Fahrzeug mit Sonderrechten (Müllauto verkehrt in Einbahnstraße)

Thomas

fahrender Benutzer
ID: 19557
L
24 April 2006
871
86
Hallöchen,

meine kleine Schwester, die nun ihre Fahrschule macht, kam heute zu mir mit einer Frage bezüglich Fahrzeugen mit Sonderrechten. Das übliche halt, Fahrzeugen mit Blaulicht kann man Platz machen, Fahrzeugen mit Blaulicht und Horn muss man Platz machen usw. usf. ...
Dann die Frage: Und wie ist das mit dem gelben Rundumlicht...

Irgendwann erzählte sie, dass ihr Theorielehrer meinte, das ein Müllauto auch ein Fahrzeug mit Sonderrecht sei und z.B. verkehrt in Einbahnstraßen fahren dürfte. Da musste ich erstmal die Stirn runzeln und gestehen, dass ich sowas noch nicht gehört habe, auch nicht in meiner Fahrschule damals.

Nun die Preisfrage, ist das wirklich so? Muss ich damit rechnen, dass mir in links und rechts zugeparkten, hallisch-schmalen Einbahnstraßen-Gassen plötzlich ein Müllauto entgegenkommt und das auch noch zu Recht?

Grüße
Thomas
 
Wenn der Fahrlehrer das so sagt, wird es wohl stimmen.
Aber net alle "Gelb-Lichter" sind da gleichzusetzen. Manche dienen nur dazu die anderen Verkehrsteilnehmer auf eine moegliche Gefahrenzone hinzuweisen (zb laengerer Anhaenger, oder wenn man dinge aussem anhaenger raushaengen hat, die laenger als 1m sind [so dass das rote faehnchen net mehr reicht]).

Ansonsten musst mal nach Strassenverkehrsordnung googlen, da findest sicher irgendwo den entsprechenden Paragraphen ;)

Ansonsten: https://de.wikipedia.org/wiki/Gelblicht
 
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

1.

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2.

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


Nach Punkt 8 wohl nicht in engen Einbahnstrassen
 
Die Sache ist die, dass das mit dem Müllauto im Zusammenhang gefallen sei, dass wohl manche rücksichtslos durch Einbahnstraßen heizen. Klingt mir eher nach "Das böse Müllauto, fahrt also schön vorsichtig in Einbahnstraßen...". Nichts gegen den zweiten Teil des Satzes, dennoch wüsste ich schon gern, ob das der Wahrheit entspricht und ob dann alle 10 Autos hinter mir, gemeinsam mit mir die 800m Rückwärts durch die Einbahnstraße fahren müssen, um das Müllauto durchzulassen. In ihrem Lehrbuch stand zumindest nichts dazu, außer die handschriftliche Notiz meiner Schwester über besagtes Müllauto.

Edit: Danke mcbeth, das ist interessant. Dann ist natürlich die Frage ob fahren entgegen der Einbahnstraße schon im Allgemeinen die öffentliche Sicherheit gefährdet. :think:
 
mcbeth schrieb:
(8 ) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


Ich denke das sagt normalerweise alles

edit: Fahren alleine wohl nicht, aber, wenns absehbar zu eng ist, oder das Müllauto zu schnell ist, haben die mit Sicherheit ein Erklärungsproplem
 
mcbeth... siehe edit, ich hab den beitrag schon komplett gelesen ;)

edit: dann werd ich das wohl mal so weiterreichen.
danke jedenfalls.
 
Thomas schrieb:
Die Sache ist die, dass das mit dem Müllauto im Zusammenhang gefallen sei, dass wohl manche rücksichtslos durch Einbahnstraßen heizen. Klingt mir eher nach "Das böse Müllauto, fahrt also schön vorsichtig in Einbahnstraßen...". Nichts gegen den zweiten Teil des Satzes, dennoch wüsste ich schon gern, ob das der Wahrheit entspricht und ob dann alle 10 Autos hinter mir, gemeinsam mit mir die 800m Rückwärts durch die Einbahnstraße fahren müssen, um das Müllauto durchzulassen. In ihrem Lehrbuch stand zumindest nichts dazu, außer die handschriftliche Notiz meiner Schwester über besagtes Müllauto.
na wenn das sonderrechte hat, darf das da wohl reinfahren, und die muessen sich dann halt einigen ob die alle zurueckfahren.

Also ich weiss nur bei mir in Wien, meine Strasse ist eine Einbahnstrasse. Und wenn die Muellabfuhr den normalen Weg reinfaehrt, und dann halt alle 20m anhaelt, damit die typen die muelltonne anhaengen und ausleeren koennen, selbst dann hupen die autofahrer die dahinter warten muessen. Da muss ich jedesmal den kopf drueber schuetteln, wie kann man nur die muellabfuhr anhupen, nur weil die anhelt um die muelltonnen zu leeren...
 
Das stört mich eher weniger, könnte ja auch meine Mülltonne sein. Viel eher würde es mich stören, wenn in unserem Wust aus Einbahnstraßen die durch Parkende schon unübersichtlich genug sind, einem auch noch plötzlich Müllfahrzeuge entgegenkommen. Ist ja nicht so, dass man da alleine fährt, meist wird man ja durch ein ganzes duzend "verfolgt".

Aber es ging ja auch nicht um einen ganz bestimmten Fall, sondern eher ums Allgemeine und da ist ja die zitierte StVO bis auf die übliche Ungenauigkeit eindeutig. :ugly:
 
Die Straßenverkehrsordnung ist hier wirklich etwas ungenau! Von daher sollten wir es stattdessen mal von der rein praktischen Seite betrachten. Warum sollte ein Müllwagenfahrer seinen großen, sperrigen und schweren LKW in eine Einbahnstraße entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung lenken? :doh:

Selbst wenn die Erlaubnis besteht und damit gegebenenfalls ein Weg abgekürzt werden könnte, wäre es eher unvorteilhaft. :-? Was tun, wenn ein anderer LKW entgegenkommt, der vielleicht nicht so einfach rückwärts in eine Einfahrt o. ä. fahren kann? Wohin soll der entgegenkommende Verkehr, wenn über Minuten Mülltonnen geleert werden und somit die ganze Straße blockiert ist?

Man kann zwar nie wissen was da für Leute am Steuer sitzen, aber mit einem halbwegs gesunden Menschenverstand wird das niemand machen, der keinen Ärger mit seinem Vorgesetzten riskieren will. ;)
 
Die Straßenverkehrsordnung ist hier wirklich etwas ungenau! Von daher sollten wir es stattdessen mal von der rein praktischen Seite betrachten. Warum sollte ein Müllwagenfahrer seinen großen, sperrigen und schweren LKW in eine Einbahnstraße entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung lenken? :doh:

Selbst wenn die Erlaubnis besteht und damit gegebenenfalls ein Weg abgekürzt werden könnte, wäre es eher unvorteilhaft. :-? Was tun, wenn ein anderer LKW entgegenkommt, der vielleicht nicht so einfach rückwärts in eine Einfahrt o. ä. fahren kann? Wohin soll der entgegenkommende Verkehr, wenn über Minuten Mülltonnen geleert werden und somit die ganze Straße blockiert ist?

Man kann zwar nie wissen was da für Leute am Steuer sitzen, aber mit einem halbwegs gesunden Menschenverstand wird das niemand machen, der keinen Ärger mit seinem Vorgesetzten riskieren will. ;)
:roll:

weist du hfkb bei der ganzen Sache geht es wohl weniger ums wege abkürzen oder so, da geht es eher dadrum das gewisse Ecken aus den Touren raus anders gar nicht zu erreichen sind. Und ein anderer Lkw wird so schnell nicht entgegenkommen denn LKW-Fahrer lernen vorauschauend zu fahren :mrgreen:

Ich weiß wovon ich sprech bin selber Kraftfahrer bei der Müllabfuhr und habe solche Situationen jeden Tag.

Knackpunkt an der Sache ist, das es erlaubt ist mit dem Müllauto entegen die Fahrtrichtung zu fahren, aber nicht wegen der Gelben Lichter sondern das Sonderrecht gilt aufgrund der rot-weißen Streifen ( den arbeitsmaschinen haben auch nen gelbes Blinklicht und dürfen des net :mrgreen:) und sobald der Kraftfahrer in die flasche richtung fährt muss er sicherstellen das niemend gefährdet wird, soll heißen solange sich autos in der Einbahnstraße befinden wird jeder vernünfte Müllwagen fahrer warten bis frei ist, des gilt auch fürs fahren auf der falschen straßenseite
 
Die Straßenverkehrsordnung ist hier wirklich etwas ungenau! Von daher sollten wir es stattdessen mal von der rein praktischen Seite betrachten. Warum sollte ein Müllwagenfahrer seinen großen, sperrigen und schweren LKW in eine Einbahnstraße entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung lenken? :doh:
Eigentlich hast du Recht, aber sieh es mal von der technischen Seite: Neue Müllwagen haben nur noch einen Greifarm auf einer Seite und einen Fahrer, der den Arm bedient. Die Zeiten, in denen hinten noch zwei Leute standen und Müll eingesammelt haben, sind vorbei.
Bei uns muss der Müllwagen auch zweimal die Straße runterfahren, weil es technisch nicht anders geht.

Aber wie sowas in Einbahnstraßen geregelt ist, hab ich mich ehrlich gesagt nie gefragt. :mrgreen:
 
Da muss man sich doch tatsächlich noch mit einem gut einen Jahr alten Thread beschäftigen...

Neue Müllwagen haben nur noch einen Greifarm auf einer Seite und einen Fahrer, der den Arm bedient. Die Zeiten, in denen hinten noch zwei Leute standen und Müll eingesammelt haben, sind vorbei.
Vielleicht müssen in einer Einbahnstraße ja auch alle Mülltonnen auf eine Seite. ;)
 
Es sollten manche autofahrer sich mal fragen was gelbe rundumleuchten zu bedeuten hab

Ich bin Müllfahrer und ich nutze auch das recht einbahnstraßen falsch herum zu fahren wenn es forderlich ist das ist dann wenn ich ein einarmigen fahre oder ich mit dem LKW nur von einer seite rein komme in diese straße (weil wieder mal pkw so blöde die kreuzung zu geparkt haben) oder die örtlich keiten es nict anders zu lassen . Dann noch was bedeutet gelbe rundumleuten ? das sollten sich manche kraftfahrer mal fragen


(ADAC 27.07.2004) Institutionen, die wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste so genannte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, sind im Einsatz von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) weitgehend befreit. Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren den Einsatzfahrzeugen das Wegerecht. Laut ADAC genießen jedoch auch Dienstleister wie Müllabfuhr oder Straßenwartungsunternehmen im Straßenverkehr gewisse Sonderrechte.

Wer was im Straßenverkehr darf, regelt Paragraf 35 StVO. Um sich über bestehendes Verkehrsrecht hinwegsetzen zu dürfen, genügt eine Dienstfahrt allein nicht. Wie weit man die Vorschriften der StVO miss-achten darf, hängt von der Dringlichkeit einer Aufgabe ab. Der Gesetzgeber erlaubt die Ausübung des Sonderrechts bei besonders eiligen Notfällen, etwa zur Lebensrettung.

Um ihre notwendigen Dienste verrichten zu können, dürfen auch die Müllabfuhr und Straßenbaufirmen den Paragrafen nutzen. Die Fahrzeuge dieser Einrichtungen müssen durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sein und dürfen "auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert". Der übrige Verkehr hat auf die Fahrzeuge und die dazugehörigen Bediensteten Rücksicht zu nehmen. So darf man an den Müllabfuhrautos nur langsam und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Müllwerker, die sich auf der Straße aufhalten, müssen jedoch durch auffällige Warnkleidung auf sich aufmerksam machen.

Entgegen weit verbreiteter Ansicht gelten die Sonderrechte für die Post nicht. Lediglich Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post dürfen nach Informationen des ADAC fahren und parken, wann und wo sie es für richtig halten. Wer lediglich Pakete zustellt oder Briefkästen leert und sich dabei verkehrswidrig verhält, kann sich nicht auf Paragraf 35 berufen. Für diese Fahrzeuge wurden jedoch Ausnahmeregeln geschaffen, damit beispielsweise auch die Briefkästen in Fußgängerzonen geleert werden können.