Handy aus Vertragsverlängerung versteigern - Garantie?

wahnsinn

Teilzeitcholeriker
ID: 13929
L
20 April 2006
1.168
152
Meine Freundin hat wegen ihrer Vertragsverlängerung ein neues Handy bekommen, das sie jetzt bei eBay versteigern will. Die Frage, die sich uns jetzt stellt ist die der Garantie.

Sie hat auf das Gerät ja jetzt 2 Jahre Garantie bekommen, die natürlich dann auf den Käufer über gehen soll. Wie ist das dann im Garantiefall. Muss der Käufer die Garantie dann bei meiner Freundin geltend machen, weil das Handy ja aus ihrem Vertrag raus kommt oder schickt sie ihm einfach mit dem Handy zusammen die Original-Rechnung mit und hat damit nichts mehr am Hut?

Ich frag, weil ich damals als ich mein Handy reparieren ließ, meine Vertragsdaten mit angeben musste.
 
Hallo also bei mir hat es mal gelangt das ich nur die rechnung mit geschickt habe wegen garantie weil die von denen du das handy hast speichern zur zeit die seriennummer ab also von den verkauften handys so das sie wissen das es auch von ihnen kommt. Würde mir darüber nicht alzu große sorgen machen das geschäft muss im garantiefall dafür haften und reparieren sofern es kein selbstverschulden war.
 
Du verwechselst da schonmal was. Nämlich Gewährleistung und Garantie.
Das erste ist gesetzlich vorgeschrieben und ist vom Verkäufer zu erfüllen, das zweite ist freiwillig und vom Hersteller.

Da sie das aber privat verkauft, kann sie die Gewährleistung ausschließen. Und für Garantieansprüche muss sich der Käufer dann sowieso an den Hersteller (nicht den Mobilfunkanbieter) wenden.

anddie
 
Da sie das aber privat verkauft, kann sie die Gewährleistung ausschließen. Und für Garantieansprüche muss sich der Käufer dann sowieso an den Hersteller (nicht den Mobilfunkanbieter) wenden.
dann hat der Käufer aber die schlechten Karten.

Der Käufer muss dem Handy-Hersteller beweisen wann das Handy gekauft wurde. Man kann zwar über die Imei Nr das Herstellungsdatum herausfinden, jedoch nicht das Datum, wann dieses Gerät verkauft wurde. Sollte das Gerät schon etwas länger beim Händler gelegen haben, kann es sein daß man die Rechnung vorweisen muss.

Wenn das Handy aus einer Vertragsverlängerung stammt, müsste es doch eine Quittung dafür geben. Für den Mobilfunkvertrag wird diese nicht benötigt, da der Netzbetreiber diese privaten Daten vorliegen hat. Auf die Simkarte gibt es ja auch keine Garantie.

Was viele immer nicht beachten:

Ein Handy hat "nichts" mit dem Mobilfunkvertrag zu tun!

M.f.G. Pim4U
 
Ums nochmal klar zu sagen:

Du kriegst in jedem Fall ne Rechnung/Quittung/Kassenbon über (z.B.) 1 Euro. Die kannst du beilegen, das genügt als Beleg.

Der Grund, warum dir der Händler den Rabatt gewährte, ist später völlig irrelevant.
 
Ja, Rechnung liegt vor.

Das heißt also, sie schließt jegliche Gewährleistung von ihrer Seite aus, legt die Rechnung bei und hat nie mehr irgend was zu tun?
 
Hallo...
möchte Mein Handy aus ner O2-Vertragsverlängerung auch gern verkaufen.
Meine Rechnung ist auch gleichzeitig der Lieferschein. Das bedeutet das Meine Adresse, Kundennummer, Kontonummer usw. darauf stehn. Würde Es was ausmachen wenn Ich diese durch streichen würde??

Gruss :mrgreen:
 
Hallo...
möchte Mein Handy aus ner O2-Vertragsverlängerung auch gern verkaufen.
Meine Rechnung ist auch gleichzeitig der Lieferschein. Das bedeutet das Meine Adresse, Kundennummer, Kontonummer usw. darauf stehn. Würde Es was ausmachen wenn Ich diese durch streichen würde??

Gruss :mrgreen:

Verkaufst du über ebay? Den dann kennt der Käufer ja eh alle Daten ;), Ausnahme die Kundennummer aber ohne dein Kennwort kann der Käufer damit ja auch nichts anfangen! Die kannst du aber unkenntlich machen, ich hab bei meinem letzten Handyverkauf die Rechnung beigelegt aber meine Kreditkarten Daten, Kundennummer und natürlich meine Tel.Nr. fett eingeschwärzt! Reicht ja wenn der Käufer eventuell per Email nervt ;)!

Ja, Rechnung liegt vor.

Das heißt also, sie schließt jegliche Gewährleistung von ihrer Seite aus, legt die Rechnung bei und hat nie mehr irgend was zu tun?
Genau, schreib in etwa rein "Privatverkauf keine (ohne(?)) Gewährleistung" (die genau Formullierung hab ich jetzt nicht zur Hand :( aber das sollte eigentlich schon reichen :think:))!
 
Verkaufst du über ebay? Den dann kennt der Käufer ja eh alle Daten ;), Ausnahme die Kundennummer aber ohne dein Kennwort kann der Käufer damit ja auch nichts anfangen! Die kannst du aber unkenntlich machen, ich hab bei meinem letzten Handyverkauf die Rechnung beigelegt aber meine Kreditkarten Daten, Kundennummer und natürlich meine Tel.Nr. fett eingeschwärzt! Reicht ja wenn der Käufer eventuell per Email nervt ;)!

Danke...
bekommt der Käufer dann keine Probleme wenn Er die Händlergarantie in Anspruch nehmen möchte bzw. muß ??

würde auch ne Kopie ausreichen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich hab auch mal ein handy über ebay gekauft (Nokia) was ein Jahr alt war. Hab von dem dann eine Rechnung von Vodafone gekriegt wo er das handy eben gekauft hatte und da war halt ein datum ein Jahr zuvor drauf.

Ich wollt dann mal ein softwareupdate machen und das ist ja nur während der garantie umsonst. Bin zum Nokia shop gegangen mit der vodafone rechnung und hat alles einwandfrei funktioniert. ich denke mal das das beim reparatur fall auch so ist.

meine mutter wollte auch mal ihr ein jahr altes handy im Nokia shop reparieren lassen weil es kaputt gegangen war (ohne selbstverschulden) und da haben sie in ihrem pc geschaut mit imei wann das handy hergestellt war und das war schon mehr als 2 jahre her. Da haben sie dann auch erst gemeckert, weil meine mutter die rechnung gerade nicht da hatte, aber sie ist dann heim gefahren und hat denen die Tmobile rechnung gefaxt auf der eben steht das das handy vor einem jahr gekauft war und dann haben sie es repariert.

hab auch schon ein handy verkauft einfach mit der rechnung dazu und bis jetzt noch keine probleme.

also wird der käufer normalerweise kein problem haben.
 
Danke...
bekommt der Käufer dann keine Probleme wenn Er die Händlergarantie in Anspruch nehmen möchte bzw. muß ??

würde auch ne Kopie ausreichen ?

Wahrscheinlich reicht auch eine Kopie, hauptsache das Kaufdatum ist erkennbar! Kann dir dann aber eigentlich auch egal sein, bist das Handy ja dann los ;) aber schreib in die Auktionsbeschreibung:
Privatverkauf es gilt: die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Insbesondere gibt der Verkäufer keine Garantieerklärung ab und haftet nicht für auftretende Mängel der Sache!
Bin mir allerdings nicht sicher ob der Satz so noch aktuell ist :think:, stand vor einiger Zeit mal in der ct und seitdem immer in meinen Auktionen ;)!
OK, zugegeben, ist nicht gerade Kundenfreundlich :) aber bei Privatverkäufen/käufen finde ich es OK wenn ich mal etwas ohne Gewährleistung verkauft/kaufe, dafür ist es ja billiger!