Eine Party ist für mich privat, so ein Facebook-Aufruf führt imho zu einer öffentlichen Veranstaltung, die normalerweise genehmigungspflichtig ist. Liegt keine Genehmigung vor, ist sie illegal. Der "Einlader" stellt ja den Veranstalter da, und der ist in so einem Fall wohl auch regresspflichtig.Die Frage, die sich aus dieser (zumindest theoretischen) Situation ergibt: Ist der Aufruf zu einer Party "strafbar" und jeder, der zu irgendwas im Netz aufruft für die Kosten haftbar zu machen, völlig egal wieviel die Polizei vor Ort auffährt?
Siehe oben. Ich denke - ja!Kann man bei jeder Ankündigung im Netz schließen und Regress fordern? Auch wenn keiner kommt? Oder nur drei?
Da denkst du zu kurz. Es handelt sich ja um einen öffentlich zugänglichen Ort, mit welcher Grundlage kannst du potentiellen Gästen verwehren, dorthin zu kommen? Solange die Polizei dort keine Platzverweise aussprichst, gilt ja der Grundsatz der Freizügigkeit.Einfach saftige Bußgelder für alle Teilnehmer verhängen. Dann kommt auch keiner, oder nur ein Bruchteil und man muss erst gar nicht so viel Personal auffahren. Es muss richtig weh tun dahin zu gehen und nicht dazu aufzurufen. Im Gegensatz zum Initiator können die Teilnehmer nicht anonym bleiben.
Und selbst wenn man für Teilnehmer Bußgelder aussprechen könnte - wer soll die Personalien dieser Leute aufnehmen, wenn "nicht so viel Personal" vor Ort ist? Es ist wohl eher das Gegenteil von Nöten - was die Sachen dann noch teurer machen würde.