Frage zu Arcor/Vodafone ihre Erreichbarkeit und AGB

MBK

Well-known member
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26 April 2006
350
14
Tach,und zwar habe ich da einige Frage zu Arcor/Vodafone,wo ich leider keine Antworten im Google gefunden habe.
Es geht um folgende Punkte:

  • Erreichbarkeitsgarantie
  • AGB Änderung

Zum Thema Erreichbarkeit:
Heute Morgen als ich am surfen war,war plötzlich meine Leitung tod.Telefon und Internet komplett stillgelegt.Habe dann bei der Störungsannahme angerufen,und mir wurde durch die automatische Ansage mitgeteilt dass,es Störungen gibt die bis vorraussichtlich 21.00Uhr behoben sind.
In der AGB konnte ich leider nichts konkretes zur Erreichbarkeit finden.Kann ich dadurch eigentlich Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht machen?


Zum Thema AGB Änderung:
Als ich beim durchsuchen der AGB wegen der Erreichbarkeit war,ist mir aufgefallen dass sich das Datum der AGB Änderung verändert hat,und zwar auf den 01.08.09.Muss ich nicht darüber informiert werden wenn die AGB verändert wird,und die entweder akzeptieren oder ablehnen?Und,könnte ich in dem Punkt auch gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht machen?

Freue mich schon auf die nette Diskusion hier im Thread und bedanke mich für die Antworten;)
 
Kein Anbieter garantiert dir 100% Erreichbarkeit.

Arcor/Vodafone steht auf dem Standpunkt, dass sich an den Leistungen und Konditionen des Vertrags nichts geändert hat und daher kein Recht auf eine ausserordentliche Kündigung besteht.
 
Hoi,

also irgendwo in den AGB müsste was stehen zum Thema Verfügbarkeit. Genau weiß ich das leider nicht mehr (...da war mal was mit 80% oder so???).

Allerdings ist es so, dass die grundsätzlich 24 Stunden Zeit haben, eine Störung zu beheben. Ich gehe hier mal davon aus, dass es sich um ein Privatkundenprodukt handelt.
Das heißt, wenn der Kunde die Störung meldet, hat Arcor/Vodafone ab diesem Zeitpunkt 24 Stunden Zeit, den Anschluss wieder ans Laufen zu bringen. Wochenende und Feiertage ausgenommen.
Wenn die T-Com beauftragt werden muss, dauert's eh länger und hängt natürlich auch vom Kunden ab.

Bei Großstörungen sind die meist eh schneller.

Wie oben bereits gesagt wurde, das ist bei allen Anbietern ähnlich.

Wegen der Änderung der AGB bin ich mir grad unsicher. Aber wenn du wirklich unzufrieden bist, kündige doch zum Ende der Vertragslaufzeit. Normalerweise ändert sich in den AGB sowieso nicht großartig was...

PS: Alle Angaben ohne Gewähr...seit ich nicht mehr für die arbeite, bin ich nicht mehr im Thema. 8)
 
In der AGB konnte ich leider nichts konkretes zur Erreichbarkeit finden.Kann ich dadurch eigentlich Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht machen?´
Nein, bevor Du fristlos kündigen kannst, musst Du mit angemesser Nachfrist die Leistungserbringung anmahnen. Frist dürfte mit 3-7 Tagen angemessen sein.

Muss ich nicht darüber informiert werden wenn die AGB verändert wird,und die entweder akzeptieren oder ablehnen?Und,könnte ich in dem Punkt auch gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht machen?
Nur, wenn die neuen AGB auch für Dich gelten sollen. Das tun sie aber vermutlich nicht, es gelten die AGB vom Tag des Vertragsschlusses.

Gruss
Marty