Arbeitsamt verhängt Sperre

Liquid0815

blog.stobbelaar.de
ID: 19886
L
24 April 2006
5.005
365
Hallo,

es geht um folgendes:

Ich habe mich letztes Jahr dazu entschieden ab Sept. 2006 eine Fortbildung zum staatl. gepr. Betriebswirt zu machen. Gedacht getan, also hab ich mich im April angemeldet. gut. Ab 12. Sept. gehts los. Fristgerecht im Mai gekündigt zum 31.08.2006. Nunja, jetzt muss ich mich für die Zeit vom 01.09 - 12.09 arbeitslos melden, damit ich krankenversichert bin - hab ja auch 12,5 Monate schön brav eingezahlt. Nunja, jetzt war ich heute beim Arbeitsamt, und die haben mir tatsächlich ne Sperre verhängt, weil ich von mir aus gekündigt habe, und das AA keinen Grund für diese Kündigung sehen kann/will. Das mit der Fortbildung wäre aus eigenem Interesse und deswegen nicht relevant. TOLL, jetzt bin ich weder krankenversichert noch krieg ich Arbeitslosengeld (was eh nicht so wichtig gewesen wäre)! Geht das? Vorallem, warum werden andere Leute in anderen Arbeitsämtern nicht gesperrt bei gleicher Situation?!? :evil:
 
Geh zur Arge und beantrage Arbeitslosengeld II. Dann bist du versichert und bekommst zumindest einen Teil des Geldes zum Lebensunterhalt.
 
Ist ja ne doofe Situation. Du bildest dich freiwillige fort, machst nen Arbeitsplatz frei und die sperren dich. Naja, das Geld für die 12 Tage, meinst du ist ja nicht so tragisch, aber ist es so schlimm, wenn du für 12 Tage nicht krankenversichert bist?
 
Furbymonster schrieb:
Ist ja ne doofe Situation. Du bildest dich freiwillige fort, machst nen Arbeitsplatz frei und die sperren dich. Naja, das Geld für die 12 Tage, meinst du ist ja nicht so tragisch, aber ist es so schlimm, wenn du für 12 Tage nicht krankenversichert bist?
die 11 Tage bei der AOK freiwillig zu versichern kostet (meines Wissens) 150 EUR, und dass, obwohl ich jeden monat ca. 50 EUR (also die letzten 12 monate = 600 EUR) an das AA Arbeitslosenversicherung gezahlt habe. :evil:

edit: ich find es sowas von lächerlich wegen 11 Tagen solch einen Aufstand zu machen. Das Problem sind die Langzeitarbeitslosen, und nicht diejenigen, die - aus Terminlich unpraktischen Gründen - in die Arbeitslosigkeit wegen einer FORTBILDUNG fallen! Hallo?!?! Es heisst doch immer uns gehen die Fachleute aus, aber Forbildungen zu machen wird nicht anerkannt oder was? :evil:

naja, ich kann innerhalb eines Monats einspruch einlegen, was ich auch sicherlich machen werde, ich würd nur gern wissen, hat jemand von euch zu diesem Thema irgendwleche Gerichtsurteile oder ähnliches? Der Begriff "wichtiger Grund" für eine Kündigung scheint wohl von verschiedenen Arbeitsämtern verschieden ausgelegt zu werden. Wie gesagt, Freunde von mir hatten keine Probleme damit, dass sie wegen ihrer Fortbildung gekündigt haben. :evil:
 
Liquid0815 schrieb:
Der Begriff "wichtiger Grund" für eine Kündigung scheint wohl von verschiedenen Arbeitsämtern verschieden ausgelegt zu werden.
Dafür gibt es schon Urteile. Aber die beschäftigen sich mehr mit der Frage, ob der "wichtige Grund" eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Also wirst du wohl nicht drumherumkommen, ALG2 zu beantragen. Das Arbeitsamt wird sich auf den Standpunkt stellen, dass man eine Fortbildung auch mit einer "betrieblichen Freistellung" oder irgendwie per Fernstudium machen kann.

anddie
 
anddie schrieb:
Dafür gibt es schon Urteile. Aber die beschäftigen sich mehr mit der Frage, ob der "wichtige Grund" eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Also wirst du wohl nicht drumherumkommen, ALG2 zu beantragen.

anddie
Komisch, dass das Arbeitsamt München eine Fortbildungsmaßnahme nicht für einen wichtigen Kündigungsgrund hält, das Arbeitsamt Fürstenfeldbruck hingegen schon. :roll:
Kann man ALG2 überhaupt beantragen, wenn ich bereits ALG1 beantragt habe? Ich meine der Vorgang läuft ja bereits, ich bin derzeit "nur" gesperrt. Argh, mir tun die vielen Stunden leid, die ich jetzt schon auf dem AA verbracht habe für den Schmarrn, Stunden in denen ich hätte arbeiten können und Geld verdienen, was ich letztendlich der AOK Anfang Sept. in den Rachen werfen kann. :evil:

anddie schrieb:
Das Arbeitsamt wird sich auf den Standpunkt stellen, dass man eine Fortbildung auch mit einer "betrieblichen Freistellung" oder irgendwie per Fernstudium machen kann.

anddie
hmm... glaub ich kaum, die Ausbildung dauert 2 Jahre in Vollzeit. Ich mache sie an der Sabel GBS, und die GBS war (meines Wissens) mal ein Teil des Arbeitsamtes, also haben sie da schonmal wenig angriffsfläche... die "gute Frau" wollte menie Anmeldebestätigung nichtmal sehen, sie wusste geradeeinmal, dass die Fortbilung auf Vollzeit basiert und das Wort "Betriebswirt" hat sie noch mitbekommen. Dass es der "staatl. gepr. Betriebswirt" ist, musste ich ihr extra nochmals sagen, als sie es notiert hatte... Die "gute Frau" hat mich auch sonst kaum zu Wort kommen lassen...
 
Ich würde auf die Arbeitslosmeldung bestehen, die sollen Dich annehmen für die 12 Tage, und dich krankenversichern, aber eben die Geldleistungen nicht gewähren. Angenommen Du kündigst weil Du dich gemobbt fühlst und gehst dann zum Arbeitsamt, dann müssen sie Dich doch auch vom ersten Tag an vermitteln/versichern aber zahlen die Sperrzeit keine Geldleistungen. Das ist der Unterschied zwischen "Nicht beim Arbeitsamt gemeldet" und "Keine Leistungen beziehen" Wer mittendrin wegen nichtangenommener Arbeit für 4 Wochen kein Geld bekommt (im Volksmund Sperre) fliegt doch auch nicht aus der Krankenversicherung, oder?

Mach dich schlau auf den entsprechenden Webseiten unter Kündigung aus persönlichen Gründen/Leistungssperre. Da müsste was stehen.

Hth
Norbert
 
Norby51 schrieb:
Ich würde auf die Arbeitslosmeldung bestehen, die sollen Dich annehmen für die 12 Tage, und dich krankenversichern, aber eben die Geldleistungen nicht gewähren. Angenommen Du kündigst weil Du dich gemobbt fühlst und gehst dann zum Arbeitsamt, dann müssen sie Dich doch auch vom ersten Tag an vermitteln/versichern aber zahlen die Sperrzeit keine Geldleistungen. Das ist der Unterschied zwischen "Nicht beim Arbeitsamt gemeldet" und "Keine Leistungen beziehen" Wer mittendrin wegen nichtangenommener Arbeit für 4 Wochen kein Geld bekommt (im Volksmund Sperre) fliegt doch auch nicht aus der Krankenversicherung, oder?

Mach dich schlau auf den entsprechenden Webseiten unter Kündigung aus persönlichen Gründen/Leistungssperre. Da müsste was stehen.

Hth
Norbert
ich habe gerade die "wichtigen Gründe" des Arbeitsamtes gefunden: https://www.arbeitsagentur.de/vam/v...nzeigeContent?navId=8502&rqc=25&ls=false&ut=0

edit: da sieht wohl jemand die Sache so wie ich:

Außerdem können weitere wichtige, personenbezogene Gründe vorliegen: Beispielsweise kann die Arbeitsaufgabe zu Zwecken beruflicher Bildung als ein wichtiger Grund erachtet werden, wenn die Beschäftigung neben der Bildungsmaßnahme nicht mehr möglich ist.

Quelle: https://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsschutz/kuendigung.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
hm...schwieriges Thema mit dem Arbeitsamt.

Andere Idee:
Kannst Du evtl. mit Deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum Beginn der Weiterbildung machen? So hängst Du nicht in der Luft und das Arbeitsamt hat damit nix zu tun.
 
fusselmausi schrieb:
hm...schwieriges Thema mit dem Arbeitsamt.

Andere Idee:
Kannst Du evtl. mit Deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum Beginn der Weiterbildung machen? So hängst Du nicht in der Luft und das Arbeitsamt hat damit nix zu tun.
Mein Chef hätte mich auch gekündigt, hab grad mit ihm gesprochen (selbst staatl. gepr. betriebsw.) und er hat nen lachanfall bekommen, als der das erklärungsschreiben gelesen hat.

Die unterlagen sind aber nun schon beim Arbeitsamt und ändern kann man das jetzt auch nichtmehr.
 
He Liquid,

mich als alten "Sofa"*) hat da keine Ruhe gelassen,

schau mal hier.
Da steht etwas was Du auf jeden Fall mit Deiner derzeitigen Krankenkasse noch mal abklären solltest.
Bin ich während einer Sperrzeit durch das Arbeitsamt Krankenversichert?

Für die Zeit der Sperrzeit ist der Arbeitslose krankenversichert. Im ersten Monat nach der Beschäftigung ist der Arbeitslose durch die Krankenkasse selbst noch versichert, d.h. es besteht nach Beendigung eines Versicherungspflichtverhältnisses ein Monat Nachversicherungspflicht. Ab dem zweiten Monat der Sperrzeit erfolgt die Übernahme der Beitragszahlung zur Krankenkasse durch das Arbeitsamt bis zum Ende der Sperrzeit.

Hoffe es hilft

Greets
Norbert
*)Sofa = Sozialversicherungsfachangestellter
 
Norby51 schrieb:
He Liquid,

mich als alten "Sofa"*) hat da keine Ruhe gelassen,

schau mal hier.
Da steht etwas was Du auf jeden Fall mit Deiner derzeitigen Krankenkasse noch mal abklären solltest.


Hoffe es hilft

Greets
Norbert
*)Sofa = Sozialversicherungsfachangestellter
Jup, des is ja des was ich oben geschrieben habe, das hat mir die "nette Frau" auch noch gesagt, dass ich mich im 1. Monat noch selbst versichern muss :evil:
Ich bin gerade dabei einen saftigen Widerspruch zu schreiben, und berufe mich da auf die "Urteile" anderer Arbeitsämter... Ich finds auch ne Frechheit, dass sie andererseits Arbeitslose in Forbildungen stecken, mir aber meine Fortbildung nicht anerkennen wollen... (die sicher qualifizierender ist, als so manche Arbeitsamtfortbildungsmaßnahme)
 
Liquid0815 schrieb:
J
Ich bin gerade dabei einen saftigen Widerspruch zu schreiben

muss der saftig sein?????
Typisch DEUTSCH !!!!!!

DU bist schuld der Arbeitslosigkeit
--> daher kein Anspruch auf Unterstützung (Kohle)
Krankenversichert bist trotzdem während der Sperrzeit

Wo ist also dein Prob?????
 
Msthle schrieb:
muss der saftig sein?????
Typisch DEUTSCH !!!!!!

DU bist schuld der Arbeitslosigkeit
--> daher kein Anspruch auf Unterstützung (Kohle)
Krankenversichert bist trotzdem während der Sperrzeit

Wo ist also dein Prob?????
Entschuldigung, dass ich bereits jetzt was gegen spätere Langzeitarbeitslosigkeit unternehme.

Nebenbei, ich arbeite in der Zeitarbeitsbranche, und mir brauchst du nix über gering qualifizierte Mitarbeiter erzählen, ich kenne deren Chancen auf einen langfristigen Job zu genüge. :roll:

Und warum das schreiben "saftig" sein muss? nunja, muss es nicht, ich bin aber dermaßen angefressen, dass es andererorts selbstverständlich ist, dass man wegen einer Fortbildungsmaßnahme kündigt, in München das ganze aber irgendwie von Seiten der AA kein "wichtiger Grund" ist. :roll:

ich hab 600 EUR für den Fall einer Arbeitslosigkeit eingezahlt, ebenso mein Arbeitgeber. Ich habe nicht aus "Lust und Laune" gekündigt, sondern weil es nicht anders geht. Darum handelt es sich auch nur um 11 Tage, in EUR sind das 100 - 200 Euro, und deswegen macht das Arbeitsamt einen aufstand? Ich habe noch nie arbeitslosengeld beantragt, weil ich bisher immer brav gearbeitet hab, aber wenn ich mal für 11 (in worten: ELF) Tage was brauch, macht das Arbeitsamt bei mir einen "wir zahlen nicht bei Fortbildung" Ausnahmefall draus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist jetzt das Problem? Du bist 12 Tage Arbeitslos, und weil du gekündigt hast gibts kein Geld vom Arbeitsamt. Richtig so!

Mit selber versichern hat die Sachbearbeiterin wohl gemeint du musst zu deiner Krankenkasse gehen, sagen du bist vom 1. bis zum 12. Arbeitslos und dann ist das Problem gelöst. Die werden dir dann schon sagen was du an Unterlagen nachzureichen hast.

...Mark
 
em-dee schrieb:
Wo ist jetzt das Problem? Du bist 12 Tage Arbeitslos, und weil du gekündigt hast gibts kein Geld vom Arbeitsamt. Richtig so!
Würdest du es auch richtig finden, wenn eine Mutter von 2 Kindern ihre Miete nichtmehr zahlen kann, weil sei ein viertel weniger geld bekommt, weil sie eine Weiterbildung macht? Wohl kaum. :roll:
Es geht hier nicht um die paar Kröten, sondern um die Tatsache, dass die AA Fortbildungen als "nicht wichtigen Kündigungsgrund" bzw. unwichtig ansieht... und das wo es hierzulande an Fachkräften mangelt... :roll:
 
Liquid0815 schrieb:
Es geht hier nicht um die paar Kröten, sondern um die Tatsache, dass die AA Fortbildungen als "nicht wichtigen Kündigungsgrund" bzw. unwichtig ansieht... und das wo es hierzulande an Fachkräften mangelt... :roll:

iss doch klar das sie das in Wirklichkeit nicht als unwichtigen Grund ansehen sondern das sie nur die Kohle sparen wollen, und da im Gesetz steht der Grund "kann" ausreichen müssen sie den auch nicht als einen solchen anerkennen

Du kannst zwar versuchen da gegen Mauern anzurennen, Du kannst auch noch nen Gericht damit beschäftigen..... aber so dolle sind Deine Chancen bei beiden wohl nicht, also würd ich einfach mal 11 Tage ohne staatliche Kohle akzeptieren und die Kosten vom jesparten abdecken ;)
 
in den 12 Tagen Deiner Arbeitslosigkeit, kannst Du ja Hausputz machen, denn im Haushalt passieren die meißten Unfälle^^
Das das AA net zahlt wenn man selbst kündigt ist schon seit Ewigkeiten so, aber AAGeld2 bekommste auf alle Fälle, zwar dauert es mindestens nen Monat bis Du es hast aber immerhin bist Du seit dem Tag an dem Du Dich bei AA gemeldet hast Krankenversichert.

Ich jedoch würde für die 12 Tage auf mich aufpassen und mir nicht den Streß antun und dort Stunden lang sitzen um einen Antrag abzugeben um dann 1 oder 2 Monate später 100 Euro oder so zu bekommen...:mrgreen:
 
webmasterdsd schrieb:
in den 12 Tagen Deiner Arbeitslosigkeit, kannst Du ja Hausputz machen, denn im Haushalt passieren die meißten Unfälle^^
Das das AA net zahlt wenn man selbst kündigt ist schon seit Ewigkeiten so, aber AAGeld2 bekommste auf alle Fälle, zwar dauert es mindestens nen Monat bis Du es hast aber immerhin bist Du seit dem Tag an dem Du Dich bei AA gemeldet hast Krankenversichert.

Ich jedoch würde für die 12 Tage auf mich aufpassen und mir nicht den Streß antun und dort Stunden lang sitzen um einen Antrag abzugeben um dann 1 oder 2 Monate später 100 Euro oder so zu bekommen...:mrgreen:
nee, also ALG2 beantrag ich ned, dafür war mir jetzt die Zeit für das dämliche ALG1 schon zu schade, aber ich schick auf jeden fall noch nen widerspruch. Wenn ich wirklich kostenlos bei der AOK nen monat weiter versichert bin, ist das übel nicht ganz so groß wie ich dachte, ich finde es trotzdem ungerecht.