[erledigt] Bestellung storniert - Verkäufer zahlt Geld nicht zurück

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torbenp

Hallo liebe klammunity,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 26.02.2008 bei einem Online-Shop eine Bestellung getätigt und dabei, im Zuge des Bestellvorgangs, den Rechnungsbetrag par PayPal im Voraus überwiesen. Danach bekam ich eine Bestätigung über die Bestellung, die allerdings noch keinen Abschluss des Kaufvertrages darstellen sollte.
Da ich noch vor der E-Mail, die den Vertragsabschluss bedeuten sollte, die Bestellung stornierte, habe ich diese E-Mail auch nie erhalten. Die Stornierung wurde daraufhin durchgeführt und mir bestätigt. Der Rechnungsbetrag sollte mir über PayPal wieder zurückgezahlt werden.
Dies ist bis heute, trotz erneutem Anruf und nochmaliger Zahlungsaufforderung per E-Mail mit dem Hinweis bei weiterer Zahlungsverzögerung von Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, nicht geschehen. Am Telefon wurde mir gesagt, der für die Zahlung zuständige Mitarbeiter zöge gerade um und als Antwort E-Mail wurde mir versichert, das der Mitarbeiter den Betrag noch gestern zurückzahlen würde.

Welche Möglichkeiten habe ich das Geld einzufordern? Ware habe bis heute auch nicht erhalten, sodass davon auszugehen ist, dass die Stornierung erfolgt ist.

Vielen Dank im Voraus für rasche und zahlreiche Antworten!

Grüße

Torben
 
Nur du hast in der Falschen Kategorie Gepostet, das ist ja nicht Reallife.
Aber ich denke mal du versuchst immernoch nochmal da anzurufen und noch ein wenig zu warten.
 
Der Verkäufer kommt automatisch erst nach 30 Tagen in Verzug. Du kannst in vorher in Verzug setzen, indem Du ihm eine angemessene Frist setzt und diese dann verstreicht. Ich denke, bei einer Paypal-Zahlung sollten 3 Tage angemessen sein. Wichtig: Nicht "innerhalb 3 Tage" schreiben, sondern "bis zum 15.03.2008".

Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer im Verzug und Du kannst das übliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid etc. beginnen. mahnung-online.de könnte dabei behilflich sein.

Marty
 
Nutz einfach das bei Paypal vorgefertigte Formular, solange es sich nicht um virutelle Ware, Gutscheine, ... gehandelt hat.

Dann muss der Verkäufer gegenüber Paypal nachweisen das er die Ware verschickt hat, sonst wird das Geld (wenn noch vorhanden) zurückgebucht.
 
Wichtig: Nicht "innerhalb 3 Tage" schreiben, sondern "bis zum 15.03.2008".

Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer im Verzug und Du kannst das übliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid etc. beginnen. mahnung-online.de könnte dabei behilflich sein.

Marty

Hi,
sehe das ganz genauso, hätte ich jetzt auch geschrieben. Das käufmännische Wissen von der Ausbildung hat mir schon oft geholfen...;-)
Viel Erfolg noch...
 
Der Witz ist ja, das garkein Vertrag zustande gekommen ist, den ich widerrufen hätte können (bzgl. 30 Tage Frist) Ich hab ja nur storniert...
 
Der Witz ist ja, das garkein Vertrag zustande gekommen ist, den ich widerrufen hätte können (bzgl. 30 Tage Frist) Ich hab ja nur storniert...

Ich weiss nicht ganz, was du unter einem Kaufvertrag verstehst? Du hast eine Bestellung abgegeben, oder? Damit hast du deine Willenserklärung zum Kauf gegeben und damit kommt an sich schon ein Vertrag zustande.
Mal ganz davon abgesehen, hat das auch nichts mit dem Problem zu tun, dass du dein Geld nun nicht wieder bekommst.
Versuche es, wie bereits gesagt wurde, zunächst einmal, indem du dem Händler eine Frist setzt. Gleichzeitig kannst du ja bei PayPal mal nachfragen, ob es möglich ist, das Geld zurück zu buchen (kenne das System nicht).
Sollte der Händler ansonsten nach den Mahnungen keine Reaktion zeigen, bleibt dir nichts weiteres, als es einzuklagen. Aber ich bin mir sicher, soweit wird es wohl nicht kommen. Ein Händler hat ja auch immer einen Ruf zu verlieren, wenn er ansonsten seriös ist.
 
Ein Auszug aus der Bestätigungsmail:

Diese E-Mail wird automatisch versendet und stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.

Das meine ich. Eine Auftragsbestätigung kam dank rechtzeitoger Sornierung nicht...

Das Geld wurde aber beim Bestellvotgang im Shop transferiert...
 
Ein Auszug aus der Bestätigungsmail:



Das meine ich. Eine Auftragsbestätigung kam dank rechtzeitoger Sornierung nicht...

Das Geld wurde aber beim Bestellvotgang im Shop transferiert...
Ok, alles klar.
Wie gesagt, Brief schreiben und Frist setzen. Bringt das nichts, Mahnungsverfahren einleiten.
 
Ich weiss nicht ganz, was du unter einem Kaufvertrag verstehst? Du hast eine Bestellung abgegeben, oder? Damit hast du deine Willenserklärung zum Kauf gegeben und damit kommt an sich schon ein Vertrag zustande.

Naja das ist natürlich nicht richtig was du da schreibst. Zum einen gehört zu einem Kaufvertrag die Willenserklärung beider als Käufer und Verkäufer - die vom Verkäufer fehlt ja hier ganz eindeutig noch und zum anderen wäre es ein Vertrag im Sinne des Ferabsatzgesetzes, somit hätte er, wenn beide die Willenserklärung abgegeben hätten, immer noch eine 14 tägige Frist zum Widerrufen, erst dann wäre es ein Kaufvertrag.
 
und so?

Ich muss doch nicht 30 Tage auf mein Geld warten, ohne dass ein Vertrag zu stande gekommen ist...
 
Ich muss doch nicht 30 Tage auf mein Geld warten, ohne dass ein Vertrag zu stande gekommen ist...

Wieso hast Du denn dann überwiesen, wenn noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist? 8) Ich hätte gewartet, bis der Verkäufer den Vertrag auch bestätigt.

Im Ernst: Auch hier gilt das mit dem automatischen Verzug nach 30 Tagen.

Marty
 
Wenn du kein Vertrag hast kannst du auch nix stornieren, Stornierung ist die Rückabwicklung eines Vertrages

(woaah das klingt so klugscheißerisch wenn ich sowas schreib *g* )
 
Wenn du kein Vertrag hast kannst du auch nix stornieren, Stornierung ist die Rückabwicklung eines Vertrages
Sicher kann er (ich kann auch klugscheißen :LOL: ). Er kann doch seine Bestellung und damit seine Willenserklärung stornieren und damit seine Bindung an diese Willenserklärung aufheben.

Marty
 
Sicher kann er (ich kann auch klugscheißen :LOL: ). Er kann doch seine Bestellung und damit seine Willenserklärung stornieren und damit seine Bindung an diese Willenserklärung aufheben.

Marty

mit dem Angebot von der Verkäuferseite und der Willenserklärung dieses Angebot anzunehmen iss doch schon ein Vertrag entstanden, oder nicht ?
 
mit dem Angebot von der Verkäuferseite und der Willenserklärung dieses Angebot anzunehmen iss doch schon ein Vertrag entstanden, oder nicht ?
Nein, der Webshop des Verkäufers wird allgemein nicht als verbindliche Willenserklärung verstanden, sondern als "invitatio ad offerendum", als "Aufforderung, ein Angebot abzugeben".

Im Supermarkt ist das übrigens genauso. Die Preise an den Regalen sind auch nicht verbindlich. Verbindlich ist erst das, was an der Kasse abgerechnet wird. Du machst der Kassiererin ein Abgebot, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu kaufen. Die nimmt das entweder an durch Eintippen des Preises in die Kasse. Gibt sie einen anderen Preis ein ist das wieder nur als Angebot an Dich zu verstehen.

Ist ganz lustig, wenn z.B. am Nutella Regal 1,29 Euro steht, die an der Kasse aber plötzlich 1,49 Euro haben will (nach dem Einscannen) und Du dann sagst "Danke, ihr Angebot sagt mir nicht zu" und dann gehst.

Marty
 
so, ich hab mein Geld,

nach der Eröffung eines Konflikts bei Paypal und nochmaliger E-Mail mit Fristsetzung ging es dann

Die Verzögerung von MO bis FR wurde mit technischen Problemen begründet...

Naja, jetzt ist Geld da :D