Man fällt bewußt zweimal durch's Vordiplom und verliert damit den Prüfungsanspruch. Dann hat das Erststudium nicht länger als 3 Jahre gedauert und man wird für ein zweites gefördert. *tipgeb*
Netter Tipp, aber wenn du den Prüfungsanspruch wegen diverser Fächer verlierst darfst du diese nie wieder schreiben, an praktisch keiner anderen Hochschule mehr. Also nicht so prickelnd wenn du das gleiche Fach an einer anderen Hochschule studieren möchtest...
So ist zumindest meine Informationslage...