Hallo,
darf der Vermieter nachts einfach das warme Wasser kühler machen bzw. irgendwie begrenzen? Wenn ich tagsüber den Wasserhahn auf ganz heiß stelle kommt richtig dampfendes Wasser raus wo man sich schon richtig dran "verbrennt".
Wenn ich nachts ~0:30 warmes Wasser laufen lasse ist das Wasser maximal lau warm. Die Wasseruhr welche den Warmwasserverbrauch zählen soll läuft aber natürlich ganz normal weiter.
Ein ähnliches Phänomen konnte ich bei der Heizung feststellen. Diese schaltet sich gegen circa 0 Uhr ab und wird dann kaum mehr warm, selbst wenn ich sie auf 5 stelle (zum testen). Ich schlafe zwar sowieso am liebsten bei kalten Temperaturen aber trotzdem sollte es ja nicht soooo extrem sein. Eine normale Nachtschaltung der Heizung ist ja klar, aber nicht so kalt. Ab 05:30 morgens geht dann die Heizung wieder langsam an (hört man recht deutlich).
Aber zurück zur Frage mit dem Wasser: Ist es rechtlich okay, dass der Vermieter nachts sozusagen das warme Wasser abstellt? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen
darf der Vermieter nachts einfach das warme Wasser kühler machen bzw. irgendwie begrenzen? Wenn ich tagsüber den Wasserhahn auf ganz heiß stelle kommt richtig dampfendes Wasser raus wo man sich schon richtig dran "verbrennt".
Wenn ich nachts ~0:30 warmes Wasser laufen lasse ist das Wasser maximal lau warm. Die Wasseruhr welche den Warmwasserverbrauch zählen soll läuft aber natürlich ganz normal weiter.
Ein ähnliches Phänomen konnte ich bei der Heizung feststellen. Diese schaltet sich gegen circa 0 Uhr ab und wird dann kaum mehr warm, selbst wenn ich sie auf 5 stelle (zum testen). Ich schlafe zwar sowieso am liebsten bei kalten Temperaturen aber trotzdem sollte es ja nicht soooo extrem sein. Eine normale Nachtschaltung der Heizung ist ja klar, aber nicht so kalt. Ab 05:30 morgens geht dann die Heizung wieder langsam an (hört man recht deutlich).
Aber zurück zur Frage mit dem Wasser: Ist es rechtlich okay, dass der Vermieter nachts sozusagen das warme Wasser abstellt? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen
