Einkommenssteuererklärung 2006

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Hi gibt es auch dafür kostenlose Programme? Habe mir mal dieses Elster geholt, jedoch habe ich damit ein paar Schwierigkeiten.
Gibt es noch andere kostenlose Programme dafür?
 
was für Probleme hast denn mit??
(finde auch, das hätten die besser machen könne, vorallem die vorjahresübernahme...)
 
Kostenlos wird es schwierig ...

Ich benutze seit Jahren das Steuerprogramm von "WISO" und meine Einkommenssteuererklärung für 2006 hab ich am Donnerstag in Rekordzeit von 38 Minuten erledigt :mrgreen:

Datenübernahme des Vorjahres sei Dank !
 
Elster ist doch geil UND kostenlos.

Ich hab meine Steuererklärung rubbeldiekatz fertig gehabt und 3 Wochen später den Bescheid!
 
Elster ist doch geil UND kostenlos.

Ich hab meine Steuererklärung rubbeldiekatz fertig gehabt und 3 Wochen später den Bescheid!

Ich weiß nicht, ich habe letztes Jahr erstmals ELSTER genutzt. Bis ich das komplett ausgefüllt hatte, hätte ich den Papiervordruck auch ausfüllen können.

Da man eine ganze Menge Seiten ausdrucken und mit den Belegen ans Finanzamt schicken muss, sehe ich nicht so recht den Vorteil der elektronischen Steuererklärung.

Schneller als sonst ging die Bearbeitung der Steuererklärung übrigens auch nicht.
 
Es ist eigentlich auch nicht schwer ich habe in ELSTER auch schon alles eingegeben.

Das Problem was ich habe ist das ich seit letztem Jahr eine Riester-Rente habe. Der Vertragsbeginn war am 01.01.06 und mein Finanzberater meinte ich sollte die Summe für das ganze Jahr überweisen und ich bekäme dann 120 Euro vom Staat wieder wenn ich die Einkommenssteuererklärung fertig mache. Nun gut ich habe mal geschaut und mir die Anlage AV angeschaut. Dort ausgefüllt, aber bei:
Bescheinigung für das Jahr 2006 dann Anbieternummer weiß ich nicht was ich da eingeben muss. Der Vertrag ist von der Generali.

Das für das ganze Jahr musste ich überweisen da der Vertrag Ende November abgeschlossen wurde, aber lief ab dem 01.01.06.

Und wieder bekommen glaube ich tue ich auch nichts außer die 120 Euro, da ich noch keine Lohnsteuer bezahlen muss. Bin Azubi im 1. Lehrjahr.
 
dann Anbieternummer weiß ich nicht was ich da eingeben muss. Der Vertrag ist von der Generali.
Normalerweise reicht da die Vertragsnummer. Damit können die ggf. beim Anbieter nachfragen, ob du wirklich so nen Vertrag hast.

Selber werde ich dieses Jahr keine machen, hab letztes Jahr nur 23 Euro wiederbekommen, das wird sich dieses Jahr auch net ändern. Ist schon blöd, wenn man nur die Pauschalen ansetzen kann *seufz*

anddie
 
Dann könnte man weiter diskutieren. Macht man die Einkommenssteuereklärung oder nicht.
Von meinem Vater der Arbeitskollege hatte mal nen Brief bekommen das er 5000 Euro zahlen soll, da er die Einkommenssteuererklärung nicht gemacht hat. Hat er dann nachgereicht und er musste net zahlen.

Aber ist das wirklich so? Muss man die umbedingt machen? Klar ich mache die jetzt da es meine 1. ist und ich die 120 Euro zurückbekommen müsste.
 
Man muss nur unter bestimmten Bedingungen eine Einkommensteuererklärung machen.
Dazu gehören:
  • wenn die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 € betragen
  • wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat
  • wenn der Arbeitnehmer bestimmte Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € bezogen hat
  • wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahrs nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist
  • wenn das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge)
  • wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder beide Elternteile eine andere als hälftige Aufteilung
    - des Freibetrags zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes oder
    - des einem Kind zustehenden Pauschbetrags für Behinderte/Hinterbliebene
    beantragen
Quelle: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/einkommen.html

Steht auch etwas unverständlicher formuliert im §46 Abs. 2 EStG

anddie
 
Moin,

auch ich kämpfe gerade mit dem Thema.

Mein Einkommen ist steuerfrei weil geringfügig. Nun möchte ich gerne die gezahlte Zinsabschlagsteuer aus 2006 zurückholen (habe in dem Jahr keinen Freistellungsauftrag erteilt). WElchen Vordruck nehme ich denn nun (www.finanzamt-hagen.de) und welche Anlagen außer meiner Verdienstbescheinigung und der Zinsbescheinigung meiner Bank muss ich noch einreichen?

Gruss,
Polli
 
und welche Anlagen außer meiner Verdienstbescheinigung und der Zinsbescheinigung meiner Bank muss ich noch einreichen?

Denk dran das Du von der Bank den Jahressteuerbescheid benötigst, nicht die Zinsbescheinigung, die ist nämlich keine Steuerbescheinigung.


Da man eine ganze Menge Seiten ausdrucken und mit den Belegen ans Finanzamt schicken muss, sehe ich nicht so recht den Vorteil der elektronischen Steuererklärung.

Wenn Du die elektronische Zertifizierung hast brauchst Du keine Seiten ausdrucken und keine Belege einreichen. Du mußt lediglich die Belege verwahren, falls sie doch mal verlangt werden.
Irgendwo auf der Elster Seite ist der Vorgang der Zertifizierung auch näher beschrieben.