie das schicksal so ist, der roller war weg! keiner hat was gesehen, keinen dieb, keinen abschleppdienst...ich bin also zur polizei gefahren und habe anzeige wegen diebstahl erstattet. auf der wache wurde noch geguckt, ob der roller nicht abgeschleppt wurde, was aber nicht der fall war, die polizei ging folglich davon aus, dass der roller geklaut wurde...
eben habe ich meine post gelesen und was finde ich? einen brief von der polizei mit der mitteilung, dass der roller am 27.02. abgeschleppt wurde und der roller innerhalb einer woche abgeholt werden soll.
das blöde ist aber, dass diese eine woche morgen schon vorbei ist, da die polizei den roller schon am 16.03. zum abholen freigegeben hat, der brief aber erst HEUTE bei mir angekommen ist ( postdatum ist von gestern )!

natürlich soll ich die abschleppkosten und die unterstellungsgebühren auch bezahlen, aber jetzt frage ich mich, wie kann sowas sein?!
wieso meldet sich die polizei erst jetzt?! ich habe am 28.02. die anzeige erstattet und jetzt kriege ich einen (!) monat später bescheid, dass der roller abgeholt werden soll. ärgerlich ist, dass ich jetzt diesen kompletten monat alle gebühren der abschleppfirma bezahlen muss! noch blöder ist, dass ich den roller schon längst hätte abholen können, wenn die polizei
den brief früher abgeschickt hätte! meint ihr, dass ich dagegen angehen kann, bzw. ein teil der ( noch unbekannten ) rechnungsforderung ablehnen kann?

für alle möglichen tipps und tricke bin ich dankbar!
 
Natürlich kannst du da gegen an gehen, du hast den Brief mit Poststempel der beweist; zu welchem Zeitpunkt du informiert wurdest.

Allerdings heisst das noch lange nicht das dir das etwas bringt, die Abschleppgebühren mußt du in jedem Fall zahlen, gegen die hohen Kosten für die Einlagerung kannst du sicherlich erstmal Wiederspruch einlegen, was du auch tun solltest. Was soll der Spaß denn kosten?

Aber mal was anderes, wo hast du den Roller denn abgestellt wenn er so schnell dort entfernt wurde? Mitten auf der Strasse? :ugly:
 
auf der wache wurde noch geguckt, ob der roller nicht abgeschleppt wurde, was aber nicht der fall war, die polizei ging folglich davon aus, dass der roller geklaut wurde...
natürlich soll ich die abschleppkosten und die unterstellungsgebühren auch bezahlen, aber jetzt frage ich mich, wie kann sowas sein?!
Ich würde morgen zur Polizei gehen und denen schildern was da passiert ist, das die Schuld nicht bei dir liegt und du aus diesem Grund auch keinen Cent zahlen wirst. Den Roller am besten gleich mitnehmen.
eben habe ich meine post gelesen und was finde ich? einen brief von der polizei mit der mitteilung, dass der roller am 27.02. abgeschleppt wurde und der roller innerhalb einer woche abgeholt werden soll.
Warum wurde er eigentlich abgeschleppt?
das blöde ist aber, dass diese eine woche morgen schon vorbei ist, da die polizei den roller schon am 16.03. zum abholen freigegeben hat, der brief aber erst HEUTE bei mir angekommen ist ( postdatum ist von gestern )!
Morgen zur Polizei gehen und es ihnen wie ich ganz oben geschrieben habe schildern. Auf jeden Fall solltest du immer freundlich und höflich bleiben.

Wenn irgendetwas geschieht wo du nichtmehr weiter weißt, dann würde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen und befragen.

Champ
 
Ich würde morgen zur Polizei gehen und denen schildern was da passiert ist, das die Schuld nicht bei dir liegt und du aus diesem Grund auch keinen Cent zahlen wirst. Den Roller am besten gleich mitnehmen.

Den Roller wird er beim Abschleppunternehmen erst ausgehändigt bekommen, wenn die ihr Geld haben :ugly: