DHL vergisst Nachname-Betrag abzurechnen: was nun?

Phantasialand

Well-known member
4 Mai 2006
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Hallo,

heute war ich bei der Packstation und habe eine Versandhaussendung im mittleren dreistelligen Wert abgeholt. Normalerweise hätte das Ding mir ja das Fach nicht vor Zahlung des Betrages öffnen dürfen.

Ich wurde jedoch nicht danach gefragt und konnte die Sendung einfach so entnehmen. Bei der Paket-Übersicht war im Feld Nachname auch ein "--".


Was ist nun wenn DHL den Betrag von mir fordert, muss ich den zahlen oder ist das die Schuld vom Fahrer. Er hat ja schließlich vergessen, den Betrag einzugeben bzw. den Nachname-Strichcode zu scannen.

Vielen Dank für eure Antworten,

Tim
 
Ich denke mal das Versandhaus wird auf Dich zukommen und Dir eine Rechnung schicken, schließlich hast Du den Vertrag ja noch nicht erfüllt. Was die letztendlich mit DHL machen kann Dir egal sein. :ugly:
 
Ich denke mal das Versandhaus wird auf Dich zukommen und Dir eine Rechnung schicken, schließlich hast Du den Vertrag ja noch nicht erfüllt. Was die letztendlich mit DHL machen kann Dir egal sein. :ugly:

Wenn die sich melden und das Geld fordern bekommen sie es auch, das ist klar. Nur eigentlich kann ich ja nichts dafür, dass der Fahrer die Packstation nicht bedienen kann.

Der Nachname-Zahlschein, Aufkleber und Betrag sind ja am Paket dran. Also übersehen kann man das auf keinen Fall.
 
technik wird nunmal von menschen bedient und menschen machen nunmal fehler.

eigentlich kannste doch froh sein, denn so musste die nachnahme gebühren nicht zahlen. das versand haus macht nachnahme zahlung ja oftmals bei leuten bei denen die bonität nicht ausreicht um per rechnung oder raten zu zahlen. wenns bei dir auch deshalb so war, kannste doch echt froh sein.

aber man sollte dennoch immer so fair sein und den betrag trotzdem zahlen! allerdings nun halt ohne die nachnahme gebühren!
 
technik wird nunmal von menschen bedient und menschen machen nunmal fehler.

eigentlich kannste doch froh sein, denn so musste die nachnahme gebühren nicht zahlen. das versand haus macht nachnahme zahlung ja oftmals bei leuten bei denen die bonität nicht ausreicht um per rechnung oder raten zu zahlen. wenns bei dir auch deshalb so war, kannste doch echt froh sein.

aber man sollte dennoch immer so fair sein und den betrag trotzdem zahlen! allerdings nun halt ohne die nachnahme gebühren!

Das hatte mit der Bonität nichts zu tun, dieses Versandhaus verschickt nur nach Vorkasse und per Nachname.
 
Ich versteh jetzt das Problem nicht wirklich.
Den Anspruch auf das Geld hat das Versandhaus bzw. DHL auf jeden Fall.
Wo ist jetzt die Frage?
 
Wo ist jetzt die Frage?

Das war seine Frage. Er wollte wissen, ob der Anspruch noch besteht. Ich stimme dir aber zu. Der Anspruch besteht auf jeden Fall. Das Unternehmen schickt dir Ware und du zahlst dafür Geld. Das hast du noch nicht gemacht. Du kannst zwar abwarten, aber, wenn was kommt, egal vom Unternehmen oder DHL, hast du deinen Betrag noch zu überweisen.
 
Dhl wird auf dich zukommen und DHL kann beweisen, dass du nicht bezahlt hast, du musst an DHL dann die Summe zahlen.
Fals allerdings das Versandthaus den Fehleer gemacht hat und nur den Betrag draufgeschriebenhat , aber nicht in das System eingebucht hat, wirst du eine Rechnung von denen bekommen.
Vorerst wird das Versandthaus bei DHL anfragen wenn das Geld nicht ankommt, DHL forscht nach und wird dann merken das du das Geld schuldest.
 
Eigentlich hat dann DHL zu haften.

Haftung
Bei Fehlern bei der Einziehung oder Übermittlung des NACHNAHME-Betrages haften wir bis zu einem Höchstbetrag von 1.600 EUR.

@dhl.de
 
Also ich würde auf jeden Fall mal abwarten. Du hast keinen Fehler gemacht und irgendwann wird der Fehler, spätestens bei der Buchhaltung, auffallen. Wenn das Unternehmen oder DHL auf Dich zukommt, musst Du natürlich zahlen, aber ich glaube nicht, dass Du jetzt dadurch irgendeine Meldepflicht hast, dass Du nicht gezahlt hast. :mrgreen:
 
Also zahlen musste sowieso , vermutlich wird es so 1-2 Monate dauern bis die vollständig merken wer nicht bezahlt hat und so. Wie gesagt normalerweise sieht DHL , dass du nicht bezahlt hast und die haben Ansprüche gegen über dir. Das Versandthaus hat diese Ansprüche gegenüber DHL.
 
Also zahlen musste sowieso , vermutlich wird es so 1-2 Monate dauern bis die vollständig merken wer nicht bezahlt hat und so. Wie gesagt normalerweise sieht DHL , dass du nicht bezahlt hast und die haben Ansprüche gegen über dir. Das Versandthaus hat diese Ansprüche gegenüber DHL.

Das Versandhaus hat die Sendung aber DHL zur Auslieferung gegen Zahlung des Rechnungsbetrages übergeben.
Der DHL-Fahrer hat es nicht geschafft, den Zahlschein, den Nachnahme-Aufkleber und das Versandetikett mit dem Hinweis "Nachnahme" und dem Rechnungsbetrag zu sehen.

Das ist dann nun letztlich das Problem von DHL, das Paket ist in der Sendungsverfolgung ja auch als Nachnahme gekennzeichnet:

Produkt / Service: DHL PAKET, Nachnahme
Empfänger: Dassler,Tim
Status: Der Empfänger hat die Sendung aus der PACKSTATION entnommen.


Deshalb sollte eigentlich DHL haften, denn der Versender hat alles richtig gemacht - die drei oben genannten Dinge konnte er garnicht übersehen. Er musste ja den Strichcode für den Einlieferungsscan suchen und spätestens da hätte er es merken müssen.
 
und nur weil DHL vergessen hat zu kassieren entbindet das von der Pflicht die Rechnung die man selbst schuldet zu bezahlen ? wohl kaum....

moralisch jedenfalls auf keinen Fall
 
Deshalb sollte eigentlich DHL haften, denn der Versender hat alles richtig gemacht - die drei oben genannten Dinge konnte er garnicht übersehen. Er musste ja den Strichcode für den Einlieferungsscan suchen und spätestens da hätte er es merken müssen.

DHL wird auch gegenüber dem Versndhaus haften, aber die werden den Fall verfolgen und nachforschen und festellen das du das Geld nicht gezahlt hast und es bei dir einfordern. Was ich als vollkommen rechtens empfinde.
 
Ob der Fahrer was vergessen hat oder nicht - du schuldest das Geld, und wenns dann jemand einfordert (innerhalb irgendwelcher Verjährungsfristen, nehme ich mal an), musst du es bezahlen. Wenns keiner merkt, wird es dir keiner in Rechnung stellen, und dann musst du es auch nicht bezahlen. Is doch recht einfach, auch von der Vernunft-Seite her betrachtet. Moralisch sowieso, Fehler können mal passieren und entbinden dich nicht deiner Zahlungspflichten.
 
Die werden auf jeden Fall nachforschen, ein Bekannter von mir hat Anfang letzten Jahres für jemanden ein Paket angenommen und dafür unterschrieben, vor kurzem bekam er die Rechnung eben weil er unterschrieben hat. Nun muss er blechen und hat nicht ienmal die Ware.
Aber zurück zu dir, wenn das Versandhaus innerhalb der Verjährungsfrist(ich glaube im Einzelhandel liegt sie bei zwei Jahre BGB 5,§196)dann wirst du mit Sicherheit zahlen müssen.Sicher DHL hat einen Fehler gemacht, doch ich glaube nicht, dass dieses dich entbindet von der Zahlungspflicht, wenn DHL jetzt bestätigt hätte den Nachnahmebetrag erhalten zu haben, wäre es sicher anders denn dann müßte DHL die Forderung begleichen.Ich würde erst einmal abwarten, bis von irgendeiner Seite eine Reaktion erfolgt.
 
Mal ein Denkansatz:
Lasst mal DHL kurz außen vor.
Du hast vom Versandhaus Ware erhalten. Du wusstest das du die Ware bei Erhalt bezahlen hättest müssen, das hast du bei Vertragsabschluss gewollt/aktzeptiert.
Dennoch hast du bei Erhalt der Ware nicht bezahlt, ist da nicht
§ 242 bzw. §262 StGB (Diebstahl bzw. Betrug - beides Versuchsstraftaten) relevant?

So, wenn also geklärt ist das du die Ware gestohlen oder erschlichen hast ist der Prozess vorm Zivilgericht nur noch Formsache - kümmert es jemanden ob dort DHL oder das Versandhaus der Antragsteller ist?

Gruß
eaxo
 
Wieso hat er die Ware gestohlen? Soll er das Geld ins Schließfach legen und der nächste freut sich? Du hast echt komische Ansichten. :roll:
 
Ich kenne diese Packstationen nicht, das nur mal vorweg.

Das Geld in das Schließfach legen ist mit Sicherheit der falsche Weg, und die Idee das das StGB was dazu sagt war doch ein Denkanstoß.
StGB §263 1 schrieb:
Wer [...] das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält[...]
Liegt dieser Fall hier vor?

In Zusammenhang mit § 13 (Begehen durch Unterlassen) sollte man die Vermutung eines Straftatbestands nicht vorschnell von der Hand weisen.

eaxo