News Facebook-Party: Lehrling steht vor dem Ruin - Er muss 227.052 Euro zahlen

Die Frage, die sich aus dieser (zumindest theoretischen) Situation ergibt: Ist der Aufruf zu einer Party "strafbar" und jeder, der zu irgendwas im Netz aufruft für die Kosten haftbar zu machen, völlig egal wieviel die Polizei vor Ort auffährt?
Eine Party ist für mich privat, so ein Facebook-Aufruf führt imho zu einer öffentlichen Veranstaltung, die normalerweise genehmigungspflichtig ist. Liegt keine Genehmigung vor, ist sie illegal. Der "Einlader" stellt ja den Veranstalter da, und der ist in so einem Fall wohl auch regresspflichtig.

Kann man bei jeder Ankündigung im Netz schließen und Regress fordern? Auch wenn keiner kommt? Oder nur drei?
Siehe oben. Ich denke - ja!

Einfach saftige Bußgelder für alle Teilnehmer verhängen. Dann kommt auch keiner, oder nur ein Bruchteil und man muss erst gar nicht so viel Personal auffahren. Es muss richtig weh tun dahin zu gehen und nicht dazu aufzurufen. Im Gegensatz zum Initiator können die Teilnehmer nicht anonym bleiben.
Da denkst du zu kurz. Es handelt sich ja um einen öffentlich zugänglichen Ort, mit welcher Grundlage kannst du potentiellen Gästen verwehren, dorthin zu kommen? Solange die Polizei dort keine Platzverweise aussprichst, gilt ja der Grundsatz der Freizügigkeit.
Und selbst wenn man für Teilnehmer Bußgelder aussprechen könnte - wer soll die Personalien dieser Leute aufnehmen, wenn "nicht so viel Personal" vor Ort ist? Es ist wohl eher das Gegenteil von Nöten - was die Sachen dann noch teurer machen würde.
 
Eine Party ist für mich privat, so ein Facebook-Aufruf führt imho zu einer öffentlichen Veranstaltung, die normalerweise genehmigungspflichtig ist. Liegt keine Genehmigung vor, ist sie illegal. Der "Einlader" stellt ja den Veranstalter da, und der ist in so einem Fall wohl auch regresspflichtig.
Sehe ich etwas anders. Eine Facebook-Party ist eher ein Flashmob. Der Impulsgeber ist weniger das Problem. Sei es der Lehrling oder die 12-Jährige Jacqueline, die bei ihrer Geburtstagsparty vergessen hat den Haken bei "Privat" zu setzen. Meinetwegen kann jemand alle 5 Minuten zu ner Party aufrufen. Gefährlich ist die Resonanz und darauf hat der Impulsgeber gar keinen Einfluss. Jeder, der wissentlich zu einer nicht genehmigten Veranstaltung geht, trägt zum eigentlichen Problem bei und ist auch dafür verantwortlich zu machen.

Siehe oben. Ich denke - ja!
Wenn ich während eines Bundesligaspiels zu einer Facebook-Party vor dem Stadion aufrufe und 500/100/10/3 Leute zusagen, kann das Spiel ausfallen und ich zahle Millionen? Ich denke - nicht.
Da denkst du zu kurz. Es handelt sich ja um einen öffentlich zugänglichen Ort, mit welcher Grundlage kannst du potentiellen Gästen verwehren, dorthin zu kommen? Solange die Polizei dort keine Platzverweise aussprichst, gilt ja der Grundsatz der Freizügigkeit.
Das hinkommen wird niemandem verwehrt. Sondern die Teilnahme. Selektiert wird wie auch sonst beteiligte und unbeteiligte Personen unterschieden werden. Durch ihr Verhalten, subjektiv beurteilt von Ordnungshütern. Ob man eine Verwarnung ausspricht, einen Platzverweis oder das höchstmögliche Bußgeld verhängt bleibt wie jetzt auch situationsabhängig.

Und selbst wenn man für Teilnehmer Bußgelder aussprechen könnte - wer soll die Personalien dieser Leute aufnehmen, wenn "nicht so viel Personal" vor Ort ist? Es ist wohl eher das Gegenteil von Nöten - was die Sachen dann noch teurer machen würde.
Du siehst eine reale Chance, dass die Kosten für den "Veranstalter" (der, wenn er nicht ganz blöd ist, völlig anonym sein kann) enormen Abschreckungscharakter haben, aber die Gefahr ein schmerzhaftes Bußgeld zu kriegen niemanden abschreckt?
Wenn aufgrund der hohen Strafe erfahrungsgemäß nur noch 1% kommen, braucht man nicht auf 100% der Zusagen vorbereitet sein. Je nach Erfahrungswert ist Personal vor Ort, ist von Sanktionen gebrauch zu machen.
Wenn die ersten Leute einer aufgelösten Party ihren Bescheid im Netz posten, wird die Resonanz schon zurück gehen. Manchmal reicht ja schon die bloße Androhung.
 
Sehe ich etwas anders. Eine Facebook-Party ist eher ein Flashmob. Der Impulsgeber ist weniger das Problem. Sei es der Lehrling oder die 12-Jährige Jacqueline, die bei ihrer Geburtstagsparty vergessen hat den Haken bei "Privat" zu setzen.
Der mediengerechte Aufmacher des zweiten Falls beinhaltete die ausdrücklich ABSAGE des "Veranstalters" - als Folge dessen wurde ja bewusst zu (weiteren) illegalen Parties aufgerufen
Meinetwegen kann jemand alle 5 Minuten zu ner Party aufrufen. Gefährlich ist die Resonanz und darauf hat der Impulsgeber gar keinen Einfluss. Jeder, der wissentlich zu einer nicht genehmigten Veranstaltung geht, trägt zum eigentlichen Problem bei und ist auch dafür verantwortlich zu machen.
Wer bei Facebook entspr. Bekanntheit geniest, HAT Resonanz - und will sie auch.

Wenn ich während eines Bundesligaspiels zu einer Facebook-Party vor dem Stadion aufrufe und 500/100/10/3 Leute zusagen, kann das Spiel ausfallen und ich zahle Millionen? Ich denke - nicht.
Wenn sich herausstellt, dass das Spiel dadurch nicht ordnungsgemäß ablaufen kann - warum nicht? auch 10 Leute können den Ablauf eines Fussballspiels stören... Lass die 10 Leute einfach die Rettungswege blockieren.

Das hinkommen wird niemandem verwehrt. Sondern die Teilnahme. Selektiert wird wie auch sonst beteiligte und unbeteiligte Personen unterschieden werden. Durch ihr Verhalten, subjektiv beurteilt von Ordnungshütern. Ob man eine Verwarnung ausspricht, einen Platzverweis oder das höchstmögliche Bußgeld verhängt bleibt wie jetzt auch situationsabhängig.
Kommen wir wieder zu der Frage, wieviel Personal dafür aufgewertet werden muss - also, wieviel KOSTEN entstehen.



Du siehst eine reale Chance, dass die Kosten für den "Veranstalter" (der, wenn er nicht ganz blöd ist, völlig anonym sein kann) enormen Abschreckungscharakter haben, aber die Gefahr ein schmerzhaftes Bußgeld zu kriegen niemanden abschreckt?
Das lustige ist ja, dass viele Facebook-Trottel ja gar nicht anonym bleiben WOLLEN, sondern geil auf ihre 15 Minuten Ruhm sind. Und das auch hohe Bußgelder nicht abschrecken, sieht man am öffentlichen Straßenverkehr... ;)
Wenn aufgrund der hohen Strafe erfahrungsgemäß nur noch 1% kommen, braucht man nicht auf 100% der Zusagen vorbereitet sein. Je nach Erfahrungswert ist Personal vor Ort, ist von Sanktionen gebrauch zu machen.
Die Ordnungskräfte müssen grundsätzlich vom schlimmstmöglichen ausgehen, wenn sie ihren Job richtig machen.
Wenn die ersten Leute einer aufgelösten Party ihren Bescheid im Netz posten, wird die Resonanz schon zurück gehen. Manchmal reicht ja schon die bloße Androhung.
Mit welcher Grundlage diese Bußgelder angedroht wurden, steht leider nicht dabei. Ich denke, ein Widerspruch hätte gute Aussichten auf Erfolg, und dann würden eher manche Dämme brechen...
 
Erstens ist es notwendig zu wissen wie es genau abgelaufen ist. In vielen Medien stehen nämlich verschiedene Versionen der Geschichte.
Mal hat er die Party ausgerufen, dann war er nicht der Partygeber sondern nur einer der es bei Facebook geteilt hat.
Man muss also wissen:
Hat er als Erster die Partyidee gehabt und das bei Facebook so geäußert oder war es jemand anderes und er hat es einfach nur weitergeteilt?
Hat er es weitergeteilt als schon bekannt war, dass die Stadt diese Party nicht genehmigt/unterstützt?

Hat er nämlich weitergemacht damit, dann ist für mich auch klar dass er zahlen muss. Wobei es dann eh auf eine Privatinsolvenz rausläuft und der Steuerzahler das zahlen muss.

Meine persönliche Meinung: Wer Leute einlädt die er gar nicht kennt, der ist selbst schuld wenn ihm die Bude verwüstet wird/ irgendwelcher Schaden entsteht.
 
OK mit Privatinsolvenz kann man die Schulden wahrscheinlich nach 7 Jahren los sein, aber 7 Jahre grade beim Start des Berufslebens sind ja relativ entscheidend
Glaub ich nicht mal, weil Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten meines Wissens von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.

Er wird aber erstmal beim Verwaltungsgericht dagegen Einspruch einlegen und dann entscheidet das Gericht, ob und wieviel er wirklich zahlen muss. Alles weitere ist derzeit eh Spekulation.

anddie
 
Sehe ich etwas anders. Eine Facebook-Party ist eher ein Flashmob. Der Impulsgeber ist weniger das Problem. Sei es der Lehrling oder die 12-Jährige Jacqueline, die bei ihrer Geburtstagsparty vergessen hat den Haken bei "Privat" zu setzen. Meinetwegen kann jemand alle 5 Minuten zu ner Party aufrufen. Gefährlich ist die Resonanz und darauf hat der Impulsgeber gar keinen Einfluss. Jeder, der wissentlich zu einer nicht genehmigten Veranstaltung geht, trägt zum eigentlichen Problem bei und ist auch dafür verantwortlich zu machen.

Anders als Flashmobs, die in der Regel geregelt ablaufen und ein bestimmtes ZIEL haben bspw. das Leerkaufen einer Fast-Food-Filiale, sind bisher noch so ziemlich alle Partys, welche als Facebook-Party Eingang in die Medien fanden, ausgeufert in Orgien mit teilweise hohen Sachbeschädigungen, weil der Veranstalter, ob willentlich oder einfach nur das "Privat-Häkchen" vergessend, nicht auf die Masse an Leute vorbereitet war bzw sein kann. Vor allem nicht auf die "Wir wollen saufen und feiern ohne Verluste"-Chaoten, die zu einem Flashmob nie erscheinen würden.
Insofern ist der Impulsgeber bzw. der Veranstalter schon das Problem. Und der Veranstalter hat sehr wohl Einfluss auf die Resonanz, in dem er gewissentlich alle Einstellungen überprüft bevor er die Veranstaltung einstellt, so dass nur die kommen, die auch wirklich kommen sollen oder gleich Kanäle (wie Telefon oder privater Chat) nutzt, über die die Resonanz gar nicht so groß werden kann.
Und genauso ist auch nur der Veranstalter, der die Veranstaltung ins Leben gerufen hat, dafür verantwortlich zu machen und nicht die Leute die dort hin gehen. Im Zweifelsfall waren diese nämlich nur zufällig vor Ort :mrgreen:
 
Die Ordnungskräfte müssen grundsätzlich vom schlimmstmöglichen ausgehen, wenn sie ihren Job richtig machen.

Das ist Unsinn, man geht nicht immer vom schlimmstmöglichen aus sonst hat bestimmte Schutzziele die der Einschränkung unterliegen wirtschaftlich vertretbar sein zu müssen. Bei der Summe waren es sicher auch "nur" einige hundert Mann+ die zusätzlichen Kosten, da hat man noch nicht mit dem Schlimmstmöglichen gerechnet sondern nur mit einer illegalen Party mit einigen Tausend Teilnehmern die sich den Spaß wohl nicht besonders gern nehmen lassen. Es besteht dann halt immer das Risiko das es Widerstand gibt und dann sollte man halt nicht 1:100 oder schlimmer nasenmäßig unterlegen sein.
 
Habe gerade folgendes noch gefunden. Vor allem die letzten beiden Absätze finde ich wahnsinnig interessant:
https://www.suedkurier.de/region/kr...ok-Party-wird-richtig-teuer;art372448,5617647

Kriminal-Hauptkommissar Michael Raff von der Konstanzer Polizei, der Matthias L. überführte, will hart durchgreifen. „Wir haben, nachdem unsere IT-Spezialisten den Initiator ermitteln konnten, Herrn L. angesprochen und darum gebeten weitere Werbung für die Party zu unterlassen“, sagt der 50-Jährige. Erst nachdem der Betroffene dies nicht eingehalten hatte, durchsuchten sechs Polizisten dessen Wohnung und beschlagnahmten ein Netbook, ein Smartphone sowie zwei Festplatten.
.......
Er ist wegen Diebstahls, Körperverletzung und Hausfriedensbruch bereits aktenkundig und soll eigentlich zurzeit eine Woche lang wegen einer Verurteilung in der Jugendarrestanstalt in Göppingen sein.
.....

anddie
 
Wer bei Facebook entspr. Bekanntheit geniest, HAT Resonanz - und will sie auch.
Wer eine Facebook-Party erstellt, genießt nicht automatisch Bekanntheit. Es gibt auch keine Erfolgsgarantie.
Wenn sich herausstellt, dass das Spiel dadurch nicht ordnungsgemäß ablaufen kann - warum nicht? auch 10 Leute können den Ablauf eines Fussballspiels stören... Lass die 10 Leute einfach die Rettungswege blockieren.
Wenn sich herausstellt? Das Strandbad wurde bereits im Vorfeld geschlossen. Nur aufgrund der Anzahl der Klicks auf den "attend"-Button. Wann zahle ich denn nun? Sobald jemand "attend" drückt, sobald jemand erscheint, sobald ich die Party online stelle? Sobald jemand den Rettungsweg blockiert? Oder zahlen vielleicht diejenigen, nachdem sie den Rettungsweg blockiert haben oder reicht schon die Vermutung, dass sie es möglicherweise könnten?
Kommen wir wieder zu der Frage, wieviel Personal dafür aufgewertet werden muss - also, wieviel KOSTEN entstehen.
Erheblich weniger mit der Zeit. Die Frage war aber immernoch wer sie trägt. Und solange wir das bei den Bundesligavereinen nicht geklärt haben, kann man Herrn L. nicht einfach zur Kasse bitten. Oder den Betrunkenen, der auf dem Rathausplatz einen Platzverweis kassiert, oder die Veranstalter der genehmigten Party, wo die Streifen etwas häufiger vorbeifahren.
Anders als Flashmobs
Ich meinte nicht identisch mit der Aktion "Flashmob", sondern eher wörtlich, dass sich hier mehr oder weniger spontan viele Leute auf Ort und Zeitpunkt einigen. Der "Veranstalter" propagiert lediglich als erster und vielleicht am intensivsten Ort und Zeit, darüber hinaus bestimmt aber die Eigendynamik das Ausmaß und den Ablauf. Also jeder Einzelne. Damit ist auch jeder Einzelne verantwortlich, inklusive "Veranstalter".
Insofern ist der Impulsgeber bzw. der Veranstalter schon das Problem. Und der Veranstalter hat sehr wohl Einfluss auf die Resonanz, in dem er gewissentlich alle Einstellungen überprüft bevor er die Veranstaltung einstellt, so dass nur die kommen, die auch wirklich kommen sollen oder gleich Kanäle (wie Telefon oder privater Chat) nutzt, über die die Resonanz gar nicht so groß werden kann.
Es ist aber nirgendwo vorgeschrieben einen Haken bei "Privat" zu setzen oder seine Veranstaltungen per Telefon zu organisieren. Also kann es auch nicht verboten sein es nicht zu tun. Ist wirklich Jacqueline schuld, oder sind es die "Wir wollen saufen und feiern ohne Verluste"-Chaoten, die hingehen und Zäune umtreten? Es gehört mindestens genauso eine gewisse Böswilligkeit dazu sich aufzumachen, um die chaosverursachende Masse zu vergrößern, wie absichtlich dazu aufzurufen.

Jacqueline ist höchstens fahrlässig, falls überhaupt, weil der gesunde Menschenverstand eigentlich davon ausgehen muss, dass trotzdem kein Unbekannter kommt, da die Veranstaltung völlig uninteressant ist, während der "Mob" böswillig bleibt.
Und genauso ist auch nur der Veranstalter, der die Veranstaltung ins Leben gerufen hat, dafür verantwortlich zu machen und nicht die Leute die dort hin gehen. Im Zweifelsfall waren diese nämlich nur zufällig vor Ort
Möchte mal sehen wie du dem Richter glaubhaft erklären kannst, dass ihr euch spontan versammelt habt und welchen Zweck von allgemeinem Interesse ihr dabei verfolgt habt. Oder wie du in der Menge tanzend mit einem Rucksack voll Dosenbier und einem "Happy Birthday Jacqueline"-Schild kein Teilnehmer warst. :LOL:

Der ein oder andere mag sich vielleicht rausreden können. Glück gehabt. Konnte ich bei einem Strafzettel auch schon mal. So ist Recht nunmal. Die meisten können das aber nicht.
 
Es ist aber nirgendwo vorgeschrieben einen Haken bei "Privat" zu setzen oder seine Veranstaltungen per Telefon zu organisieren. Also kann es auch nicht verboten sein es nicht zu tun.

Erst einmal, eine Veranstaltung die im öffentlichen Raum stattfindet, zu der auch ungeladene Gäste kommen (und das passiert, wenn man sie nicht über entsprechende Kanäle plant oder den Haken bei "Privat" nicht setzt), muss die Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde angemeldet bzw. in Beamtendeutsch "angezeigt" werden. Wenn durch die Zusagen zudem erkenntlich wird, dass mehr als 200 Menschen kommen, müssen zudem zusätzliche Maßnahmen getroffen werden zb. brandschutztechnische Absicherung und sanitätsdienstliche Betreuung. Geschieht das nicht, sollte schon das Veröffentlichen eines Veranstaltungstermines illegal und damit verboten (womit deutlich sein sollte, wie die Häkchen bei FB-Veranstaltungen zu setzen sind) sein.

Jacqueline ist höchstens fahrlässig

Es geht hier nicht um Jacqueline, sondern um die Nachahmer, die mutwillig illegale Parties (um der Aufmerksamkeit wegen, andere Gründe fallen mir bei den vielen negativen Konsequenzen einfach nicht ein) feiern wollen, die über jeglichen privaten Feierrahmen hinausgehen und im speziellen Mathias L. der wissentlich und mutwillig gehandelt hat, wie aus seiner Äußerung
"Ich war mal als Gast auf anderen illegalen Facebook-Partys und dachte immer: Da geht noch mehr. Das kannst du noch besser machen"
aus der News zu entnehmen ist.
 
Du musst dich schon entscheiden, ob wir über dein Beispiel oder den konkreten Fall reden wollen... Ein Strandbad hat andere Voraussetzungen als ein Fußballstadion... :roll:

Wenn du behauptest, dass man bei jeder Ankündigung im Netz schließen und Regress fordern kann, egal wie groß die Zusagen und die Teilnehmerzahl dann tatsächlich ist, ist der Ort doch unerheblich. Oder gilt das nur für Strandbäder? Wieso kann das Strandbad schließen und wieso muss man beim Stadion erst warten bis sich etwas herausgestellt hat? Ab wievielen Attends pro Quadratmeter darf ich denn im Vorfeld schließen und Regress fordern?

Erst einmal, eine Veranstaltung die im öffentlichen Raum stattfindet(...)
Ja man kann nach einem Verstoß rückblickend die Ursache ausmachen. Dennoch ist die Ursache nicht der Verstoß. Es ist keine verbotene Handlung auf Facebook ein "Event" zu erstellen und ebenso wenig auf "join" zu drücken. Dann muss man aber Fragen worin der Verstoß bei einer Facebookparty eigentlich besteht. Ist der Einlader tatsächlich "Veranstalter" einer "nicht genehmigten Veranstaltung", oder ruft er zur Störung auf? Ein Bußgeld mag in beiden Fällen einfach zu beschließen sein, aber die Übernahme der Polizeikosten für den Einsatz ist ein ganz anderes rechtliches Kaliber. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, bei der die Polizei ihre "Dienste" jemandem in Rechnung stellen kann.

Glaubt man dem Netz, ist er Störer (Zweckveranlasser). Dazu muss aber eine Gefahrensituation vorhanden sein. Ob 150 Leute für ein Strandbad eine Gefahrensituation bedeuten, kann ich dir nicht sagen. Wären nur 5 gekommen oder keiner, wäre es sehr wahrscheinlich keine, also keine Gefahr, kein Verstoß, keine Ursache, keine ~227.000 €.
im speziellen Mathias L.
Ich will ihn ja auch gar nicht freisprechen. Ich will, dass die Leute, die bei dem scheiss auch noch mitmachen und zwar bewusst mit der Absicht etwas störendes/nicht genehmigtes/illegales zu tun, auch ihren verdienten Denkzettel in angemessener Höhe kriegen, damit der blödsinnige Trend endlich abebbt.
 
Es ist keine verbotene Handlung auf Facebook ein "Event" zu erstellen und ebenso wenig auf "join" zu drücken.

Einfach nochmal den Beitrag lesen, auf den dein Kommentar sich bezieht. Wenn man ein Event erstellt, also einen Termin für dieses veröffentlicht und Leute dazu animiert (denn von einladen kann wohl kaum mehr die Rede sein bei entsprechend "freizügigen" Einstellungen) daran teilzunehmen, geht man davon aus, dass die Planungsphase und damit, dass einholen sämtlicher Genehmigungen etc. weitgehend abgeschlossen ist. Ist dies nicht geschehen ist es eine illegale Veranstaltung. Und somit ist bereits die Erstellung des Events illegal. Natürlich gibt es da keine Gesetzestexte dazu, da es ein recht junges Phänomen ist, aber man braucht nicht immer irgendeine Vorschrift um zu wissen, was erlaubt ist und was nicht. Und in diesem Falle ist doch ganz klar, hier wird zu einer Party aufgerufen, die aufgrund ihrer (geplanten) Größenordnung zumindest beim Ordnungamt oder der zuständigen Behörder genehmigt werden muss. Geschieht dies nicht, ist eben bereits der Aufruf nicht erlaubt.

Was die Folgekosten angeht, vor allem die Polizeikosten, die Polizei kassiert bereits wenn nur ne Alarmanlage Fehlalarm auslöst. Und im Grunde können Polizei und Feuerwehr für jeden Einsatz, der unnötig ist, abkassieren. Was unnötig ist muss natürlich oft diskutiert werden, aber wenn die alte Oma ihren Schlüssel verlegt und statt des Schlüsseldienstes die Feuerwehr ruft... Das wird garantiert teurer als der Schlüsseldienst. Und Facebook-Parties sind ebenso unnötig und von vornherein vermeidbar oder so organisierbar, dass die Polizei gar nicht erst eingreifen muss. Ich denke nicht, dass die Kosten vollkommen unberechtigt sind, da sie ja vor Gericht erstmal durchgewunken wurden. Vielleicht wurde jetzt auch mal ein Exempel statuiert um weitere Nachahmer abzuschrecken?! Eine gute Viertelmillion sind dann ja schon ne Hausnummer und damit hätte man locker die Party auch legal aufziehen können, durch Pacht oder Miete eines Geländes oder einer Räumlichkeit, einholen entsprechender Erlaubnisse etc. Getränke inklusive :mrgreen:
 
Wenn du behauptest, dass man bei jeder Ankündigung im Netz schließen und Regress fordern kann, egal wie groß die Zusagen und die Teilnehmerzahl dann tatsächlich ist, ist der Ort doch unerheblich.
Hab ich genau wo gemacht? :think:
Oder gilt das nur für Strandbäder? Wieso kann das Strandbad schließen und wieso muss man beim Stadion erst warten bis sich etwas herausgestellt hat? Ab wievielen Attends pro Quadratmeter darf ich denn im Vorfeld schließen und Regress fordern?
Da ich davon ausgehe, dass du die Örtlichkeiten ebensowenig kennst wie ich, würde ich einfach vorschlagen, das wir es dabei belassen... :roll:
Ich sehe nur kein Problem darin, es zu tun. Wenn es für Dich ein Leichtes ist, die Teilnehmer zu Bußgeldern zu verdonnern, sollte dieses Vorgehen gegen den Einlader doch auch kein Problem darstellen... :p
 
Ja also ...

Überall in Deutschland werden wegen Unterfinanzierung Bäder geschlossen. Und nun melden sich mal Leute zum Besuch sogar schon vorab an - und was machen die? Die machen das Bad einfach dicht und wollen noch Geld für Umsatzausfall.

So wird das nie was mit der Gesundung der kommunalen Finanzen :ugly:
 
Der Zeitungsbericht ist ganz interessant. hatte auch gelesen, dass er zuvor schon versucht hat Facebook Partys mit mehreren 1000 Leuten zu organisieren. Dafür hatte er auch schon rüffel von der Polizei bekommen.
Anscheinend ist er wohl eine sehr arme Wurst, die nur Aufmerksamkeit haben will. Das hat er nun bekommen...