komerzhasi
Krieg & Krawall
- 24 April 2006
- 3.400
- 220
Servus zusammen,
irgendwie hab ich gerade die Seuche am Hals ...
Im Juni nach einem Starkregens fiel mir auf, dass an unserer Schlafzimmerdecke direkt zur Aussenwand mehrere Wasserflecken (nicht wirklich gross) zu sehen waren.
Ich hab mich auf die Ursachensuche begeben und bin auch schnell fündig geworden.
An einem Dackbalken, der durch die Aussenwand geht und welcher direkt oberhalb der abgehängten Schlafzimmerdecke (Rigips) verläuft, war ein Spalt (max 1cm) zwischen Balken und Mauerwerk.
Durch diesen Spalt (scheinbar über mehrere Jahre durch Windlast auf der Wetterseite etc. entstanden) hat es wohl das Wasser ins Gebäude gedrückt.
Viel kann es nicht gewesen sein aber egal.
Wir haben daraufhin die Hausverwaltung informiert, diesen Balken abzudecken und den Spalt abzudichten.
Das wurde dann auch nach langem Hin und Her von einem Dachdecker ausgeführt.
Nun geht es allerdings um mögliche Folgeschäden und deren Begutachtung.
Deshalb habe ich den Hausverwalter gebeten, einen Termin mit einem Trockenbauer o.ä. auszumachen, der bei uns im Schlafzimmer die Decke fachmännisch öffnet, sich den Balken inkl. Dämmung usw. anschaut, einen möglichen Schaden beseitigt und die Decke wieder schliesst.
Da ich ohnehin das Schlafzimmer tapezieren und streichen wollte bin ich der Hausverwaltung deshalb auch entgegengekommen und habe auf die Kosten für eine Renovierung verzichtet sowie zugesichert, auch die auszutauschende Rigips-Platte zu stellen.
Nun wehrt sich aber die Hausverwaltung und bietet mir an, dass ich die Decke öffnen und schliessen soll und sich der Hausverwalter das Ganze auf "freundschaftlicher Basis" mal anschaut und dann entscheidet, ob ein Fachmann hinzugezogen wird.
Bin ich denn für solche Sachen verantwortlich wenn der auslösende Schaden ein Schaden am Haus war und Folgeschäden an meiner Wohnung auftreten bzw. zukünftige Folgeschäden für meine Wohnung (Schimmel ?) drohen ?
Achso ... es handelt sich um eine Eigentumswohnung.
irgendwie hab ich gerade die Seuche am Hals ...

Im Juni nach einem Starkregens fiel mir auf, dass an unserer Schlafzimmerdecke direkt zur Aussenwand mehrere Wasserflecken (nicht wirklich gross) zu sehen waren.
Ich hab mich auf die Ursachensuche begeben und bin auch schnell fündig geworden.
An einem Dackbalken, der durch die Aussenwand geht und welcher direkt oberhalb der abgehängten Schlafzimmerdecke (Rigips) verläuft, war ein Spalt (max 1cm) zwischen Balken und Mauerwerk.
Durch diesen Spalt (scheinbar über mehrere Jahre durch Windlast auf der Wetterseite etc. entstanden) hat es wohl das Wasser ins Gebäude gedrückt.
Viel kann es nicht gewesen sein aber egal.
Wir haben daraufhin die Hausverwaltung informiert, diesen Balken abzudecken und den Spalt abzudichten.
Das wurde dann auch nach langem Hin und Her von einem Dachdecker ausgeführt.
Nun geht es allerdings um mögliche Folgeschäden und deren Begutachtung.
Deshalb habe ich den Hausverwalter gebeten, einen Termin mit einem Trockenbauer o.ä. auszumachen, der bei uns im Schlafzimmer die Decke fachmännisch öffnet, sich den Balken inkl. Dämmung usw. anschaut, einen möglichen Schaden beseitigt und die Decke wieder schliesst.
Da ich ohnehin das Schlafzimmer tapezieren und streichen wollte bin ich der Hausverwaltung deshalb auch entgegengekommen und habe auf die Kosten für eine Renovierung verzichtet sowie zugesichert, auch die auszutauschende Rigips-Platte zu stellen.
Nun wehrt sich aber die Hausverwaltung und bietet mir an, dass ich die Decke öffnen und schliessen soll und sich der Hausverwalter das Ganze auf "freundschaftlicher Basis" mal anschaut und dann entscheidet, ob ein Fachmann hinzugezogen wird.
Bin ich denn für solche Sachen verantwortlich wenn der auslösende Schaden ein Schaden am Haus war und Folgeschäden an meiner Wohnung auftreten bzw. zukünftige Folgeschäden für meine Wohnung (Schimmel ?) drohen ?
Achso ... es handelt sich um eine Eigentumswohnung.