Reisegepäckversicherung Test 2016: Überflüssiger Schutz mit Lücken
Für die aktuelle Finanztest-Ausgabe 3/2016 hat die Stiftung Warentest Reisegepäckversicherungen auf den Zahn gefühlt. Keines der 14 Angebote bietet dem Test zufolge einen umfassenden Schutz. Im Gegenteil, die Reisegepäckversicherungen haben viele Einschränkungen. Sinnvoll ist die Absicherung zudem nur für wenige Urlauber.
Wer eine Reisegepäckversicherung abschließt, sollte von ihr nicht allzu viel erwarten. Denn insbesondere beim Verlust teurer Gegenstände wie Smartphones, Laptops oder Schmuck zahlen die von Stiftung Warentest überprüften Versicherer meist nur eingeschränkt. Die Erstattung von Bargeld, Kreditkarten und Wertpapieren ist ohnehin weitgehend ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass für Verlust oder Schäden am Gepäck manche Unternehmen haften beziehungsweise Versicherungen einspringen. Die Frage stellt sich demnach, für wen eine Reisegepäckversicherung überhaupt sinnvoll ist. Die aktuelle Finanztest liefert die Antwort: für Reisende mit Bus oder Schiff.
Reisegepäckversicherung Test 2016: 14 Tarife im Fokus
Im Reisegepäckversicherung Test wurden 14 Angebote untersucht. Bei zehn von ihnen handelt es sich um Jahresverträge, die restlichen vier Tarife gelten je für eine Reise. Keine Reisegepäckversicherung bietet uneingeschränkten Schutz. Gerade bei Diebstahl sind die Auflagen der Versicherer besonders streng. Stiftung Warentest zufolge ist generell die "Reise-Gepäckversicherung" der DEVK ein Angebot mit weniger Einschränkungen als anderen Unternehmen. Jedoch steht der Tarif nur Kunden des Versicherers offen.
Der Jahresbeitrag ist mit 43 Euro der günstigste. Der teuerste Jahresvertrag kostet hingegen 120 Euro. Unter den Tarifen für eine Reise sind AGA ("Elvia Reisegepäck-Schutz") und HanseMerkur ("Reisegepäckversicherung") mit 30 Euro am günstigsten. Auch hier sollten Interessierte jedoch genau auf die Bedingungen achten, wann welcher Gegenstand wie versichert ist.
Reisegepäckversicherung nur selten sinnvoll
Eine Reisegepäckversicherung kommt laut Stiftung Warentest am ehesten für Schiffs- und Busreisende infrage. Nehmen Urlauber die Bahn oder das Flugzeug, so haften meist die Verkehrsunternehmen für verlorengegangenes oder beschädigtes Gepäck. Bei Flügen ist dabei beispielsweise Schadenersatz von bis zu zirka 1.400 Euro möglich. Reedereien zahlen hingegen bei Diebstahl nie, bei Busunternehmen muss nachgewiesen werden, dass sie grob fahrlässig gehandelt haben. Dies ist etwa der Fall, wenn der Busfahrer "alle Gepäckklappen öffnet und dann weggeht", so Stiftung Warentest.
Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann auf deren Versicherungsschutz setzen. Der Versicherer zahlt meist dann, wenn das Gepäck aus dem Hotelzimmer gestohlen wurde. Versicherten ist daher zu empfehlen, ihren Vertrag auf die Leistungen zu prüfen, um den Abschluss einer unnötigen Reisegepäckversicherung zu vermeiden.
Reisegepäckversicherung abschließen? Existenzielle Risiken zuerst abdecken
Generell ist eine Reisegepäckversicherung nicht wichtig. "Geht unterwegs etwas verloren, droht dem Eigentümer nicht der finanzielle Ruin", heißt es bei Finanztest. Verbrauchern ist daher zu raten, zunächst existenzielle Risiken abzudecken. Dazu gehört beispielsweise der Verlust der Arbeitskraft. Wer berufsunfähig wird, muss von heute auf morgen auf sein regelmäßiges Einkommen verzichten. Da der Staat Betroffene kaum finanziell unterstützt, ist die private Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Mit ihr wird das fehlende Einkommen durch eine monatliche Rente ausgeglichen.
Krankenversicherungsschutz im Ausland aufbessern
Wer verreist, sollte zudem darauf achten, dass der Krankenversicherungsschutz stimmt. Zwar zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch für Behandlungen in EU-Ländern und vielen anderen Staaten. Betroffene bleiben dennoch auf einen Teil der Kosten sitzen. Ist ein Krankenrücktransport nach Deutschland notwendig, zahlt die Krankenkasse in der Regel nicht. Hier lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die für die Kosten aufkommt und weitere wichtige Leistungen für Urlauber abdeckt.