Fahrzeugübergabe: Käufer will mit meinen Kennzeichen zurückfahren und Auto abmelden

maxXx

Well-known member
ID: 61650
L
4 Mai 2006
274
17
Hallo,



hab mal ne Frage zu einem Fahrzeug Verkauf.

Käufer will die Überführung des Autos mit meinen Kennzeichen machen und am folgenden Tag das Auto für mich abmelden.

Er sagte, wenn er mir unterschreibt,das Auto dann übernommen zu haben, trägt er die Verantwortung. Das glaube ich aber nicht ganz?!


Und wenn ich ihn einen Wisch unterschreiben lasse, des er für die Überführungsfahrt voll haftet etc ? Ich weiss, erstmal wäre ich wahrscheinlich im Ernstfall dran, denn für Versicherung etc bin ich ja der Ansprechpartner, aber was meint ihr dazu ?

Was ist, wenn er nen Unfall hat auf der Heimfahrt..? ich mein, ich bin halter, Versicherungsnehmer ist sogar noch eine Verwandte von mir...


Danke!
 
Niemals nie.

Du bringst das Auto bis zum Treffpunkt und da schraubst du deine Nummernschilder ab.

Trefft Euch vorm Zulassungsgebäude, dann kannst du deine Nummernschilder direkt entwerten und er seine anmelden. Du solltest dich auf sowas absolut nicht einlassen.
 
Soweit ich weiss, bist du rechtlich gesehen raus wenn du es schriftlich hast das der Käufer das Auto zum xx. auf seinen Namen Ummeldet.

Allerdings der Versicherungsschutz bis dahin geht ja noch auf deine lasten, bzw. lasten deiner Verwandten.
Wenn ein Unfall passiert, wird die Versicherung einspringen und alle forderungen gehen auf deine Verwandte und auch die eventuelle Hochstufung.

Auch wenn er das Auto nicht wie vereinbart ummeldet, wirst du erstmal stress bekommen wenn er Geblitzt wird, falsch parkt etc..
Kann schon gut was ausmachen.

Wenn es das Auto nicht gleich abgeholt werden soll, würde ich das Auto lieber selber abmeldet und der Käufer könnte dann zur Versicherung, sich einen Versicherungsschein (Deckungskarte) holen (Kostet meist etwa ~70€ schutzleistung und wird nachm anmelden verrechnet) und dann zur Zulassungsstelle Damit und nen Kurzzeitkennzeichen holen. Das kostet ~25€ für die Kennzeichen und ist 5 Tage lang gültig.

Wäre zumindest der sicherste Weg wenn du das Auto einem Fremden verkauft hast.

mfg Tele
 
Hallo,



hab mal ne Frage zu einem Fahrzeug Verkauf.

Käufer will die Überführung des Autos mit meinen Kennzeichen machen und am folgenden Tag das Auto für mich abmelden.

Er sagte, wenn er mir unterschreibt,das Auto dann übernommen zu haben, trägt er die Verantwortung. Das glaube ich aber nicht ganz?!


Und wenn ich ihn einen Wisch unterschreiben lasse, des er für die Überführungsfahrt voll haftet etc ? Ich weiss, erstmal wäre ich wahrscheinlich im Ernstfall dran, denn für Versicherung etc bin ich ja der Ansprechpartner, aber was meint ihr dazu ?

Was ist, wenn er nen Unfall hat auf der Heimfahrt..? ich mein, ich bin halter, Versicherungsnehmer ist sogar noch eine Verwandte von mir...


Danke!

Huhu,

Ein Freund von mir macht momentan den Führerschein und ich bin eine Fahrstunde mit ihm gefahren. Genau dabei sind wir auf das Thema gekommen, was denn bei einem Fahrzeug-Verkauf genau passiert.

Und dazu kann ich dir nur sagen -- Egal was er dir da unterschreibt, DU haftest! Fährt er mit 150 durch eine Ortschaft, wird geblitzt bekommst DU als Fahrzeughalter das Knöllchen ( Anwalt - Fahrzeughalter kann nicht ermittelt werden, Anzeige wird fallen gelassen. Kosten hast du trotzdem. )

Also. Kennzeichen abschrauben und ihm das Auto geben, Kaufvertrag unterschreiben und ER! soll beim Straßenverkehrsamt anrufen und sagen das er mit einem Auto Ohne Nummerschild vorbeikommt ob das in Ordnung ist.

Gibt dir das Straßenverkehrsamt ( bzw ihm ) ein JA, dann darf er ( sofern das in EINER Stadt passiert [ also keine 20km rumfahren ] ) ohne Nummernschild mit dem Auto zum Verkehrsamt fahren und das Auto dann ummelden.

P.S. Infos sind von einem Fahrlehrer ;) Der wirds wohl wissen.
 
Also als ich mein Auto gekauft und später dann wieder verkauft habe hab ichs auch so gemacht, beim kauf hat halt der andre mir die Schilder mitgegeben und beim Verkauf ich dem Käufer. Keine Probleme gehabt damit
 
meistens wird es wohl gut gehen, aber wozu soll ich denn ein Risiko eingehen nur damit der Verkäufer sparen kann :ugly:

mir persönlich würd das etwas den Komfort beim schlafen rauben
 

full ack.

Niemals die Schilder hergeben. Wenn der Käufer nicht die 20 - 25 € für ein Kurzzeitkennzeichen hat, sollte er besser kein Auto kaufen:biggrin:

Oder du gibst ihm die 25 noch als Rabatt. Ist auf keinen Fall den Ärger wert, wenn jemand mit den Schildern Mist baut.
 
Hab ich auch schön öfter gemacht, dass ich einfach die Schilder vom Vorbesitzer dran gelassen habe beim Überführen. Bisher noch nix passiert.

Jedoch wenn was passiert haftest du auf jeden fall, auch wenn er dir nen Wisch unterschreibt.

Es gibt Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen sogar umsonst von der Versicherung wenn man auch danach das Auto dann dort versichert. Einfach mit der Doppelkarte zur Zulassungsstelle und fertig.

Musst du einfach selber wissen ob du das, wenn auch geringe Risiko eingehen willst oder eben nicht.
 
Also wir haben das Kennzeichen immer mitgegeben (bzw. drangelassen).
Wurde halt ausgemacht "ummeldung/abmeldung innerhalb von x Tagen".
Allerdings haben das bisher auch alle Verkäufer gemacht, wenn wir ein KFZ gekauft haben.

Probleme hats bisher nie gegeben.
 
Also wir haben das Kennzeichen immer mitgegeben (bzw. drangelassen).
Wurde halt ausgemacht "ummeldung/abmeldung innerhalb von x Tagen".
Allerdings haben das bisher auch alle Verkäufer gemacht, wenn wir ein KFZ gekauft haben.

Probleme hats bisher nie gegeben.

ich habe es bei meinem quad kauf auch so gemacht und bei einem autoverkauf auch. es gab damals sogar im adac kaufvertrag eine möglichkeit das einzutragen. man bekommt als halter bei einem verkehrsverstoß sicher zunächst die post, aber auf den kosten sitzen bleiben? ich hätte dazu auch gerne mal eine quelle.

zugegeben, eine seriöse, die meine vorgehensweise abdeckt, habe ich auf die schnelle auch nicht gefunden.