Fahrschulpreise ohne Ankündigung erhöht und berechnet

Brownie

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21 April 2006
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Hallo,
ich möchte euch von meinem Fahrschulerlebnis erzählen. Einigen wird es bestimmt ähnlich gegangen sein und vllt. hat ja wer gute Tipps.

Ich habe mich im Februar 2007 bei der Fahrschule angemeldet. Anmeldung 99 €, Lehrmittel 40 € (hab kein Buch und keine Bögen bekommen, wurden nur 30min vor Theorie verteilt), Praxis 100 € und jede Fahrstunde 26 €.

Ich habe alle Fristen eingehalten, so dass ich nichts wiederholen musste. Mitte Januar hab ich meinen Führerschein bestanden. Jedoch hab ich auf der Rechnung die 31 €/Std. bemerkt. Ich hab aber meinen Vertrag nicht gefunden, hatte keine Beweise. Deswegen hab ich nichts gemeldet.

Vor einigen Tagen hab ich den Vertrag gefunden und dann ist mir aufgefallen, bei dem Stundenpreis sind es 31 €/Stunde statt 26 €/Stunde und bei der Praxisfahrt sind es in der Rechnung 120 € statt 100 €. Macht eine Differenz von 150 € aus bei 26 Fahrstunden.

Das hab ich der Inhaberin auch so vorgelegt. Diese hat mich erst auf ihre AGB verwiesen (als Tafel im Büro), dass die Preise nur ein Jahr gültig sind.
Ich wurde weder über neue Preise informiert, noch hab ich irgendwas unterschrieben, nur gezahlt, habe ich entgegnet. Bei der Konkurrenz wurde es korrekt berechnet bei meinem besten Freund, auch noch nach 2 Jahren.

Daraufhin meinte Sie, Sie könnten die Preise auch nicht 2 Jahre halten (was nicht mein Problem ist) und sie findet es unglaublich dreist von mir nach 5 Monaten erst zu erscheinen (ich hatte vorher keine Beweise) und diejenigen, bei denen was nicht gestimmt hat, sind gekommen und dann hatten die sich auf 29 €/Stunde geeinigt, obwohl sie es angeblich nicht machen müsste.

Sie hat vorsätzlich gehandelt und es zugegeben. Sie hat einfach 31 €/Stunde bei allen berechnet und denen ist aufgefallen ist und sich beschwert haben, bei denen wurde sich auf 29 €/Stunde geeinigt. :ugly:

Man muss bedenken, sie hat mir ständig Dreistigkeit vorgeworfen.

Im Endeffekt hat sie dann gesagt "Sie müsst mir das Geld nicht zahlen, sie macht es aber trotzdem". Nach Tippen in den Taschenrechner ist ihr aufgefallen, oho 130 € Differenz allein die Fahrstunden... und sie hat mir 104 € gegeben. Hab die erstmal so genommen. Fehlen aber 26 € von den Fahrstunden + 20 € Preiserhöhung bei der Praxisfahrt.

Mein Argument lautete klar und immer wieder: Ich hab diesen Vertrag unterschrieben. Die AGB wurde mir nie ausgehändigt. Über Preisänderungen oder gar, dass die Preise nur ein Jahr bindend sind, wurde ich ebenfalls nicht informiert. Selbst wenn die Preise den AGB zugrunde liegen, müssen sie mich darüber informieren. Dann hab ich immerhin ein Sonderkündigungsrecht. Daraufhin meinte sie nur kurz "Ja, die Preise werden eben jedes Jahr geändert". Ja schön und soll ich jeden Tag hinrennen und fragen, ob der Preis noch der gleiche ist? :ugly:

Hat das so seine Rechtmäßigkeit? Die Preise an die AGB zu koppeln und einfach Preise erhöhen, die berechnen, die Fahrschüler nicht informieren und hoffen, sie merken nichts und wenn doch, sich auf einen Kompromiss einigen? Und solche Fahrschulen bekommen eine Lizenz zum betreiben? Ich denke, viele sind auch zu unmündig und kennen ihre Rechte gar nicht und sagen einfach nichts. Darauf spekuliert die Fahrschule und da möchte ich entgegenwirken. Ich war sicherlich nicht der letzte Fahrschüler, mit dem sowas abgezogen wurde.

Ist euch schon mal ähnliches passiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht im Vertrag, dass die Preise angepasst werden dürfen? Steht im Vertrag, dass die AGB mit einbezogen werden (bzw. wurdest du bei Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen)?
 
Steht im Vertrag, dass die Preise angepasst werden dürfen? Steht im Vertrag, dass die AGB mit einbezogen werden?

Im Vertrag steht nichts von Preisänderung. Im Preis stehen die Preise für mich, exakt genannt.

Ganz unten steht klein:

Auszug Vertrag schrieb:
Ich erkenne die Geschäftsbedingungen und Preislisten, die diesem Vertrag zu Grunde liegen, als für mich verbindlich an.

Na, die Preisliste, die diesem Vertrag zu Grunde liegt, erkenn ich ja als verbindlich an... die Fahrschule aber eher weniger. Explizit nochmal auf die AGB, die da aushing, wurde ich nicht hingewiesen. Ich bin davon ausgegangen, dass alles relevantes in meinem Vertrag steht und nicht auf irgendwelchen Tafeln im Büro.
 
Na, die Preisliste, die diesem Vertrag zu Grunde liegt, erkenn ich ja als verbindlich an... die Fahrschule aber eher weniger. Ich finde auf dem Vertrag komischerweise auch nur die Unterschrift der Fahrschule, meine ist da gar nicht.

Und wenn in der GB steht, dass die Preise nach einem Jahr geändert werden können, dann gelten die neuen Preise automatisch.

Wie kann man eigentlich sooo lange für ne Fleppen brauchen?

gruss kelle!
 
Und wenn in der GB steht, dass die Preise nach einem Jahr geändert werden können, dann gelten die neuen Preise automatisch.

Und wer sagt das? Darum gehts mir. Autoamtisch mit Preiserhöhung ist wohl kaum. Man wird ja wohl dann zumindest eine Ankündigung bekommen? Gar nichts, Null. Die können doch nicht einfach die Preise z.B. auf 50 € erhöhen, mir sagt keiner was, die "neuen" Preise hängen auch nicht aus und am Ende muss man das zahlen. Verstehst du? Die Preise kann ich nicht einsehen. Die können mri sonst was erzählen, kann sein, dass die Preise immer noch dieselben sind, aber ich kanns nirgendwo einsehen. Stehen ja nicht in der AGB drinne.

Wie kann man eigentlich sooo lange für ne Fleppen brauchen?

Ich hab mir bei den Theoriestunden viel Zeit gelassen, so etwa fast anderthalb Jahre. Die Fahrstunden hab ich dann erst im Oktober 2008 genommen und danach ging es ja schnell.
 
Und wer sagt das? Darum gehts mir.
Die AGB, die Teil Deines Vertrags geworden sind. Wenn dort steht, dass vertraglich zugesicherte Preise nur 1 Jahr gültig sind, dann weiß man, dass man nach einem Jahr evtl. andere Preise zahlen muss. Du hast wohl kaum Anfang 2007 schon die Fahrstunden gebucht, oder? Du hättest am Tag, wo Du die Fahrstunden vereinbart hast, nach dem Preis fragen können.

Wenn Du in ein Restaurant gehst und eine Cola bestellst, dann kannst Du nachher auch nicht sagen, dass es Dir zu teuer war, wenn Du eine Preisliste vorher hättest einsehen können.

Autoamtisch mit Preiserhöhung ist wohl kaum. Man wird ja wohl dann zumindest eine Ankündigung bekommen? Gar nichts, Null.
Die werden wohl eine Preisliste haben, oder? Bekommst Du von Deiner Dönerbude auch eine Mitteilung, wenn sich die Preise erhöhen?

Die können doch nicht einfach die Preise z.B. auf 50 € erhöhen, mir sagt keiner was, die "neuen" Preise hängen auch nicht aus und am Ende muss man das zahlen.
Du bestellst eine Fahrstunde, Du wusstest, dass der alte Preis evtl. nicht mehr gültig ist (bzw. konntest es wissen, wenn du die AGB gelesen hättest). Du hast nicht nach dem Preis gefragt. Dann musst Du das zahlen, was üblich ist. Und üblich ist, was in deren Preisliste steht.

Marty
 
1) Wenn du die Rechnung bezahlt hast, hast du sie als richtig anerkannt und das macht es schwerer es anzufechten. Du hättest sie direkt nach Erhalt der Rechung darauf hinweisen müssen und eben nicht bezahlen. Du kannst sehr froh sein, dass du überhaupt eien Gutschrift bekommst. Da ist sie sehr kulant!

2) Die AGB sind gültig. Du hast unterschrieben, dass du sie anerkennst. Ein Aushang in den Geschäftsräumen genügt dafür. Viele haben sie auf der Rückseite wichtiger Verträge nochmal abgedruckt, aber es ist keine Pflicht. Du hast sie mit deiner Unterschrift akzeptiert.

3) Es ist die regel und nur logisch, dass die Preise der Fahrschulen schwanken (siehe Spritpreise), darauf muss man erstmal kommen, dass Preise über so einen langen Zeitraum überhaupt gültig sein könnten. Find da eine einjährige Preisbindung schon sehr lang.
 
Hallo,

also ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu 100% rechtens war. Ich stimme meinen Vorrednern insofern zu, also das die AGB als solche wohl Gültigkeit haben und angewendet werden können.

Allerdings gehe ich davon aus, dass das Erhöhen des Preises mindestens mitgeteilt werden muss, auf welche Art auch immer. Das geht denke ich in den Vebraucherschutz, da sonst ja auch übertrieben hohe Preise ohne Probleme möglich sind.

Ich sag mal so: Wenn du schlau bist gehst du hin, diskutierst nen bisschen (freundlich!), sagst, dass ja doch alles super war nur halt diese Preiserhöhung, von der du nichts wusstest war halt blöd für dich, und ob man sich nicht in der Mitte treffen könnte, damit beide Seiten mit nem guten Gefühl da rausgehen. Wenn du nicht so schlau bist, machst du nen Aufstand und kriegst garnix. Und wenn du dumm bist, zerrst du die vor ein Gericht, zahlst haufenweise Kohle, und am Ende machst du nen Minus, weil es eben doch irgendwie seine Richtigkeit hatte (oder machst nen kleines Plus bei riesigem Aufwand).
 
besonders fair und kundenfreundlich sieht die Sache zwar nicht aus aber zumindest rechtlich OK



von daher kannst Du Dich über die 104 Euro Rückerstattung dann auch einfach mal freuen ;)

(von meiner Stammdönerbude hab ich ca letztes Jahr ne Info bekommen als der Kurs um 20 Cent gestiegen ist +die Rabattkarte abgeschafft wurde 8) )
 
Du bestellst eine Fahrstunde, Du wusstest, dass der alte Preis evtl. nicht mehr gültig ist (bzw. konntest es wissen, wenn du die AGB gelesen hättest). Du hast nicht nach dem Preis gefragt. Dann musst Du das zahlen, was üblich ist. Und üblich ist, was in deren Preisliste steht.

Marty

Ich hab die AGB nie bekommen. Auf die wurde ich heute das erste Mal explizit hingewiesen. Meine Freunde haben bei den anderen Fahrschulen die AGB auf ein DInA4-Blatt bekommen. Ich bin der Letzte, der die Geschäftsbedingungen nicht liest. Nur hab ich den Ausbildungsvertrag gehabt, hab mir das durchgelesen, hat alles so gestimmt und unterschrieben. Gab nur eine Vorderseite mit der Preisliste.


3) Es ist die regel und nur logisch, dass die Preise der Fahrschulen schwanken (siehe Spritpreise), darauf muss man erstmal kommen, dass Preise über so einen langen Zeitraum überhaupt gültig sein könnten. Find da eine einjährige Preisbindung schon sehr lang.

Ohne Beweise was anzufechten... na da hät ich ja viel Spielraum gehabt.

Da ihr alle so tolle Vergleiche zieht, mach ich das mal auch.

Euer Stromanbieter erhöht die Preise (ist ja nichts außergewöhnliches, damit rechnet ihr ja auch). In der AGB steht, an die Preise ist der Anbieter nur ein Jahr gebunden und danach wird der Preis automatisch erhöht. Das hätte also alles auch seine Ordnung, gutgut, stand ja in der AGB.

Allerdings gehe ich davon aus, dass das Erhöhen des Preises mindestens mitgeteilt werden muss, auf welche Art auch immer. Das geht denke ich in den Vebraucherschutz, da sonst ja auch übertrieben hohe Preise ohne Probleme möglich sind.

Darum geht es mir. Es war keine unerhebliche Preiserhöhung. Es waren 31 € statt 26 €. Das sind 5 €/Stunde. Von der Praxisfahrt hab ich nichts gesagt, das waren auch nochmal 20 € Aufschlag.

Ich war freundlich. Sie wurde schnell pampig und bei der Konkurrenz wurde es nach 2 Jahren (3 Monate länger als bei mir) bei meinem besten Freund korrekt abgerechnet zu 27 €/Stunde, obwohl die auch zwischenzeitlich die Preise erhöht haben auf 31 €/Stunde.

Mir geht es einfach um folgendes: Preise erhöhen OK, aber das hätten sie mir dann auch sagen können, dass sie die Preise erhöht haben pro Stunde, weil alles teurer geworden ist... dann hät ich OK gesagt und gut ist. Nur wurde ich überhaupt nicht darüber informiert und eine Preisliste konnte ich auch nirgendwo einsehen und das war der ausschlagebende Punkt. Das hatte nichts mit Kulanz zu tun, sie hat es so dargestellt. Hätten die mir die Preisänderung mitgeteilt, hätte das alles seine Ordnung, aber sie haben es nicht gemacht und das bei vielen nicht... und sie hat es auch zugegeben, dass sie es nicht gemacht hat und hat mir gleichzeitig Dreistigkeit vorgeworfen.

Sie wußte bei mir, dass in der Zwischenzeit es andere Preise sind, hat mir aber und anderen Fahrschülern nichts gesagt. Wenn nun die Fahrschüler kommen, weil sie nicht informiert worden sind und demnach für sie was nicht stimmt, geben sie Geld aus "Kulanz" zurück.

Sollt ich etwa jeden Tag bei denen vorbeischauen und nachfragen, ob ich in deren Preisliste mal gucken darf und die Preise noch aktuell sind? Die Preise hängen ja nirgendwo aus und sind nicht einsehbar. :ugly:
 
Tja mal rein Bauchgefühl..

Du hast einen Vertrag abgeschlossen, dessen Leistungszeitraum im Normalfall etwas ausgedehnt ist. Für diesen Zeitraum hat die Fahrschule vorzukalkulieren und ihre vertraglichen Preise einzuhalten. Ich würde den Zeitraum auf ein halbes Jahr tangieren, mit einigen Durchfallern ist sicher auch ein Jahr noch im Rahmen eines zügigen Lernens. Eine Preisbindung von einem Jahr halte ich also für angemessen und ausreichend.

Du hast dir 18 Monate Zeit genommen um überhaupt die erste Fahrstunde anzufangen. Erst mit diesem Zeitpunkt fangen i.d.R. die weiteren Gebühren an (ich kenne das z.B. mit Theoriepauschale/Anmeldegebühr).

Nun meinst du das ist kein "langer" Zeitraum und du hättest nicht damit rechnen müssen, dass sich die Preise ändern oder dass falls doch die mit dir individuell vereinbarten Preise weiterhin gelten sollen.

Was wäre aus deiner Sicht denn ein ausreichend langer Zeitraum, bis das anders sein sollte? 5 Jahre? 10 Jahre? Muss man als Anbieter so lange voraus kalkulieren? In solchen Dimensionen spielt schon die normale Inflation eine Rolle, von den Benzinpreisen im Speziellen mag ich gar nicht reden.

Also sehe ich keine Chance, dass diese AGB bezüglich dieser Klausel etwas nicht zu erwartendes enthalten und wenn sie ordnungsgemäß Vertragsbestandteil geworden sind, dann sehe ich da kein Problem. Da aber Gesetze eher die Kundenseite bevorzugen kann es natürlich auch noch irgendein Schlupfloch geben. Aber dafür bin ich eh nicht der Fachmann.

Und nur weil andere etwas in irgendeiner Weise machen, ist das noch lange kein Argument, dass es dein Vertragspartner auch so machen muss.
 
Im Ernst, mir wäre das peinlich, wenn ich 2 Jahre für den Führerschein gebraucht hätte. Insofern Hut ab, dass du dich traust, das hier zu posten :ugly:

Ich hoffe, dass du deine anderen Angelegenheiten im Leben sorgfältiger angehst. Mit absolut wenig Aufwand ist der Führerschein auch locker in 4-5 Monaten zu schaffen, das zieht kaum Einschränkungen mit sich.

Ansonsten schließe ich mich joschilein an.

Betrachte es als "Lektion", zukünftig Dinge sorgfältiger anzugehen.
 
Ich hab die AGB nie bekommen. Auf die wurde ich heute das erste Mal explizit hingewiesen.
Das ist doch dein Problem... Wenn du einen Vertrag unterschreibst in dem auf die AGB hingewiesen wird musst du dich doch dich doch im Zweifelsfall über diese Informieren... Und wenn die offen aushängen ist das genug.
Stell dir mal vor, jedes Kiosk, Kino, Schwimmbad, Tankstelle, Supermarkt müsste/würde die die AGB schriftlich aushändigen... :ugly:

Da ihr alle so tolle Vergleiche zieht, mach ich das mal auch.

Euer Stromanbieter erhöht die Preise (ist ja nichts außergewöhnliches, damit rechnet ihr ja auch). In der AGB steht, an die Preise ist der Anbieter nur ein Jahr gebunden und danach wird der Preis automatisch erhöht. Das hätte also alles auch seine Ordnung, gutgut, stand ja in der AGB.
Ja... und? Ist so...

Mir geht es einfach um folgendes: Preise erhöhen OK, aber das hätten sie mir dann auch sagen können, dass sie die Preise erhöht haben pro Stunde, weil alles teurer geworden ist... dann hät ich OK gesagt und gut ist. Nur wurde ich überhaupt nicht darüber informiert und eine Preisliste konnte ich auch nirgendwo einsehen und das war der ausschlagebende Punkt.
Ich kenn' zwar deine Fahrschule nicht, aber ich denke mal, daß da eine aktuelle Preisliste aushängt... Wahrscheinlich in der Nähe der AGB.
Auch da hättest du dich, nach über einem Jahr, informieren können/müssen.

Wie kann man denn so wenig Eigenverantwortung übernehmen?

Gruß Aru, der seinen FS übrigens in < 3 Monaten gemacht hat ;)
 
Ohne Beweise was anzufechten... na da hät ich ja viel Spielraum gehabt.

Da ihr alle so tolle Vergleiche zieht, mach ich das mal auch.

Euer Stromanbieter erhöht die Preise (ist ja nichts außergewöhnliches, damit rechnet ihr ja auch). In der AGB steht, an die Preise ist der Anbieter nur ein Jahr gebunden und danach wird der Preis automatisch erhöht. Das hätte also alles auch seine Ordnung, gutgut, stand ja in der AGB.

Ohne Beweise: Da muss DU sorgfältiger auf deine Unterlagen achten.

Wenns beim Stromasnbieter in der AGB steht dann ist es in Ordnung. Wenn ich es unterschreib.
Wenn ich damit nicht einverstanden bin, geh ich halt zum nächsten.
Das kannst du mit der Fahrschule genauso machen. Wenn du die AGB von da nciht in Ordnung findest, dann geh zur nächsten. Oder vereinbar (wenn möglich) für deinen Vertrag eigene Bedingungen.


edit: 5 Monate mit B und BE, in der Zeit 1 Monat im Ausland verbracht. Also 4 Monate.
 
Ich hab die AGB nie bekommen. Auf die wurde ich heute das erste Mal explizit hingewiesen.
Du hast doch einen Vertrag unterschrieben unter Einbeziehung dieser AGB, oder nicht?

Euer Stromanbieter erhöht die Preise (ist ja nichts außergewöhnliches, damit rechnet ihr ja auch). In der AGB steht, an die Preise ist der Anbieter nur ein Jahr gebunden und danach wird der Preis automatisch erhöht.
Das machen meine Stadtwerke regelmässig, ohne mir das mitzuteilen.

Darum geht es mir. Es war keine unerhebliche Preiserhöhung. Es waren 31 € statt 26 €. Das sind 5 €/Stunde.
Wie hoch war z.B. die Erhöhung der Spritpreise in diesem Zeitraum?

Mir geht es einfach um folgendes: Preise erhöhen OK, aber das hätten sie mir dann auch sagen können, dass sie die Preise erhöht haben pro Stunde, weil alles teurer geworden ist.
Sicher, es war nicht kundenfreundlich. Aber Du hast ja nicht gefragt, ob wir die Fahrschule jetzt weiterempfehlen würden, sondern ob es rechtens war.

Sollt ich etwa jeden Tag bei denen vorbeischauen und nachfragen, ob ich in deren Preisliste mal gucken darf und die Preise noch aktuell sind?
Nein, aber Du solltest fragen, wenn Du etwas bestellst. Wenn Du per Telefon irgendwo eine Pizza bestellst, dann fragst Du doch auch, was die kostet, wenn Du es nicht weißt, oder?

Marty
 
Ich versteh nicht was das Gerede bezüglich der Dauer soll. Es ist doch jedem selbst überlassen, wie lange er für seinen Führerschein braucht. Da muß man hier doch niemanden in ein schlechtes Licht rücken, nur weil er sich Zeit gelassen hat.

Ich bin kein Fachmann, aber ich find das ganze nicht koscher. Wenn alles rechtens wäre, wieso sollte die Fahrschulbesitzerin dann was "aus Kulanz" zurückzahlen? Das macht man doch nur, wenn man selber weiß, daß man Mist gemacht hat.

Brownie, vielleicht kannst du ja mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
 
Ich bin kein Fachmann, aber ich find das ganze nicht koscher. Wenn alles rechtens wäre, wieso sollte die Fahrschulbesitzerin dann was "aus Kulanz" zurückzahlen? Das macht man doch nur, wenn man selber weiß, daß man Mist gemacht hat.
Weil eine Fahrschule vor Ort sicherlich auch von Empfehlungen lebt. Und diese Fahrschule hofft eben, durch die Kulanz die Kunden noch gütig zu stimmen.

Marty
 
Kulanz heißt nicht, dass derjenige Mist gebaut hat! Es ist ein entgegenkommen!
(https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz)
Und hier war die Fahrschule bereits sehr Kulant und hat den Großteil der Differenz zurückgezahlt. (wenn ich das richtig im Kopf habe).

Es ist kein Problem so lange zu brauchen. Nur es ist nicht die regel und solch ein extremfall ist nunmal nicht durch die 1-jährige Preisbindung der Fahrschule abgedeckt. Die (wie man an den Beipielen hier sieht) im Normalfall mehr als ausreichend ist.
 
Ich versteh nicht was das Gerede bezüglich der Dauer soll. Es ist doch jedem selbst überlassen, wie lange er für seinen Führerschein braucht. Da muß man hier doch niemanden in ein schlechtes Licht rücken, nur weil er sich Zeit gelassen hat.
Rein prinzipiell ist dagegen ja nichts zu sagen... Aber: Bei fast 2 Jahren spielt das hier schon eine gosse Rolle, da sich die Kosten für die Fahrstunden in diesem langen Zeitraum wahrscheinlich mehrfach erhöht haben. Die Fahrschule bietet schon freiwillig eine Preisbindung für die Fahrstunden über ein Jahr an, was wohl bei >90% der Fahrschüler locker ausreicht um in der Zeit ihren FS zu machen. Danach gelten für Fahrstunden eben die aktuellen Preise...
Das ist rechtlich, und imho auch vom gesunden Menschenverstand her, absolut nachvollziehbar.

Und dann 5 Monate nach bezahlen der Rechnung aufzukreuzen und Geld zurückverlangen..? Da würde mir auch schnell der Begriff "dreist" einfallen.

Gruß Aru
 
Eine Fahrschule lebt von Kunden und die bleiben bei größerer Fahrschuldichte ganz schnell aus, wenn irgendwas negatives die Runde macht - ganz egal ob gerechtfertigt oder nicht. Daher lässt man notfalls eher mal was nach, damit derjenige wenigstens die Klappe hält.

Die Dauer ist hier das wesentliche Kriterium. Wenn er in Welt ruft "Die haben mir mehr berechnet als vorher vertraglich vereinbart wurde" ist das zwar nicht ganz falsch, verschweigt aber eine wesentliche Tatsache, die das ganze zur Kuriosität werden und sich nicht auf den Normalfall anwenden lässt.