Krankenwagen gerufen aber kein Transport ins KH - wer zahlt?

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Eine Freundin hat etwas zu tief ins Glas geschaut und ihr ging's so schlecht, dass sie unbedingt einen Arzt haben wollte, also hat jemand einen Krankenwagen gerufen. Die Sanitäter haben sie dann nach einiger Zeit wieder gehen lassen, da wohl keine schlimme Alkoholvergiftung vorlag.

Nun stellt sich mir die Frage, wer für die Kosten des Einsatzes aufkommt.
Sie selbst hat gesagt, dass sie keine Angaben zu Personalien machen musste. Wird jetzt der Anrufer anhand der Telefonnummer ermittelt und bekommt die Rechnung, der Anwohner der Adresse, zu der Krankenwagen gerufen wurde oder gar keiner?
Irgendwie finde ich keine der Möglichkeiten schlüssig, denn der Krankenwagen wurde ja vom Anrufer für jemand anderen gerufen und auf den ersten Blick war auch nicht erkennbar, dass es kein akuter Notfall ist. Der Anwohner, zu dem der Krankenwagen gerufen wurde, hat mit der Sache selbst ja eigentlich nichts zu tun. Aber das keiner den Einsatz bezahlen muss bezweifle ich doch eher stark...
 
Für mich wurde auch mal ein Wagen gerufen wegen Atemaussetzern, weder mir noch jemand anderem wurde es in Rechnung gestellt... Kann nun auch nicht sagen inwieweit sich das geändert hat in den letzten Jahren
 
Da kommt keine Rechnung, die trägt der "Steuerzahler" durch seine Kassenbeiträge, wird von der Krankenkasse bezahlt. Und wenn keine ermittelbar ist, aus dem großen Sammeltopf der Kassen bzw. des Roten Kreuzes.
Der Anrufer zahlt nichts, wäre ja noch schöner. Da müsste man ja Angst haben, falsch zu alarmieren und es gäbe sicherlich einige mehr Tote in DE, weil keiner mehr hilft
 
Hallo!

Dass der Anrufer des Rettungswagens die Kosten übernehmen muss, glaube ich eher nicht.
Das wäre auch ziemlich krass,
dann würde wahrscheinlich keiner mehr den Krankenwagen rufen, wenn jemand anders Hilfe braucht. :(

Ich dachte, dass die Krankenkasse das übernimmt und man selber eine gewisse Selbstbeteiligung zahlen muss,
aber wenn sie nicht mal die Personalien des Mädchens haben wollten. (?)
Jetzt bringst du mich auch zum grübeln.... :think: :hö:
 
Weso? Kein Transport = keine Transportkosten. Das Rufen selber kostet nichts, für niemanden, es sei denn, bewusste Falschmeldung.
Ein Großteil der Alarmierungen ist auf Verdacht, oder auch komplett eine Leerfahrt. Aber lieber 5x so als einmal zuwenig
 
Weso? Kein Transport = keine Transportkosten. Das Rufen selber kostet nichts, für niemanden, es sei denn, bewusste Falschmeldung.
Ein Großteil der Alarmierungen ist auf Verdacht, oder auch komplett eine Leerfahrt. Aber lieber 5x so als einmal zuwenig

Mit den Kosten meinte ich, dass sie raus gekommen sind,
dachte, dass das schon kostet.
Egal, ob sie jemanden mitnehmen oder nicht.
Dann bin ich falsch informiert. :shifty:

Stimmt.. besser so, als einmal zu wenig. *zustimm*
 
also ich bin schon so oft mit dem Rettungswagen abgeholt worden da ich Schmerzpatient bin.Ich bin auch des öfteren nicht mit genommen worden habe aber noch nie von jemanden (auch nicht von der Krankenkasse)ne Rechnung bekommen.Und wie oft ist es schonmal passiert das man nen Rettungswagen ruft und es geht einem dann wieder besser wenn der Wagen da war.Also braucht Euch keine Gedanken machen,denke echt nicht das da was nach kommt.
Ich weiss nur das wenn man aus Scherz einen Rettungswagen ruft und es kommt raus wer es war,dann muß man zahlen dafür
 
Bei Alkoholmissbrauch wird die Krankenfahrt (auch bei Fahrt ins KH) dem Alkoholisierten in Rechnung gestellt. Unter 18 Jahren allerdings übernimmt es die Krankenkasse.
 
@United98 das steht außer Frage, da es hier nicht um einen Transport geht...mit dem Alter hat das allerdings (soweit mir bekannt ist) nichts zu tun.
 
generell gilt:

den einsatz von krankenwagen, notarzt, polizei und feuerwehr trägt der steuerzahler! aber wer einen einsatz provoziert ohne das ein echter notfall dahinter steckt (bombendrohung etc.) der kann von einem GERICHT durchaus dazu verdonnert werden einen einsatz zu bezahlen.

auch alkoholmissbraucht wird als vorsatz gewertet (da gab es sogar ein gerichtsurteil) und man darf einen kleinen obolus selbst entrichten.

eine "falschalarmierung" mit echtem hintergrund (brand bereits selbst gelöscht, einbrecher verjagt, ohnmächtiger wieder fit...) ist in jedem fall kostenlos für anrufer und geschädigte. eine falschalarmierung OHNE relevanten Hintergrund könnte je nach einsatz richtig teuer werden!
 
Ich hab mal eine Frage..

Ich war gestern in der Stadt & mir gings nich so gut, eine Verkäuferin hat dann den Krankenwagen gerufen, als die dann ankamen, gings mir wieder besser..
die haben auch nichts mit mir gemacht & sind dann einfach wieder gegangen..
Muss ich das jetzt bezahlen ?

Liebe Grü0e !